AW: Verwendung von fremden GPL2/3 CLI-Programmen in Shareware erlaubt?
Wenn Oracle mich verklagen würde, so hätte das einen unschätzbaren Werbewert. Stell dir vor, CNN, Bloomberg und zerohedge berichten über mein Shareware-Programm! Ich müsste wahrscheinlich ein paar Leute einstellen, um die Flut von Aufträgen zu bearbeiten! :wink:
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AW: Verwendung von fremden GPL2/3 CLI-Programmen in Shareware erlaubt?
Eine Anmerkung
GPL bezieht sich NICHT nur auf den QuellCode. Libs, wie z.B. ' libmySQL.dll' welche über einen Wrapper (oft eine Nachbildung von mysql.c) eingebunden werden fallen durch das Linken ebenfalls unter GPL (lt. Oracle). Bevor diese GPL-Diskussion nun ausartet, hier mal ein paar Diskussionen im hiesigen Forum: http://www.delphipraxis.net/171120-g...-software.html http://www.delphipraxis.net/171862-z...-libmysql.html Oder http://stackoverflow.com/questions/1...d-mode-license http://www.coding-board.de/threads/m...wendung.30135/ Wenn man weiter googelt, dann wird in allen Beiträgen darauf verwiesen, das nur mit der kommerziellen Lizenz von Oracle deine Software auch ohne GPL und somit OpenSource zu werden vertrieben werden darf. Und eine Hinweis: Shareware ist kommerziell. Du Beabsichtigst hiermit ja Geld zu machen. Ob Oracle deine Software als mögliches Ziel für eine Klage erachten würde, ist jetzt vielleicht unwahrscheinlich, aber was ist, wenn deine Software so gut wird, dass Du damit richtig Schotter machst und bekannt wirst? Ups.. Da sieht es vielleicht schon anders aus... ;) |
AW: Verwendung von fremden GPL2/3 CLI-Programmen in Shareware erlaubt?
Zitat:
Solltest du in USA tätig sein wird sich Oracle ein passendes Gericht aussuchen und in ein paar Wochen müsstest du die Insolvenz einleiten da es in USA ein ensprechende Urteil gibt. Wir haben bei einer Diskussion ob wir MySQL nicht Embedded einsetzen wollen (Ablösung andere Desktop-DB) die Preise erfahren was uns das kosten würde. Und nachdem unsere Interesse danach gegen 0 ging, wollte der (damals noch MySQL-) Mitarbeiter noch schnell die "Sie setzen doch die libmysql.dll Trumpfkarte ziehen" um doch noch ein paar Tausend € Lizenzkosten gelten machen zu können. |
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Die entscheidenden Hinweise stehen wohl hier
Zitat:
Das ein Wrapper nicht statisch gelinkt werden sollte ist mir schon klar, aber die Fragen wären noch: - was wird als eigentlich dynamisches Linken akzeptiert ? 1. Ich denke es sollte in jedem Fall ist OK einen eigenen OpenSource-Wrapper als externen Prozess zu starten und über StandardPipes des OS zu kommunizieren. Oder über Messaging Schnittstellen via OS. 2. Aber das ist mit einer Library wie libVLC schwierig, weil hier nicht nur ein paar Bytes verschoben werden, sondern ganze Videobilder gestreamt werden müssen. Es könnte ja sein das ein Windows-Handle von libVLC bedient wird auch als externes Linken akzeptiert wird, weil es quasi über die eigene Anwendung gelegt wird. 3. Das Einbinden via LoadDll ist wohl schon statisches Linken im Sinne der GPL. oder etwa nicht ? Was ich mich an den oberen Beispielen nur generell Frage: - Wie kann ich einen externen Wrapper von einer GPL Library auf LGPL oder MPL umstellen ? Ich denke das verbietet die GPL, weil der Wrapper davon abgeleitet wird. Aber es wird ja immer viel von der "Kompatibilität" dr Lizenzen geredet, ist das vielleicht damit gemeint, und das "Umlizensieren" auch OK ? Rollo |
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Zitat:
Gruß K-H |
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