Delphi-PRAXiS
Seite 2 von 5     12 34     Letzte »    

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
-   Programmieren allgemein (https://www.delphipraxis.net/40-programmieren-allgemein/)
-   -   GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern (https://www.delphipraxis.net/189981-gdpdu-schnittstelle-welche-daten-sind-anzuliefern.html)

bernau 11. Okt 2016 11:43

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Wobei dort immer noch nicht sicher gestellt ist, ob die Zertifizierung von Audicon eine rechtliche Sicherheit bietet.

Habe nirgends auf der Seite gefunden, daß das Finanzamt das Zertifikat von Audicon bindend akzeptiert. Letztendlich ist, nach meiner bisheriegen Erfahrung, immer der Gemütszustand des Steuerprüfers ausschlaggebend, ob die exportierten Daten akzeptiert werden, oder nicht. Habe schon viele Steuerprüfungen bei Kunden gehabt, die einfach durchgewunken wurden, weil anscheinend alles vorhanden war. Für einen Kunden bin ich mich aber schon seit einem halben Jahr mit einem Steuerprüfer am streiten.



Ich habe vor einigen Tagen/Wochen mal ein WIKI und ein Forum zum Thema GoBD eingerichtet, weil es mich stört, daß es nicht wirklich einen ausgeglichenen Informationspool zu diesem Thema gibt. Ist noch nicht wirklich viel drauf. Aber wer Informationen liefern kann, ist herzlich eingeladen diese zu veröffentlichen.

http://wiki.gobd-praxis.de
http://forum.gobd-praxis.de

(Die Endung "Praxis" habe ich von der Delphi-Praxis abgekupfert ;-) )

sh17 11. Okt 2016 12:22

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Toll.da bin ich gleich dabei. Hab schon ein paar Infos, aber auch Fragen.

pliese 11. Okt 2016 13:22

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Hallo,

die Daten von Audicon beschreiben den Aufbau der Dateien (index.xml + Daten im CSV Format), die in Summe den Beschreibungsstandard bilden. Wenn es um die Frage geht, welche Daten für eine Betriebsprüfung aus einer Finanzbuchhaltung, Warenwirtschaft oder Kasse anzuliefern sind, liefert das "Braunschweiger Modell" erste Anhaltspunkte (http://elektronische-steuerpruefung....f?m=1444059834)

Mit einem Produkt wie Opti.View (http://optiview.hsp-software.de/) können zum Beispiel beliebige Tabellen aus der Datenbank übergeben und dann in den Beschreibungsstandard (XML + CSV) konvertiert werden. Damit entfällt ggf. eine aufwändige Eigenentwicklung.

Viele Grüße,

Paul Liese

Zitat:

Zitat von sh17 (Beitrag 1350434)
Ist das evtl. die Bescheibung?

https://audicon.net/downloads/330


bernau 12. Okt 2016 01:09

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Zitat:

Zitat von pliese (Beitrag 1350473)
die Daten von Audicon beschreiben den Aufbau der Dateien (index.xml + Daten im CSV Format), die in Summe den Beschreibungsstandard bilden.

Wer hat diesen Standard festgelegt bzw. definiert.?

jaenicke 12. Okt 2016 04:41

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Zitat:

Zitat von bernau (Beitrag 1350529)
Wer hat diesen Standard festgelegt bzw. definiert.?

Das Finanzministerium gemeinsam mit Audicon. Das Finanzministerium wird dir aber nie eine schriftliche Bestätigung geben, dass du alles richtig machst. Daher ist die Zertifizierung durch Audicon die höchste Bestätigung, die du bekommen kannst.

Der Punkt ist nicht, dass du damit nie Probleme bekommen kannst. Der Punkt ist, dass es durch den standardisierten Export und durch die Zertifizierung in Kombination mit einer guten Lösung zur Unveränderbarkeit der Daten deutlich schwieriger ist einen konkreten Verdacht zu rechtfertigen. Bis dahin steht aber der Prüfer in der Beweispflicht, dass etwas nicht stimmt. Sobald er etwas findet, muss umgekehrt der Betreiber (bzw. du als Softwarehersteller in einem Gutachten) beweisen, dass das so in Ordnung ist.

Wenn du einen eigenen Export bereit stellst, der dann nicht so gut in IDEA einlesbar ist, ist das erst einmal auch kein Problem, zumindest aktuell noch nicht. Es macht dem Prüfer aber mehr Arbeit und erhöht nicht gerade das Vertrauen.

mm1256 12. Okt 2016 08:08

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1350532)
...Es macht dem Prüfer aber mehr Arbeit und erhöht nicht gerade das Vertrauen.

So ist es :thumb: Und wenn er/sie dann schon etwas angefressen ist, sucht er/sie auch an Stellen, die oftmals nicht so genau durchleuchtet werden. Ich hatte schon mal einen Fall, da hat der Prüfer tatsächlich alle relevanten Datenbanken des WWS (Auftragsdaten, Rechnungsjournal) miteinander verglichen, ob es irgendwelche "Abweichungen" bzw. Unregelmäßigkeiten gibt. Man tut sich und seinen Kunden als Softwarehersteller keinen Gefallen, wenn man bei der GdPDU-Ausgabe spart.

Captnemo 17. Nov 2016 12:27

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1350532)
Das Finanzministerium gemeinsam mit Audicon. Das Finanzministerium wird dir aber nie eine schriftliche Bestätigung geben, dass du alles richtig machst. Daher ist die Zertifizierung durch Audicon die höchste Bestätigung, die du bekommen kannst.

Hier mal ein kleiner Auszug aus folgendem Dokument http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3

Zitat Seite 37 Punkt 181
Zitat:

„Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes
dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in
Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.
Zertifikat hin oder her...am Ende ist es nichts, worauf man sich berufen könnte.

Überigens, die Firma Audicon wird in dem ganzen Dokument nicht einmal als Referenz erwähnt. Somit ergibt sich aus der Aussage von Audicon auch kein Rechtsanspruch auf die Richtigkeit der Datenübergabe nach deren Format. (Auch wenn es tatsächlich aus deren Feder stammt).

Zitat:

Zitat von pliese (Beitrag 1350473)
Mit einem Produkt wie Opti.View (http://optiview.hsp-software.de/) können zum Beispiel beliebige Tabellen aus der Datenbank übergeben und dann in den Beschreibungsstandard (XML + CSV) konvertiert werden. Damit entfällt ggf. eine aufwändige Eigenentwicklung.

Hast du eine Ahnung was deren Produkt kostet?

arnof 17. Nov 2016 20:39

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
181 „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter können bei der Auswahl eines Softwareproduktes dem Unternehmen als Entscheidungskriterium dienen, entfalten jedoch aus den in Rz. 179 genannten Gründen gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung.

Ich habe ein Zertifikat von Audicon besorgt, welche Daten drin stehen hat keiner gefragt, die haben nur geprüft, ob es durch Ihren Konverter (IDEA) lief. Was der Inhalt meiner Daten war, hier gab es keinerlei Nachfrage.

Hier geht es darum möglichst schnell einige tausender zu verdienen, soll Ihnen gegönnt sein, auf dem Prospekt kommt das halt gut beim Kunden an.

jaenicke 18. Nov 2016 04:37

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Es kommt einerseits beim Kunden gut an, ja, aber andererseits weißt du auch, dass die Daten fehlerfrei lesbar sind.
Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Daten auch korrekt sind. Die Summen, konkrete Beispiele usw. kann man ja selbst prüfen, insofern sollte da auch nichts ganz Falsches drin sein.

Die Alternative wäre zu warten bis bei einem Kunden eine Prüfung läuft. Aber wenn die Daten dann nicht einlesbar sind...

Natürlich hätten wir wie gesagt solch ein Zertifikat lieber wie in anderen Ländern vom Finanzamt. Aber da es diese Alternative nicht gibt... (was ich persönlich sehr kritisch für alle Beteiligten sehe)

Lemmy 18. Nov 2016 05:21

AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1354066)
Die Alternative wäre zu warten bis bei einem Kunden eine Prüfung läuft. Aber wenn die Daten dann nicht einlesbar sind...

dann besserst Du nach. Ich habe so eine Schnittstelle für eine alte BDE Software mal eben aus dem Hut gezaubert - am Ende war gaben wir eine einzige csv Datei ab. Der Kunde stand schon etwas unter Druck (Androhung von Zwangsgeld durch den FA Beamten). Am Ende kam er vorbei, las die CSV Datei ein und zog wieder an.

Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1354066)
Natürlich hätten wir wie gesagt solch ein Zertifikat lieber wie in anderen Ländern vom Finanzamt. Aber da es diese Alternative nicht gibt... (was ich persönlich sehr kritisch für alle Beteiligten sehe)

sehe ich auch so. Und ich gönne denen nicht die 1-2k€ für ein solches "Zertifikat". Die Schnittstelle könnte durch ein simples SDK beschrieben werden und die Lesbarkeit durch ein XSD einfachst nachgewiesen werden. Die inhaltliche Vollständigkeit muss man in jeden Fall selbst garantieren


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:02 Uhr.
Seite 2 von 5     12 34     Letzte »    

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz