Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Einschränkung von Software (https://www.delphipraxis.net/157373-einschraenkung-von-software.html)

smow 10. Jan 2011 09:43

Einschränkung von Software
 
Ich möchte eine zunächst freie Software zum download anbieten (Berechnung von Maschinenelementen) welche allerdings nur nach einer online Datumsüberprüfung läuft.

Ist dieses Vorgehen z.B. bei einer verkauften Jahreslizenz zulässig/legal?

Gruß Oliver

mkinzler 10. Jan 2011 15:13

AW: Einschränkung von Software
 
Warum nicht?

s.h.a.r.k 10. Jan 2011 15:55

AW: Einschränkung von Software
 
Ich persönlich kenne auch keinerlei Regeln oder Einschränken. Der Kunde ist hier viel mehr das Problem, da man darauf achten muss, dass er so ein System auf die Dauer akzeptiert und annimmt.

rapante 11. Jan 2011 08:05

AW: Einschränkung von Software
 
Hallo Oliver,

Zitat:

Zitat von smow (Beitrag 1073603)
Ist dieses Vorgehen z.B. bei einer verkauften Jahreslizenz zulässig/legal?

Das sollte ohne Probleme machbar sein. Wenn man sich vergleichsweise mal anschaut was sich z.B. die Spiele-Publisher da
in Bezug auf Online-Überprüfungen haben einfallen lassen, ist dein Vorhaben ja noch recht harmlos...

Zitat:

Zitat von s.h.a.r.k (Beitrag 1073724)
Der Kunde ist hier viel mehr das Problem, da man darauf achten muss, dass er so ein System auf die Dauer akzeptiert und annimmt.

Das mit der Akzeptanz ist ein wichtiger Punkt - vor allem dann, wenn die Software zur Erfüllung ihrer Aufgabe eigentlich keinen Internetzugang benötigt.

generic 11. Jan 2011 09:08

AW: Einschränkung von Software
 
Was wird passieren, wenn dein Server nicht geht?
Die Internetleitung des Kunden ausgefallen ist?
Geht dann dein Programm nicht?
Wird der Kunde dadurch Arbeitsausfälle erleiden?

Reinhard Kern 11. Jan 2011 12:07

AW: Einschränkung von Software
 
Zitat:

Zitat von generic (Beitrag 1073803)
Was wird passieren, wenn dein Server nicht geht?...

Hallo,

um vor Schadensersatz halbwegs sicher zu sein, müsste sich smow vom Kunden unterschreiben lassen, dass der einverstanden ist und für alle Schäden durch die Online-Aktivierung selbst aufkommt. Das unterschreibt selbstverständlich NIEMAND.

Also muss smow selbst das Risiko dafür tragen, womit die Frage eigentlich erledigt wäre. Ist er trotzdem irre genug, seine Idee zu realisieren, ist seine geschäftliche Existenz halt zeitlich begrenzt.

Dass es bei Spielen sowas gibt, ist ja schlimm genug, ich würde so etwas nie akzeptieren, aber da ist es immerhin so, dass man durch Nicht-Spielen-Können keinen ersetzbaren Schaden erleidet. Höchstens bei Einlieferung in eine Suchtklinik wegen der Entzugserscheinungen.

Gruss Reinhard

generic 11. Jan 2011 12:43

AW: Einschränkung von Software
 
Zitat:

Zitat von Reinhard Kern (Beitrag 1073822)
Dass es bei Spielen sowas gibt, ist ja schlimm genug, ich würde so etwas nie akzeptieren, aber da ist es immerhin so, dass man durch Nicht-Spielen-Können keinen ersetzbaren Schaden erleidet. Höchstens bei Einlieferung in eine Suchtklinik wegen der Entzugserscheinungen.

Ubisoft hat sich zumindest von der Idee wieder verabschiedet.
Nach 2 Titeln und jede Menge Ärger.

Letzter Absatz:
Ubisoft entschärft Onlinekopierschutz für PC-Spiele

DP-Maintenance 25. Apr 2011 20:05

Dieses Thema wurde am "25. Apr 2011, 21:05 Uhr" von "fkerber" aus dem Forum "Neuen Beitrag zur Code-Library hinzufügen" in das Forum "Klatsch und Tratsch" verschoben.

s-off 26. Apr 2011 07:53

AW: Einschränkung von Software
 
Du solltest dann in jedem Fall einen Zeitpuffer gewährleisten, in dem die Software trotz fehlgeschlagener Prüfung funktioniert. Der Zeitrahmen muss so gewählt sein, dass evtl. Verbindungsprobleme dann behoben werden können.
Desweiteren solltest Du alternative Prüfungsroutinen anbieten, wie bspw. per Telefon oder SMS.

Ansonsten stimme ich den Aussagen von Reinhard voll und ganz zu. Externe Abhängigkeiten sollte man vermeiden.

Edit: ich sehe gerade, dass dieser Beitrag schon etwas älter war. Er erschien allerdings auf der Portalseite mit Datum von gestern; wahrscheinlich wegen des Verschiebens. Sollte dem so sein, dürfte das nicht korrekt sein, oder?

Mithrandir 26. Apr 2011 09:53

AW: Einschränkung von Software
 
Zitat:

Zitat von s-off (Beitrag 1096950)
Sollte dem so sein, dürfte das nicht korrekt sein, oder?

Doch, rein technisch schon. Die Verschiebemeldung wird als "Pseudo-Beitrag" an den Thread angehängt.


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