Delphi-PRAXiS

Delphi-PRAXiS (https://www.delphipraxis.net/forum.php)
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-   -   Delphi Vertrieb eigener Software (https://www.delphipraxis.net/203057-vertrieb-eigener-software.html)

Smeik 8. Jan 2020 16:09

Vertrieb eigener Software
 
Hallo, ich möchte gerne eine von mir erstellte Software per Internet vertreiben. Dazu würde ich gerne einen Service nutzen, auf dem die Software bereitgestellt wird. Weiterhin sollte ein weiterer Vertieb durch einen potentiellen Käufer vermieden werde. Könnte mir da jemand Informationen liefern?
a) Welcher Serviceanbieter ist günstig und leicht zu nutzen?
b) Welche Änderungen müssten an der Software betreffs Lizenzschlüssel / Freischaltung vorgenommen werden. Ich würde die Software gerne als Einzelplatzlizenz verkaufen. Der Anwender erhält beim Kauf einen Lizenzschlüssel und nach Installation und Eingabe des Lizenzschlüssel wird ein von der Software generierter Hardwareschlüssel beim genutzten Service hinterlegt. Vielleicht in der Form "Name des Käufers, Installationsdatum, Lizenzschlüssel, Hardwareschlüssel". So stelle ich mir das zumindest vor. Dieser Part der Software, der für die Lizenzierung und den Kopierschutz meiner Software zuständig ist sollte leicht als plugin oder dll integrierbar sein, um den Aufwand für die Integration gering zu halten.

Für Anregungen und Infos wäre ich sehr dankbar.
Jan

himitsu 8. Jan 2020 17:37

AW: Vertrieb eigener Software
 
Von soeiner Seite fällt mir grade der Name nicht ein (schon zu lange her der Kurs auf den Delphi-Tagen), aber ich bin mir sicher das es dazu schon mehrere Themen/Tutorials hier im Forum zu finden gäbe.
(bin grade zu doof zum Suchen und Finden)

Auch nicht zu vergessen das Drumrum, um den Verkauf. (das fand ich aber)
https://www.delphipraxis.net/150837-...et-werden.html

Das "Billigste" wäre eine Shop-Software, bzw. Shop-Plugin für deine eigene schon bestehende und bezahlte Webseite.

Google spuckte zwar was aus, aber ich weiß nicht ... wobei "digitales Produkt" schon passt, aber ich denke mir ein deutscher Anbieter wäre idealer, der auch noch auf Softwareprodukte spezialisiert ist.
https://www.websitetooltester.com/bl...kte-verkaufen/


Zitat:

ein weiterer Vertieb durch "Andere" vermieden werden
Da sich natürlich alle an die Gesetze halten, würde es reichen, wenn es durch deine Lizenz untersagt würde.

Ansonsten gibt es auch genügend Varianten des Kopierschutzes, wozu hier ebenfalls viele Themen zu finden sind.


Laut Google-Werbung sind die angeblich die Besten
https://go.digishop24.de/software-verkaufen/
https://pages.elopage.com/software-verkaufen/
Aber wenn du da monatlich nicht mindestens 100€ einnimmst, dann wird es schnell teuer.
Eine Verkaufsprovision (x Prozenz oder x Euro pro Verkauf) statt monatlichem Beitrag wäre wohl für den Anfang wesentlich besser.

freimatz 8. Jan 2020 18:32

AW: Vertrieb eigener Software
 
Ich benutze seit Jahren https://www.mycommerce.com/ für ein Produkt.
Die Frage ist ob Vertrieb und Lizenzierung zusammen sein muss.
Bei den oben konnte ich ein von mir geschriebener Schlüsselgenerator hochladen, der aus Name etc. des Kunden eine Schlüsseldatei generiert, die dann der Kunde bekommt - und dann letztendlich in meiner Software eine Freischaltung bewirkt. Wenig Aufwand war das aber nicht.

generic 9. Jan 2020 07:50

AW: Vertrieb eigener Software
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich häng dir mal mein Vortrag von den Foren-Tage 2017 hier an.

Da kannst du dich durch die Themen hangeln:

* Werkzeuge bei der Entwicklung
* Deployment / Installation
* i8n / Windows-Sicherheit
* Verkauf
* Seriennummern zur Freischaltung / Generator
* Schutzsystem gegen Cracks
* Vermarktung
* Support

Was nicht erwähnt wird - wenn du was verkaufst, dann hast du eine Gewinnerzielungsabsicht.
D.h. du wirst ein Gewerbe anmelden müssen.


Ich benutze ebenfalls ShareIT.

Die haben verschiedene Modelle.
Das teuere Model, was ich aktuell nutze, hat ein Chargeback "Schutz". (Gebühr wenn eine Kreditkarte zurück gebucht wird). Die sind sehr teuer. Wenn ich mich recht erinnere 50€.

Bis heute hatte ich nicht einen Chargeback. Allerdings bei Bankabbuchung, wenn es da zu einer Rücklast kommt, dann zahlst du die 5,50€ Gebühr. Das ist nämlich im teuren Model nicht abgedeckt. Daher ist bei mir Bankabbuchung nicht mehr verfügbar.

Smeik 9. Jan 2020 09:55

AW: Vertrieb eigener Software
 
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

@himitsu: Über ein Shop-Plugin und eine eigene Webseite könnte man natürlich auch nachdenken. Bei meinen Recherchen bin ich auch auf erhebliche Nebenkosten einiger Anbieter gestossen (Rückbuchungen etc.) Am liebsten wäre mir natürlich eine Lösung die die Kosten gering hält bzw. sich die Kosten an den Umsätzen orientieren, um hohe Fixkosten zu vermeiden. Ein deutscher Anbieter finde ich ebenfalls besser. Eine Untersagung der Weitergabe würde ich dann ebenfalls in einer Lizenz formulieren. Habe damit leider schon schlechte Erfahrungen gesammelt und denke ein Kopierschutz ist sicherer.


@freimatz: Den Aufwand für die Erstellung eines Schlüsselgenerators wollte ich mir ersparen und dachte, dass gerade die Dienstleister, solch einen Service (Plugin) mit anbieten.

@generic: Danke für den Vortrag aus den Forentagen. Die helfen mir sicherlich weiter. Ich arbeite momentan als Freiberufler und der Hinweis mit dem Gewerbe ist sehr gut. Hatte ich momentan noch nicht auf dem Schirm. Bei ShareIt werde ich mal schauen. Gestern bin ich erst mal bei DigitalRiver (myCommerce) gelandet. :wink:

Luckie 9. Jan 2020 10:13

AW: Vertrieb eigener Software
 
Ich hatte damals meinen XPUsermanager über ShareIt verkauft. Aber das scheint es nicht mehr zu geben.

Michael II 9. Jan 2020 10:53

AW: Vertrieb eigener Software
 
Ich habe vor über 20 auch via Shareit verkauft (du konntest Listen mit Schlüsseln hochladen oder einen KeyGenerator). Shareit wurde später von Digital River gekauft und diese wiederum (siehe Link freimatz) findest du hier: https://www.mycommerce.com/
Ich hatte nie irgendwelche Probleme - alles lief topp.
(Nebenbei: Shareit.com sendet noch heute monatlich Abrechnungen ;-).)

Heute verkaufe ich via Microsoft Store und via eigene Webseite und nutze dort seit vielen Jahren PayPal (bei PayPal kannst du einen Schlüsselgenerator auf deiner Webseite hosten). Rückbuchungen erledigst du bei PayPal mit einem Klick.
In der Schweiz gibt es Angebote von PostFinance, damit Kunden mit Karte bezahlen können (auch da kann man einen Schlüsselgenerator auf der eigenen Webseite hosten und so alles automatisieren); solche Dienstleistungen gibt's sicher in A und D auch ;-).

Luckie 9. Jan 2020 11:13

AW: Vertrieb eigener Software
 
Zitat:

Shareit wurde später von Digital River gekauft und diese wiederum (siehe Link freimatz) findest du hier: https://www.mycommerce.com/
Ah, deswegen habe ich es nicht gefunden.

freimatz 9. Jan 2020 13:11

AW: Vertrieb eigener Software
 
Zitat:

Zitat von Smeik (Beitrag 1454734)
@freimatz: Den Aufwand für die Erstellung eines Schlüsselgenerators wollte ich mir ersparen und dachte, dass gerade die Dienstleister, solch einen Service (Plugin) mit anbieten.

Ja nun, dann musst Du oder Dein Programm halt auch mit den Schlüsseln welche die anbieten klar kommen. Ich wollte mein Programm nicht damit belasten und wollte halt das selbe Schlüsselformat haben, dass ich bereits implementiert hatte.

IBExpert 9. Jan 2020 13:49

AW: Vertrieb eigener Software
 
Neben der direkten Berechnung an Kunden, die das bevorzugen, benutzen wir seit ca 20 Jahren shareit/mycommerce
und auch wenn du dadurch ca 5% deines Verkaufspreises abschreiben kannst, ist das ein absolut zuverlässiger
und hilfreicher Partner.

Ganz banales Beispiel: les dich mal schlau, welche Umsatzsteuervorgaben du weltweit berücksichtigen musst
für digital ausgelieferte Software. Falls deine Software auch auf den ersten Blick vielleicht nur für den
deutschen Markt gedacht ist, ruckzuck hast du eine Bestellung eines deutschen Auswanderers in igrendeinem
anderen Land außerhalb der EU und dann wird es nicht wirklich lustig. Kaum ein Steuerberater ist da eine
Hilfe, weil das nicht deren Tagesgeschäft ist, bei shareit kümmern die sich da drum und 95% von deinem
festgelegten Nettopreis kommt zum 15. des Folgemonats sehr zuverlässig auf dein Konto.

Falls deine Software unter 20 € kostet, kann sich auch deren anderes Modell rechnen, dann hast du kein
fixbetrag, aber 13% oder so verlust. Wenn du dir den zeitaufwand für das Schreiben von Rechnungen,
überwachen der Zahlungseingänge, anbinden aller möglich paymentprovider an dein Shopsystem sparen
willst, dann ist deren Lösung mit Abstand das beste, weil du dich in der Programmierung auf deine
eigenen Produkte konzentrieren kannst.

Den Endkunden interessiert es nicht, ob du in deiner Faktura dafür 10 Sekunden oder 30 Minuten brauchst.

Jeder bestätigte Kauf landet nach Zahlungseingang bei dir als EMail, so das du mit relativ wenig Aufwand
die Inhalt der Email auslesen kannst und in deinen Keygenerator oder was auch immer übertragen kannst und damit
den erstellten key an den Kunden senden kannst. Das kann man mit pop3 oder imap abrufen auch einfach
automatisieren, so das das 24/7 läuft.

Sicherlich gibt es auch mal bei shareit Rückläufer, aber das hält sich bei uns auch innerhalb der 20
Jahre Erfahrung in Grenzen.

Daher auch von hier ganz klare Empfehlung zu shareit/mycommerce

Luckie 9. Jan 2020 13:53

AW: Vertrieb eigener Software
 
Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen. Ich habe damals auch nur gute Erfahrungen gemacht.

Rollo62 10. Jan 2020 06:52

AW: Vertrieb eigener Software
 
Nur der Vollständigkeit halber:
Auch der AppStore von Microsoft wäre eine Möglichkeit (ist glaube ich noch günstiger als alles andere).
Hat aber wohl kein komplexes Lizenzmodell.

Smeik 10. Jan 2020 14:04

AW: Vertrieb eigener Software
 
Viel Dank für die erläuterten Aspekte dazu. Die Ausführungen von IBExpert haben mich nun auch überzeugt im Anfangsstadium den Service von ShareIt oder eines anderen Anbieters (myCommerce) zu benutzen. Den Verkauf werde ich von der Lizenzierung trennen und das dann per Keygenerator in die Hand nehmen. Ich denke das ist eine gute Variante.

generic 13. Jan 2020 07:42

AW: Vertrieb eigener Software
 
Die Emails welche Holger noch erwähnt, können auch abgeschaltet werden. Diese enthalten Kundendaten (siehe Folie mit der Tabelle - Felderauflistung).

Warum erwähne ich das - Kundendaten zu speichern und DSVGO erfordern erheblichen Aufwand!
Deshalb vermeide ich eine Speicherung der Daten auf meinen Systemen.

Der Keygenerator würde übrigens auch die Kundendaten bekommen. Daher hinterlege besser eine Liste mit Seriennummern. Das ist auch ausfallsicherer. Weil, wenn dein Generator mal nicht geht, bekommt der Kunde auch keine Nummer. Das was nicht geht im Internet ist ziemlich wahrscheinlich.

Mal ab davon, brauche ich auch die Kundendaten nicht, da der Kauf zwischen Kunde und ShareIT abgeschlossen wird.
"Datenvermeidung" ist da das Stichwort - ich bin glücklich mit der summierten Monatsrechnung.

IBExpert 13. Jan 2020 22:19

AW: Vertrieb eigener Software
 
naja, mach die dsgvo nicht schlimmer als die ist: Du bist als Kaufmann laut HGB verpflichtet, alle relevanten Dokumente für auftragsrelevante Vorgänge zu speichern und das ganze für 10 Jahre.

Wenn du einen Auftrag über Shareit vermittelt bekommst, bist immer noch du zur Erbringung der vereinbarten Leistung verpflichtet, egal ob digital, als service oder physisch und damit ist es zweifelsfrei sehr wichtig, das du alle für diesen Auftrag wichtigen Dokumente auch speicherst. Und wenn du nur die E-Mails hast, dann sind das zweifelsfrei diese.

HGB ist in der Hierarchie oberhalb von DSGVO, daher ist in diesem Fall die DSGVO egal, nach der fragt dich keine Sau bei einer Betriebsprüfung, wenn du aber nicht nachvollziehen kannst, welche Leistungen für welchen Geschäftspartner gegen welches Entgeld erbracht hast, wirst du nicht besonders lustige Diskussionen mit dem Betriebsprüfer haben.

Und wenn ein Kunde, der dir einen Auftrag erteilt hat, irgendwann innerhalb der dann folgenden Jahre darauf pocht, das du seine Daten löschen sollst, dann darfst du das zwar für alles nicht auftragsrelevante Vorgänge machen, aber keineswegs für die auftragsrelevanten Dokumente. Und solche Gesetze sind im HGB medienneutral definiert, da spricht keiner davon, das du irgendwas ausdrucken und abheften musst. Digitale Dokumente sollten digital verfügbar sein.

Es kann also durchaus sein, das ein Betriebsprüfer Einblick in deine Freischaltcode Datenbank haben möchte, um die damit verbundenen Zahlungseingänge stichprobenartig abzugleichen, wenn er Zweifel an der korrekten Abwicklung hat. Ob Shareit dir die dann irgendwann noch in deren Datenbank zur Verfügung stellt oder nicht, weil die vielleicht auch irgendwann mal Ihr System anpassen, von paypal oder microsoft gekauft werden oder sonstige Gründe dafür zuständig sind, das du keinen Zugriff mehr auf diese Daten hast, ist ganz klar dein Fehler.

Wenn du Daten sammelst, der Betroffene aber keinen Auftrag erteilt hat, zu dem natürlicherweise auch eine Leistungeerbringung und eine Zahlung gehört, dann hat das mit dem HGB nix zu tun. Dann bist du im Bereich der DSGVO. Mit Auftrag und Leistung und Zahlung sieht das komplett anders aus.

Daher nicht alles mit der DSGVO begründen, das kann auch gewaltig nach hinten losgehen.

Rollo62 14. Jan 2020 06:10

AW: Vertrieb eigener Software
 
Zitat:

Zitat von IBExpert (Beitrag 1455078)
das du alle für diesen Auftrag wichtigen Dokumente auch speicherst. Und wenn du nur die E-Mails hast, dann sind das zweifelsfrei diese.

Das ist ein sehr interessanter Gedanke, es ist womöglich mit ein Grund warum viele Onlinefirmen nur EMail-AB und -Rechnungen anbieten.

Gibt es dazu eventuell auch belastbare Infos (Verordnungen, Gerichtsurteile, etc.) dass die DSGVO sich damit nicht beisst ?

Was sollte man dabei noch beachten, gibt es irgendwelche Sondervorschriften für EMail AB/Rechnung ?

generic 14. Jan 2020 08:14

AW: Vertrieb eigener Software
 
Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
ShareIt macht keine Vermittlung von Aufträgen. ShareIt ist ein meinen Fällen der Händler.
Das musste ich erfahren weil, ich lange mit denen diskutiert habe, wegen der besagten Rücklastschrift eines ShareIt-Kunden. Diese wurde mir in Rechnung gestellt und das Produkt/Seriennummer war bereits durch ShareIt an den Kunden ausgeliefert worden.
Meine Idee war per Mahnbescheid das Geld selber beim Kunden wieder zu holen. ShareIt hätte den Anspruch an mich abtreten müssen, was die leider nicht machten.

Ergebnis:
Ich bin auf den Kosten sitzen geblieben und seit dem können ShareIt Kunden bei meinen Produkten nicht mehr per SEPA bezahlen.

Auf der Kaufseite unter steht übrigens, das die Händler/Wiederverkäufer sind. AGB usw. sind auch von denen.
Anhang 52008

IBExpert 14. Jan 2020 23:03

AW: Vertrieb eigener Software
 
ich finde das hier ganz gut erklärt

https://www.it-recht-kanzlei.de/dsgv...loeschung.html

Shareit ist im kaufmännischen Sinne kein Vermittler, sondern eher als eine Art Handelsvertreter anzusiedeln.
Das ist aber eine endloser Bereich für weitere Diskussionen, daher hier nur eine kurze Betrachtung:

Shareit schreibt dem Endkunden eine Rechnung und sorgen nach Zahlung dafür, das dein Produkt entweder über die Shareit
Mechanismen oder über deine eigene Verfahren an den Kunden ausgeliefert wird. Eine direkt Geschäftsbeziehung
zwischen dir und dem Kunden entsteht durch die Verpflichtung zur Lieferung von was auch immer shareit
als von dir beauftragter Vertreter deiner Produkte verkauft hat. Im Gegensatz zu physischer Ware
hat shareit aber kein Lager mit deiner Ware und deshalb ist es nicht so direkt vergleichbar, als wenn
du irgendwas im Mediamarkt oder Supermarkt kaufst. Beim Autohändler kann das aber ähnlich sein.

Wenn du ein Auto bei deinem Händler deiner Wahl kaufst, dieser am Werk an dich ausgeliefert wird, dann
aber dein Scheck platzt, mit dem du beim Händler bezahlt hast, wird auch der Autohersteller den fehlenden
Zahlungseingang, dem ihn ggf der dadurch in die Pleite gerutschte Autoverkäufer schuldet, sich nicht
bei dir als Endkunden holen können, sondern seinen Händler in Regress nehmen, falls das noch geht.

Im Umsatzsteuerrecht gibt es bei physischer Lieferung den Begriff Dreicksgeschäft, der passt
hier aber nur teilweise, aber im Prinzip ist das ähnlich.

Kunde kauft bei shareit
Shareit kauft bei dir
Du lieferst direkt an Kunde

Die Situation, das Kunden, die per Lastschrift bei shareit zahlen, das platzen lassen können und shareit das
vergleichsweise kulant gegenüber dem Endkunden handhabt, kann man als Softwarehersteller eigentlich nur
dadurch umgehen, das man irgendeine Backdoor in der Software hinterlegt, mit der man einen einmal
versendeten und weiterhin gültigen Key durch welche Mechanismen auch immer hintenrum wieder lahm
legt.

Es geht auch ein erst mal nur temporär gültiger Freischaltcode, den du nach 14 Tagen oder
auch erst nach 8 Wochen in einen dauerhaften Freischaltcode umwandelst oder gleich
etwas einbaust, wie das Onlinefernsehsender wie zattoo oder waipu machen, ohne internet
läuft deine software nicht, auch wenn du die Ressourcen wie den Stream gar nicht brauchst. Es ist aber legitim,
so eine Voraussetzung in seine Software einzubauen, wenn der Kunde weiss, das er ohne Internetzugang die
dann eben gar nicht erst starten kann. Welchen Regress er aber ggf. dir gegenüber hat, wenn deine Server
nicht laufen, musst du selber abschätzen.

Das ist aber keine Empfehlung, das unbedingt so zu machen, denn es gibt argumente dagegen:

Wir haben zwar eine Freischaltung in IBExpert direkt über das Internet
per knopfdruck, aber es gibt diverse Kunden, die unsere Software auf Rechnern ohne Internetzugang einsetzen
müssen und für die gibt es bei uns alternative eine Freischaltcode Eingabemaske, in der man den Maschinecode
auch per Handy eingeben kann,der von dem Computer auch ohne Internetzugang angezeigt wird, zu dem wir dann
in der Web Eingabemaske gerne auch auf dem Handy dann den Unlockcode generieren.

Da der Endkunde aber dir gegenüber keinerlei Zahlungsverpflichtung hat, weil der ja nicht dich sondern deinen
Vertreter beauftragt hat, ist es auch klar, das ein Mahnbescheid von dir keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.

Wie in jeder Gruppe findest du am Ende auch unter deinen Kunden einen gewissen Prozentsatz an Arschlöchern,
daher ist es zwar ärgerlich, wenn man am ende bei 1% der Kunden irgendwann mal eine Key herausgegeben hat, für
den du am Ende kein Geld bekommst, aber da weder dieser Key noch die Bereitstellung des Setups erhebliche
direkte Kosten verursacht hat (abgesehen von den Kosten für die Rücklastschrift) wird man als Softwarehersteller
problemlos damit leben können. Wenn du physische Produkte wie ein Auto verkaufst und dann am Ende auf deinen
Herstellungskosten sitzen bleibst, dann ist das wesentlich problematischer für ein Unternehmen.

TigerLilly 15. Jan 2020 06:46

AW: Vertrieb eigener Software
 
Das was Sharit-IT von zB Amazon unterscheidet, ist das vollständige Fehlen eines Lagers und physischer Artikel. Damit fällt Share-IT nicht unter die Marketplace-Regelung. Sobald du nämlich in einem EU Land ein Lager hast (weil du zB über Amazon verkaufst) musst du in diesem Land auch eine Steuererklärung abgeben + das ist aufwendig+teuer.

Wir haben auch über ShareIt verkauft + das war unkompliziert + hat gut funktioniert.

Zitat:

Wie in jeder Gruppe findest du am Ende auch unter deinen Kunden einen gewissen Prozentsatz an Arschlöchern,
daher ist es zwar ärgerlich, wenn man am ende bei 1% der Kunden irgendwann mal eine Key herausgegeben hat, für
den du am Ende kein Geld bekommst, aber da weder dieser Key noch die Bereitstellung des Setups erhebliche
direkte Kosten verursacht hat (abgesehen von den Kosten für die Rücklastschrift) wird man als Softwarehersteller
problemlos damit leben können
Ja, das ist gut gesagt. Ich würde noch eines drauflegen + das als Werbung sehen. :-)
Denn irgendwann gibt es Updates oder den Bedarf an Support + dann werden aus Arschlöchern Kunden.


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