Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden
Hi,
habe Zuhause noch eine Delphi 3 Lizenz und wollte mal fragen, ob und wie ich diese auf die Delphi 6 Version upgraden kann und ob evtl. jemand eine Version verkauft. Danke und Grüße Overclocker |
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für ~400 € ist grad ein D6 auf eBay
http://shop.ebay.de/?_nkw=delphi Ansonsten wird D6 offiziell nicht mehr verkauft, als wird es offiziell auch kein Upgrade mehr geben. :gruebel: Ob man auch einzelne Upgrades übertragen lassen kann, weiß ich nicht. PS: Vergiß nicht, daß Embarcadero auch noch eine kleine Gebühr erhebt, wenn du dir eine "registrierte" Lizenz auf dich übertragen lassen willst. (wobei man D6 ja nicht unbedingt registrieren mußte, um es nutzen zu können) PSS: Bis vor 3 Tagen hat man beim Kauf von Delphi XE noch ein D7 dazubekommen. http://www.delphipraxis.net/154168-n...ml#post1051282 eventuell gilt dieses Angebot ja weiterhin. |
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...oder warten, ob die nächsten Wochen noch eine anständige Delphi XE Standard Version für ~135 € kommt.
Wenn die nicht zu arg beschnitten wird, wäre das auf jeden Fall die bessere Wahl. Den Funktions-Umfang von Delphi 6 wird es hoffentlich erreichen. |
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warum jetzt ausgerechnet d6?
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Zitat:
Ansonsten gibt es ja noch 'nen (geheimen) Weg legal an ein kostenloses TDE (Delphi 2006) zu gelangen. |
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warum ich gerade auf delphi 6 upgraden möchte? naja, meine ganzen Anwendungen die ich entwickelt habe, basieren auf d6 und da ich nebenbei ein IT Gewerbe angemeldet habe, würde ich gerne evtl. ein paar Tools verkaufen wollen.
Dafür benötige ich ja eine "professional" version bzw. lizenz für den gewerblichen gebrauch. zudem habe ich noch controls gekauft, allerdings ohne wartung, d. h. ich kann nicht sicher sagen, ob diese noch auf sehr neuen versionen laufen. hat jemand sonst noch eine idee, wie ich günstig an eine pro-lizenz komme? danke und noch ein schönes wochenende :-) |
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Mach dem Anbieter doch mal einen Preisvorschlag.
http://cgi.ebay.de/Borland-Delphi-6-...-/220676853479 Seit mehreren Tagen ist das Angebot schon online und bis jetzt hat noch keiner vom Sofortkauf Anspruch genommen. |
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Zitat:
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was kostet denn die delphi 7 version? muss ichhier auch die professional kaufen um etwas gewerblich verkaufen zu können?
verkauft jemand so etwas zufällig hier im forum :-)? ebay ist die auswahl leider nicht so groß |
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Hi!
Afaik brauchst du auch bei D7 min. eine Pro-Version, um verkaufen zu dürfen. Liebe Grüße, Frederic |
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bleibt noch Turbo Delphi (Delphi 2006)
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Turbo Delphi hilft mir leider nichts :(
"Sie kann ohne Einschränkungen kommerziell genutzt werden. Nur das Einbinden von Komponenten-Packages von Drittherstellern ist nicht möglich." Da ich bereits Controls von Drittherstellern gekauft habe, lässt sich das somit nicht mehr integrieren :( |
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Man kann Fremdkomponenten benutzen.
Nur eben nicht über Packages, also direkt via .Create im Code erzeugen geht, aber einfach so zum auf das Formular ziehen gibt's nicht. |
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Zitat:
Macht Ihr, die Ihr sonst auch sehr scharf und kritisch denken könnt, Euch doch bitte nicht immer zum unkritischen Handlager arroganter Produzentengebahren! |
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Bei den Anwendern der PE kann man aber nicht von Käufern sprechen, da diese Version kostenlos war.
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Ich glaube da hast du was mißverstanden :gruebel: Es geht um den Verkauf der mit der Delphi Version erzeugten Software. Nicht um Delphi selbst...
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D7 PE ist kostenlos, wie soll man das verkaufen können?
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Wenn die PE irgendwo als Beilage war, dann zusammen mit dem Original-Medium.
Also im Fall der c't, indem man diese Zeitschrift verkauft, samt Datenträger? Ansonsten darf man sein Delphi verkaufen. > solange man diese nicht für ein Upgrad genutzt hat. > wurde sie für ein Upgrad genutzt, dann vermutlich nur zusammen mit den dazugehörigen vorgänger Versionen und dem Nachfolgern (oder man darf die Nachfolger nach dem Verkauf nicht mehr nutzen) > Borland/Codegear/Embarcadero verlangt dann nur noch 'ne "kleine" Aufwandsentschädigung, für das Umschreiben der Regiersteirungen (bei älteren nichtregistrierungspflichtigen Versionen nur, wenn sie registriert wurden) PS: "bald" soll eine günstigere Hobbyversion und neue kostenlose Version erscheinen (vermutlich vom XE). |
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Dann verkauft man aber nicht D7PE sondern das Medium der Zeitung. Aber die Tatsache, dass man dann etwas (für ein sonst kostenloses Produkt) bezahlt hat, hebt nicht die Beschränkungen in den Nutzungsbedingungen auf.
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Trotzdem darf der "Beschenkte" nicht mehr als der "Schenker" Rechte an dem Produkt hatte!
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Doch, wenn CG/Embarcaderro die Verwendung in ihren Nutzungsbedingungen einschränken gelten diese auch nach einem "Eigentümerwechsel"
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Die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen ist zudem auch fraglich, und erst recht, ob die beliebig weit vertraglich "transportiert" werden. Es gibt auch in Deutschland ein Urheberrecht, das die Softwareproduzenten ausreichend schützt. |
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In der Realtität ist man gerade dabei, die Weiterveräusserung ganz zu unterbinden. (Spielewirtschaft)
Cg verlangt ja nur eine ("Bearbeitungs-")Gebühr für den Übertrag der Kaufversionen |
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Man will durchsetzen, dass man geksufte Software ( hier Spiele) nicht mehr weiterverkaufen darf.
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Also wenn ich mal zusammenfassen darf:
fkerber: Es ging einfach nur darum, das man mit Delphi 7 PE geschriebene compilierte Programme nicht komerziell vertreiben darf. Dafür braucht man eine Professionel Version. Delphi-Laie: Macht daraus ein Verkaufsverbot für Delphi 7 PE. Nachdem 50% der nachfolgenden Posts aneinander vorbeigeredet wurde, hat man sich auf das von Delphi-Laie neu eingeführte Thema geeinigt. Wobei ich mir bei den letzten Posts wieder nicht ganz sicher bin. ...und das wo ich kein Popcorn und Cola im Haus hab' :? |
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Zitat:
Man darf mit D7 PE "compilierte" Anwendungen nicht verkaufen. Wenn man etwas mit D7 PE programmiert, aber dann später z.B. mit einem (legalen) D7 Pro kompiliert hat, dann darf man es verkaufen. (wenn die D7 Pro-Version jemand anderes gehört, dann gehört auch dem Anderem die EXE und der Verkauf geht dann nur in dessen Auftrag, oder irgendwie so) |
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Höchstens er schenkt dir die Exe und dann kannst du mit ihr machen, was du willst
Aber ich glaube langsam scheifen wir ins Philosophische ab |
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Zitat:
Daß man damit erstellte Compilate nicht verkaufen darf, auch das halte ich für fraglich. Inwieweit das Urheberrecht einem eine solche Erlaubnis explizit einräumen muß, ist mir unbekannt. Sollte allerdings mal wieder ein ominöser "Lizenzvertrag" alleinige Rechtsgrundlage sein, dann sehe ich das nicht einmal auf tönernen Füßen, denn zwischen Wiederverkäufer und 2.-Hand-Käufer wird ein solcher Lizenzvertrag noch weniger als zwischen Erstverkäufer und Erstkonsument abgeschlossen, zumal der Wiederverkäufer gar nicht befugt ist, als solcher Vertragspartner aufzutreten (was allerdings auch für den Erstverkäufer zutrifft - eine Lizenzvereinbarung ist nur dann, und zwar mit dem Hersteller, stillschweigend geschlossen, wenn der Vertrag vor/beim Vertragsabschluß bekannt war, es dafür Belege gibt oder, wenn er nicht schriftlich erfolgt, was fast immer der Fall ist, man sich auch hinterher noch dazu bekennt). |
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Zitat:
> Du hast die Wohnung gemietet (Delphi gekauft), sie schön eingerichtet (das Programm geschrieben+compiliert) und willst nun das Zimmer (die EXE) weitergeben. Und wenn man etwas weiterverkauft (sovern einem der Weiterverkauf oder gar eine kostenlose Weitergabe gestattet ist), dann verkauft man es unter den Rechten, welche einem beim Kauf gewährt wurden. > Wenn mir also verboten war damit erstelle Compilate zu verkaufen, dann ist es auch dem verboten, welchem ich mein Delphi weiterverkaufe. Die "gratis"-Versionen (PEs) hatten bestimmt als Auflage, wenn man diese registiert hat, daß diese Lizenzen nicht übertragbar sind. (dafür daß es kostenlos war, halte ich das nichtmal für eine schlimme Einschränkung) @Topic: Leider verfallen die Preise der Delphi-Versionen nicht wirklich rapide. Also kommt man vom Geld her mit einer aktuelleren Version besser. PS: Beim Kauf von Delphi XE bekommt man auch ein paar ältere Versionen gleicher Lizenzklasse gratis mit dazu. Also beim Kauf von Delphi XP Pro bekommt man ein Delphi 2010, 2009, 2007 und 7 als Professional. > Und schwups hat man ein D7 Pro. Da D2007 und D7 ebenfalls noch ANSI-Versionen sind, sollte sich Vieles aus D3 bis D6 relativ problemlos auf diese Versionen updaten lassen. |
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Zitat:
Zitat:
Verträge - auch Lizenzvereinbarungen sind welche - wirken nur, wenn sie tatsächlich abgeschlossen sind und nicht zudem einem evtl. Gerichtsverfahren auch standhielten. Einseitigue willkürliche Entscheidungen des Produzenten sind null und nichtig. Sollte das Urheberrecht dem Produzenten das Recht zubilligen, so detailliert seine Macht auszuspielen (davon ist mir nichts bekannt), dann ist eben immer noch fraglich, wie dieses Recht auch wirksam ausgeübt wird. Eine irgendwo abgedruckte Lizenzvereinbarung genügt dieser Informationspflicht m.E. nicht. Zitat:
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Er will ja kaufen, von daher...
Delphi 2007 schluckt nahezu problemlos ältere Projekte. Ich kann mich nicht an Schwierigkeiten erinnern, als ich von Delphi 5 umgestiegen bin. Ideal wäre, wenn er eine Update-Version bekommen könnte. Die kostet 400-500 €... alle paar Jahre kann man das ausgeben (komerziell sollte das drin sein). Nur wird da von D3pro nur Delphi 2007 in Frage kommen (wenn überhaupt), alles andere braucht neuere Versionen um updateberechtigt zu sein. Da ab D2007 online registriert wird, lässt sich daran auch nicht rütteln. Zumindest bei D2007 schien die Updateberechtigung noch auf Vertrauensbasis zu laufen (also keine Prüfung) |
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@DelphiLaie
Ich bin wahrscheinlich weit und breit der einzige, der Delphi "out of the Box" nutzt. Dann sind in meinen Programmen (Exen) immer auch Bestandteile, die von BorEMCodwemauchimmer stammen. Und da vermute ich doch stark, daß man mir den Verkauf (und oder Verbreitung) dieser Programme untersagen kann, wenn ich nicht eine "verkaufsfähige" Version von Delphi erworben habe, und diese natürlich zur Erzeugung der Compilate eingesetzt habe. Wobei natürlich erst einmal nachgewiesen werden muß, daß die Compilate mit der fraglichen Delphi-Version erstellt wurden. Gruß K-H |
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Zitat:
Noch einmal, auch wenn es vielen verdammt schwerfallen sollte, das zu verinnerlichen: Es gilt zunächst einmal nur das Urheberrecht als Gesetz. Weitergehende Einschränkungen, sofern überhaupt zulässig, über sog. Lizenzvereinbarungen bedürfen der Vertragsform. Eine "Überraschung" nach dem Kauf ist kein Vertrag bzw. wird den Anforderungen hinsichtlich eines Vertrages nicht gerecht, und das bloße Setzen eines Häkchens wird n.m.W. von der Jurisprudenz tendenziell ziemlich einheitlich nicht als Vertrag gewertet. Schließlich ist es mittlerweile usus, daß Software in bestimmter Weise grob mangelhaft ist und man über diesen Mangel nicht vorab informiert wird, was dem Betruge schon recht nahe kommt. Der Mangel besteht darin, daß sich die Software ohne diese m.E. eindeutig abgepreßte Zustimmung nicht nutzen läßt. Natürlich kann man den - i.d.R. verschwiegenen - Produktmangel beim Softwarehändler geltend machen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, nur möchte man i.d.R. die Software ja auch wirklich nutzen, und ein gesetztes Häkchen stellt im späteren Betrieb des Programmes keinen Mangel (mehr) dar. Natürlich möchten Softwareproduzenten, über das Urheberrecht hinausgehend, daß die Kunden nach ihrer Pfeife tanzen, doch mit abgepreßten "Zustimmungen", die kaum als Vertrag bezeichnet werden können, ist das ein einziges, juristisch höchst angreifbares Schmierentheater. Etwas anderes ist natürlich eine explizite Lizenzvereinbarung im Rahmen eines sog. Wartungs-/Nutzungsvertrages. Aber auch unter diesen Umständen sind arrogante Herstellergebahren nicht grenzenlos. Zitat:
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Zitat:
was allerdings den Aufwand des Nachweises von illegal erstellter Software angeht, da möchte ich an Herr von G. erinnern der wohl in der Lage war, sehr effizent "illegales" zu finden, und der Legalität zu ihrem Recht zu verhelfen. Gruß K-H |
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Zitat:
In der EXE steht drin, mit was sie erstellt wurde. Man kann die Delphi-Version und den Lizenzlevel (Standard/Personal, Professional, Enterprise oder Architect) auslesen. Selbst die EXE prüft dieses nach, wenn man z.B. etwas verwendet/einkompiliert hat, welches eine Architect erfordert, dann wird dieses zum Programmstart, bzw. vor dessen Initialisierung/Erstellung geprüft und das Programm mit einer Exception beendet, wenn die Lizenz nicht ausreicht. Zusätzliche Infos (Lizenzschlüssel, Serial, Lizenzinhaber o.Ä.) scheinen nicht enthalten zu sein. |
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Der Quelltext, sofern man diesen selber geschrieben hat, gehört immer mir selber.
Beim compilieren setze ich aber einen Compiler ein und da gibt es von Emba aktuell z.B. Schulversionen. Bisher habe ich bei allen Versionen (wenn dem so war) den Hinweis bekommen, dass diese nur für die private und nicht kommerzielle Verwendung eingesetzt werden dürfen. Siehe dazu auch die aktuellen Urteile bzgl. der Router-Hersteller, die den Source nicht veröffentlicht hatten und per Gericht dazu verdonnert wurden. Klar schreibe ich das Programm, aber bestes Beispiel sind doch die ganzen Softwarelizenzen (GPL, LGPL, etc.) Benutze ich Code in meinem Prog, wo die Lizenz mir sagt, dass muss dann OpenSource werden, dann ist das so. Somit kann auch der Hersteller des Compilers dieses durchaus einschränken, weil da zu 100% immer ein kleiner Teil vom Hersteller drin ist. Fraglich ist aber ob hier der Fall genauso liegt wie bei der OEM-Bundelung von MS (in Deutschland unwirksam) oder die Untersagung des Weiterverkaufs von Software. Ansonsten würden die ganzen GPL ad absurdum geführt, weil ich immer sagen würde, dass ich das von wem auch immer bekommen habe und da war die Lizenz nicht dabei und damit für mich eben ohne Auswirkung. |
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