Delphi-PRAXiS
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Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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EWeiss 18. Mai 2019 12:14

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Zitat:

Die Bilder werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Verkehrszeichen unterliegen keinem Urheberrechtsschutz.
Na bitte es geht doch ;)

gruss

Delphi.Narium 18. Mai 2019 12:23

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Die Fotos werden nicht nochmal bezahlt, sondern dadurch, dass sie von den Kunden (Verlagen für Fahrschulunterlagen, Softwareherstellern ...) bezahlt werden, müssen wir sie nicht aus Steuergeldern bezahlen.

Auch beim Staat gibt es sowas wie Buchführung.

Da gibt es u. a. Ausgaben für Fahrschulunterlagen ...
Und da gibt es u. a. Einnahmen für Fahrschulunterlagen.

Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, so muss die Differenz aus Steuern (also von uns) bezahlt werden.

Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, so kann der "Gewinn" in den Haushalt fließen und anderweitig verwandt werden. Dadurch sinken dann die erforderlichen Steuern und diese können (vermutlich allenfalls marginal) gesenkt werden.

Wieso muss der Staat überhaupt die Fahrschulunterlagen (bzw. Material dazu) zur Verfügung stellen. Das erforderliche Wissen (Gesetze) ist klar definiert. Wer unbedingt Schulungsunterlagen erstellen und verkaufen will, kann sich die Gesetzestexte selbst beschaffen (kostenlos unter www.gesetzte-im-internet.de) und daraus dann entsprechende Unterlagen selbst erstellen. Der Staat kann sich dann diese Arbeit sparen und damit unsere Steuern anderweitig verwenden oder senken.

Wieso sollte ich überhaupt mit meinen Steuern diese Arbeit finanzieren? Nur damit die Gewinne anderer höher ausfallen können?

Wer mit staatlich erstellem Material Gewinne erzielen will, soll gefälligst die in Anspruch genommene Leistung bezahlen.

Du verlangst ja auch nicht von Deinem Arzt, dass er Dich kostenlos behandelt, nur weil der an einer vom Staat (also u. a. von Dir) finanzierten Uni studiert hat, oder doch? (ja ich weiß, das ist jetzt arg überspitzt ;-))

Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um eine Leistung für die Bürger, sondern darum, dass Unternehmen Leistungen des Staates in Anspruch nehmen, die sie auch selbst erbringen könnten. Nur vermutlich zu deutlich höheren Kosten.

Die Frage die sich mir in dem Zusammenhang stellt ist auch: Handelt es sich bei den "hochpreisigen Unterlagen" überhaupt um Unterlagen, die vom Staat zur Verfügung gestellt werden müssen (also um eine hoheitliche Aufgabe, die die Unternehmen, Verlage, Softwarehersteller ... nutzen müssen) oder um eine Dienstleitung, die ihnen die Arbeit erleichtert, also keine hoheitliche Aufgabe. Im zweiten Fall dürfen diese Unterlagen nichtmal aus Steuergeldern, also von uns finanziert werden, sondern der Staat muss dafür sorgen, dass er kostendeckend arbeitet. Wenn er in diesem Falle nicht kostendeckend arbeitet, wäre das rechtswidrig.

Und Du kannst davon ausgehen, dass Du alles, was der Staat Dir kostenlos zur Verfügung stellen muss, auch kostenlos bekommst. Für andere Leistungen gibt es Gebührenordnungen, in denen festgehalten ist, welche Leistung wie zu bezahlen ist.

Und das im Eingangsthread Genannte ist garantiert deutlich mehr als das, was der Staat (also wir) hier zur Verfügung stellen muss. Und das Mehr darf man ruhig auch bezahlen.

Bernhard Geyer 18. Mai 2019 12:25

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Zitat:

Zitat von EWeiss (Beitrag 1432499)
Zitat:

Die Bilder werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Verkehrszeichen unterliegen keinem Urheberrechtsschutz.
Na bitte es geht doch ;)

gruss

Für die Verkehrzeichen ja.

Das Thema Verkehrprüfung wird aber nicht direkt vom Staat gemacht, sondern von der Arge TP 21
Und die Leute die hier die Verkehrsprüfungen ausarbeiten wollen ja auch bezahlt werden.

Bernhard Geyer 18. Mai 2019 12:26

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Zitat:

Zitat von Delphi.Narium (Beitrag 1432500)
Wieso muss der Staat überhaupt die Fahrschulunterlagen (bzw. Material dazu) zur Verfügung stellen.

Macht er auch nicht: https://www.argetp21.de/

Delphi.Narium 18. Mai 2019 12:36

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Also Fazit:

Es wird mal wieder über den ach so bösen, ausbeuterischen Staat gemoppert, obwohl die hier zur Diskussion stehende und zu bezahlende Leistung, überhauptnicht vom Staat zu erbringen ist.:evil:

mkinzler 18. Mai 2019 12:50

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Das passt zur aktuellen Zeit ...

p80286 18. Mai 2019 23:32

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Zitat:

Zitat von mkinzler (Beitrag 1432506)
Das passt zur aktuellen Zeit ...

Definiere "aktuell". so ganz neu ist das Gegreine über die Unfähigkeit und die Kosten der Beamten/Angestellten-Scharen des öffentlichen Dienstes ja nicht.

Private Dienstleister sind da wesentlich effizienter, wie an z.B. am Beispiel "Die Bahn" sieht.

Gruß
K-H

Dennis07 19. Mai 2019 20:38

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Grundsätzlich erstmal gilt der Satz:
Zitat:

Information cannot be copyrighted.
Wenn du also irgendwo Fragen findest, kannst du die auch benutzen. Keine der Fragen, die in einer Führerscheinprüfung dran kommen könnte, erreicht die schöpferische Höhe, um vom Urheberrecht erfasst du werden. Du kannst dir also theoretisch auch irgendeine 08/15 Führerschein-App runterladen und die Fragen so mehr oder weniger übernehmen. Da jede der Fragen als unabhängiges Werk zu verstehen ist (diese haben ja keinen inhaltlichen Zusammenhang), reicht keine von ihnen aus, um Urheberrechtlich geschützt zu werden.
Etwas anderes ist es, wenn du natürlich das Grafische Layout "übernimmst" oder Bilder einfach so kopierst. Denn diese sind ja per-se durch das Urheberrecht geschützt. Und das heißt auch, dass du sie nicht 1:1 nachmalen darfst, sofern sie auch eine schöpferische Höhe besitzen (Bilder sind aber, anders als Texte, auch ohne diese geschützt, aber nur als Unikat!). Hier gilt also: Entweder du bezahlst, oder du arbeitest.
Verkehrsschilder sind als solche nicht geschützt, und dürfen überall ohne einschränkung verwendet werden (sie werden ja auch in den meisten Ländern so oder ähnlich verwendet). Allerdings ist es natürlich auch hier so, dass Bilder von ihnen durchaus geschützt sind, einfach, weil es sich um Bilder handelt. Du kannst sie aber 1:1 nachmalen und es sind deine, denn sie sind ja keine kreativen Werke mehr.

Luckie 20. Mai 2019 05:19

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Zitat:

Keine der Fragen, die in einer Führerscheinprüfung dran kommen könnte, erreicht die schöpferische Höhe, um vom Urheberrecht erfasst du werden.
Und das kannst du belegen? Oder ist das deine eigene Meinung?

p80286 20. Mai 2019 08:59

AW: Ich glaub's fast nicht
 
Vielleicht hilft Euch https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)
Oder in Kurzform: In Deutschland ist das Urheberrecht nicht übertragbar! Übertragbar ist ein Verwertungsrecht!

Und davon unabhängig, wenn ich eine Sammlung von PNG-Bilddateien anbiete, dann kann ich dafür den Preis aufrufen, der mir gefällt. Niemand ist gezwungen diese zu erwerben.
(vgl. z.B. C.H.Beck mit seinen Rechtstexten)

Gruß
K-H


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