AW: Grundsatzfrage zu Entwicklerkosten
Ein Freiberufler kann zwar als Freelancer arbeiten, aber nicht jeder Freelancer ist ein Freiberufler nach Deutschem Gesetz. Ich mache (unter anderem) auch Auftragsprogrammierung, sowohl nach Zeit als auch zum Festpreis, aber ich bin kein Freiberufler, da ich einige der dazu notwendigen Kriterien nicht erfülle. Insofern zahle ich z.B. auch Gewerbesteuer, habe eine Betriebshaftpflicht und noch eine Vielzahl anderer Kostenfaktoren einzukalkulieren.
Der Begriff Firma wird häufig als Synonym für Unternehmen verwendet, was rechtlich aber nicht korrekt ist. Als Unternehmen gelten (unter anderem) sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende, womit wohl ein Großteil der Freelancer abgedeckt sein sollte. |
AW: Grundsatzfrage zu Entwicklerkosten
Da vermischt sich Handels- (Firma), Gewerbe- (Freiberufler vs Gewerbetreibend) und Steuerrecht (Unternehmen).
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