AW: GdPDU-Schnittstelle, welche Daten sind anzuliefern
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Natürlich kann man so etwas immer mit einigem Aufwand umgehen, aber das erfordert dann schon einiges Fachwissen und kriminelle Energie. Deshalb ist es da nicht so einfach einen Anfangsverdacht zu begründen. Und das ist für uns das Hauptanliegen: Die Daten in einem Format vorzulegen, die es dem Prüfer einfach macht und Manipulationen so unwahrscheinlich macht, dass normalerweise keine tiefere Prüfung sinnvoll erscheint. Bisher hat das auch in diesem Format so problemlos geklappt. |
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Für uns gab es, nachdem etliche Kunden in den letzten Jahren ohne wesentliche Probleme durch die Steuerprüfung gekommen sind, jetzt einen Fall (Gastronomiebetrieb) der fast schiefgegangen wäre.
Der Prüfer monierte folgendes: Wir würden Daten unzulässig verdichten durch z.B. wie in folgendem Beispiel : Ein Gast bestellt nacheinander über den Abend 3 mal ein gleiches Getränk, wenn dann später die Rechnung gezogen wird rechnet das Programm diese 3 zusammen und schreibt auf den Bon dann eben 3 Pils zu 2€ = 6 E. Genauso wird es dann gespeichert. Danach, wenn der Bon gedruckt ist werden diese Daten nie wieder verändert. Ein weiteres Problem für diesen Prüfer war, das die einzelnen Buchungen (nicht die Rechnungen / Bons, da war alles ok) keine lückenlose fortlaufende Nummerierung haben. Unser Kunde hatte noch eine ältere Version von dem Kassenprogramm; aber die "Verdichtung" ist jetzt immer noch drin und ich werde da wohl was tun müssen. |
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Das wäre schön wenn man einen Prüfer in die Wüste schicken könnte.
Der Kunde kann nur vor Gericht gehen, mit ungewissem Ausgang und ev. weiteren Kosten. |
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Ich bin ja kein Anwalt, aber wir haben solche Fragen ja auch schon zur Genüge durch.
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Sprich dagegen besteht meiner Meinung nach vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg, wenn es deshalb Probleme gibt. Das sollte natürlich trotzdem ein Anwalt anschauen, da es ja vermutlich um einiges Geld geht. Denn durch die unzulässige Speicherung werden die Daten ja nicht gleich gänzlich ungültig. Zitat:
Auch Lücken in Rechnungsnummern sind theoretisch kein Problem. Praktisch ist es für viele Prüfer dennoch ein Ansatzpunkt, wenn es eine fortlaufende Nummerierung gibt und dann Lücken vorhanden sind. Eigentlich ist der Schluss, dass deshalb etwas nicht korrekt ist, nicht zulässig. |
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ABER: Er fragte dann nach den Programmier-Protokollen. Dachte zuerst, daß er ein Protokoll zu allen "Programmänderungen", die ich gemacht habe, haben möchte. Ne, ne. Er meine damit die Stammdaten der Kasse. Also z.B. "Wann wurde ein Mitarbeiter angelegt, wann wurde dieser geändert. Welche Berechtigungen wurden dem Mitarbeiter zugefügt oder entzogen. Wurden Formulare geändert. Welches Formular wurde geändert. Was wurde am Formular geändert. Etc. Alle Tätigkeiten der Mitarbeiter sind natürlich in den Einzelaufzeichnungen protokolliert. Man sieht also, ob jemand stornieren durfte oder nicht. Das hat dem Steuerrprüfer aber nicht genügt. Er wollte wissen, wann die Änderung des Mitarbeiters durchgeführt wurde. Konnte ich auf den Tag nicht liefern. Also Berechtigung zur Schätzung. Auf so etwas wird man m.w.n. auch bei Audicon nicht hingewiesen. (Korrigiert mich, wenn es nicht so ist.) Was nützt mir dann so eine Zertifizierung. Wenn ein Steuerprüfer schätzen will, dann wird er irgend etwas aus dem Hut zaubern. Und sei es noch so eine winzige Kleinigkeit. |
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