Delphi-PRAXiS

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-   -   Delphi grundsätzliche Lizenzfrage... (https://www.delphipraxis.net/164424-grundsaetzliche-lizenzfrage.html)

stahli 11. Nov 2011 18:48

grundsätzliche Lizenzfrage...
 
...insbes. an MEissing.

Ich habe privat RAD XE Prof und im Dienst haben wir D7 Prof.

Jetzt gibt es Überlegungen, ein altes Projekt zu überarbeiten. Im Dienst wird wohl kein neues Delphi finanziert.

Meine Frage:

Wenn ich privat auf Delphi XE(2) ENTERPRISE oder RAD XE(2) ENTERPRISE upgraden würde, dürfte ich das privat UND im Dienst installieren (und nutzen ;-))
Die Nutzung würde NUR durch mich erfolgen (also immer nur an einem Arbeitsplatz).

Wäre das lizenztechnisch in Ordnung (da der Dienstrechner ja nicht meiner ist).
(Wenn mein Arbeitgeber das überhaupt zulassen würde.)

mkinzler 11. Nov 2011 18:59

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Wenn nur du damit arbeitest sollte das imho kein Problem darstellen

Mithrandir 11. Nov 2011 19:00

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Soweit ich mir erinnere, sind die Lizenzen personen- und nicht arbeitsplatzgebunden. Ich kann mich aber auch täuschen.

Sir Rufo 11. Nov 2011 19:38

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1135770)
Soweit ich mir erinnere, sind die Lizenzen personen- und nicht arbeitsplatzgebunden. Ich kann mich aber auch täuschen.

So habe ich das auch im Ohr

himitsu 12. Nov 2011 07:08

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Mit einer Named-Lizenz ja und ich geh mal davon aus, daß er soeine hat, bzw. sich besorgen will.

Aber ein Upgrade von D7, gibt's da überhaupt grade eine Aktion dafür?



Du kannst ja notfalls das RDP bei dir daheim freischalten und dich von Arbeit aus einwählen, wenn du das nicht auf Arbeit installieren kannst.

stahli 12. Nov 2011 09:07

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Upgrade meinte ich von meinem privaten XE Prof (nicht von D7).
Named-Lizenz denke ich mal (einfach gekauft und für mich lizensiert, siehe Screenshot).

jaenicke 12. Nov 2011 09:10

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Upgrade geht trotzdem nicht, wenn du auf die XE2 Enterprise willst. ;-)
// EDIT:
Ich sehe schon, geht doch.

Chemiker 12. Nov 2011 09:11

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Hallo stahli,

brauchst das RAD Studio? Programmierst Du auch mit C++? Normalerweise ist Delphi alleine preisgünstiger.

Bis bald Chemiker

mkinzler 12. Nov 2011 09:13

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Und warum nicht? Er kann seine XE Version doch upgraden. Seine Frage war ja, ob er seine private Version auf einem Rechner seines Arbeitgebers installieren darf.

stahli 12. Nov 2011 09:18

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
@Chemiker
Das überlege ich jedes mal. Habe aber auch schon mal mit Prism herumgespielt und wollte mir mal RAD PHP ansehen.
Für die Zukunft weiß ich´s nicht. (Dafür habe ich nur ein kleines Auto ;-))

@mkinzler
Genau das.

Delphi-Laie 12. Nov 2011 09:20

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von stahli (Beitrag 1135764)
...insbes. an MEissing.

Ich habe privat RAD XE Prof und im Dienst haben wir D7 Prof.

Jetzt gibt es Überlegungen, ein altes Projekt zu überarbeiten. Im Dienst wird wohl kein neues Delphi finanziert.

Meine Frage:

Wenn ich privat auf Delphi XE(2) ENTERPRISE oder RAD XE(2) ENTERPRISE upgraden würde, dürfte ich das privat UND im Dienst installieren (und nutzen ;-))
Die Nutzung würde NUR durch mich erfolgen (also immer nur an einem Arbeitsplatz).

Wäre das lizenztechnisch in Ordnung (da der Dienstrechner ja nicht meiner ist).

Nun, wohl eher lizenzrechtlich, mit technisch hat das nichts zu tun. Wobei es auch lizenztechnische Lösungen gibt, siehe die sog. "Dongles".

Schau doch einfach in den Lizenzvertrag, das müßte dort stehen - vorausgesetzt, er ist überhaupt rechtskräftig, was mit einem nachträglich untergeschobenen Vertrag ("überraschend") nicht gegeben ist.

Ansonsten gibt es n.m.W. die Faustregel: Es darf nicht zur gleichen Zeit zweimal laufen. Also nichts da mit "personengebunden", was m.E. auch insofern ziemlicher Unfug ist, denn das würde ja bedeuten, daß man niemand anderen an seinen Rechner lassen dürfte.

mkinzler 12. Nov 2011 09:25

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zuwas einen Dongle, man aknn das Programm ja mehrmals installieren (Installationszähler). Die Beschränkung der parallelen Nutzung bezieht sich ja auf das Programm und nicht den Rechner. Da die Lizenz beim installieren ja mit dem Benutzerprofil des Benutzers verknüpft wird, kann ein anderer Benutzer(account) das Programm auch nicht nutzen.

Mithrandir 12. Nov 2011 10:12

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1135818)
Nun, wohl eher lizenzrechtlich, mit technisch hat das nichts zu tun. Wobei es auch lizenztechnische Lösungen gibt, siehe die sog. "Dongles".

Klugschieter. ;) Dass hier der rechtliche Aspekt gemeint ist, war allen Beteiligten schon im Vorfeld klar. Behaupte ich jetzt einfach mal.
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1135818)
Also nichts da mit "personengebunden", was m.E. auch insofern ziemlicher Unfug ist, denn das würde ja bedeuten, daß man niemand anderen an seinen Rechner lassen dürfte.

Was heißt hier Unfug? Solange ich nur mit der Software arbeite, ist es doch wumpe, auf wievielen Rechnern sie installiert ist. Wenn ich jemanden anderes an mein RAD-Studio lasse, dann ist er in diesem Moment auch Besitzer meiner Lizenz. Der Eigentümer bin aber immer noch ich. Und deshalb darf ich dann auch parallel nicht mit meiner Lizenz an einer anderen Maschine arbeiten. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.

Egal, warten wir auf Matthias.

MEissing 12. Nov 2011 13:01

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von Delphi-Laie (Beitrag 1135818)
Es darf nicht zur gleichen Zeit zweimal laufen.

Doch, darf es. Und wird auch von etlichen Kunden so genutzt.

MEissing 12. Nov 2011 13:02

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1135819)
Da die Lizenz beim installieren ja mit dem Benutzerprofil des Benutzers verknüpft wird, kann ein anderer Benutzer(account) das Programm auch nicht nutzen.

Seit Delphi 2007 wird der "komplette Rechner" freigeschaltet.

MEissing 12. Nov 2011 13:04

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von Mithrandir (Beitrag 1135823)
Wenn ich jemanden anderes an mein RAD-Studio lasse, dann ist er in diesem Moment auch Besitzer meiner Lizenz. Der Eigentümer bin aber immer noch ich. Und deshalb darf ich dann auch parallel nicht mit meiner Lizenz an einer anderen Maschine arbeiten. So ist zumindest mein Rechtsverständnis.

Man darf eine Benutzerlizenz nicht an einen anderen (temporär) übertragen. Es ist *deine* Lizenz. Eine weitere Unterlizensierung ist nicht vorgesehen.

stahli 12. Nov 2011 13:10

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Ok, vielen Dank.
Das wäre dann zumindest eine nützliche Argumentationsoption PRO Delphi.

PS: Jetzt hat mich Matthias gerade durch den Beitrag daran gehindert, konzentriert seiner eigenen Erklärung zum DataSnap zu folgen... :stupid:

MEissing 12. Nov 2011 13:14

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von stahli (Beitrag 1135764)
Wenn ich privat auf Delphi XE(2) ENTERPRISE oder RAD XE(2) ENTERPRISE upgraden würde, dürfte ich das privat UND im Dienst installieren (und nutzen ;-))
Die Nutzung würde NUR durch mich erfolgen (also immer nur an einem Arbeitsplatz).

Kurze Antwort: Ja.

Lange Antwort: Ja. Es ist deine Lizenz, die du auf einer "angemessenen Anzahl von Rechnern" installieren und auch (parallel!) nutzen darfst:
Code:
provided that only the Named User uses the Product.


...."innerhalb einer Organisation".... darüber lässt sich streiten.

http://edn.embarcadero.com/article/41512

Chemiker 12. Nov 2011 15:54

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Hallo,

ich habe einen Wartungsvertrag für Delphi Prof.- Version. Was muss man machen und was kostet es diesen Wartungsvertrag auf eine Delphi -Enterprise Version zu ändern?

Bis bald Chemiker

Delphi-Laie 12. Nov 2011 15:55

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von MEissing (Beitrag 1135860)
Man darf eine Benutzerlizenz nicht an einen anderen (temporär) übertragen. Es ist *deine* Lizenz. Eine weitere Unterlizensierung ist nicht vorgesehen.

Nun, wenn es für eine "Umlizenzierung" gewichtige und plausible Gründe gibt, so z.B. den, daß der Lizenznehmer nachweislich und irreversibel nicht mehr zu programmieren in der Lage ist, sollte der Softwarehersteller entweder die Lizenz beenden (wird er wohl nicht gern tun, da Einnahmeeinbuße) oder auf jemand anderen zu übertragen sich nicht querstellen.

Spätestens im Erbfalle müßte eine Lizenz m.E. auf eine andere Person übergehen (können), und das ohne Wenn und Aber.

DeddyH 12. Nov 2011 16:01

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Das ist AFAIK ja auch möglich (Kostenpunkt nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ca. 60 €). Es ging um das zeitweise "Verleihen" der Lizenz, das ist nicht vorgesehen.

himitsu 12. Nov 2011 17:26

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von DeddyH (Beitrag 1135891)
Das ist AFAIK ja auch möglich (Kostenpunkt nach meinem derzeitigen Kenntnisstand ca. 60 €)

Jupp, also die Gebühr, welche Emba nimmt, um die Lizenz auf einen anderen Namen (EDN-Account) umzuschreiben.

Zitat:

Zitat von DeddyH (Beitrag 1135891)
Es ging um das zeitweise "Verleihen" der Lizenz, das ist nicht vorgesehen.

Dafür gibt es andere Lizenzformen, wo sowas möglich wäre.
> Floating-Lizenzen und so

Bernhard Geyer 13. Nov 2011 09:37

AW: grundsätzliche Lizenzfrage...
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1135900)
Zitat:

Zitat von DeddyH (Beitrag 1135891)
Es ging um das zeitweise "Verleihen" der Lizenz, das ist nicht vorgesehen.

Dafür gibt es andere Lizenzformen, wo sowas möglich wäre.
> Floating-Lizenzen und so

Kostest bei Delphi ca. das doppelte. Lohnt sich also erst ab 3 User die entsprechend wenig mit Delphi zu tun haben um sich nicht permanent vom anderen ausgesperrt zu werden.


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