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Falscher Boden verlegt
Ich weis ihr seit keine Rechtsanwälte aber vielleicht hat jemand eine Rat\Tip für mich.
Ich habe bei einer Firma einen Vinyl Boden bestellt. Der Firmeninhaber war bei uns wir haben den Boden ausgesucht es wurde die Bestellnummer aufgeschrieben und der Vertrag über die Bestellung Unterschrieben. Der Boden wurde dann im voraus vollständig bezahlt. Bei der Abnahme habe ich festgestellt das dieser Boden nicht der war den wir bestellt haben. Ich habe den Inhaber der Firma jetzt schon sechsmal dazu aufgefordert uns Einsicht in den Vertrag zu gewähren incl. des Musters das wir ausgewählt haben um dann diesen mit dem verlegten Boden zu vergleichen. Die einzige Antwort die wir bekamen war .. Es wurde der Boden verlegt den wir Ausgesucht haben. Die Frage ist wer muß nun den Beweis antreten bzw.. tritt hier die Beweislastumkehr in Kraft? So das der Firmeninhaber Nachweisen muß das die Bestellnummer des Boden den er verlegt hat mit dem Übereinstimmt den wir bestellt haben. Falls er den Vertrag verbummelt hat und die Daten nicht mehr hat? Was dann? Wir haben keinen Durchschlag des Vertrags erhalten und kennen die Bestellnummer nicht beharren aber trotzdem darauf das es der falsche Boden ist. Muß diese Firma den Boden ersetzen? So wie von uns bestellt? |
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AW: Falscher Boden verlegt
OK danke! Werde vielleicht doch mal mit meinem Anwalt reden.
Ist wohl die bessere Lösung. Hat sich dann erledigt. Danke |
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Noch vergessen was zu sagen. Jede seriöse Firma gibt einen Durchschlag und kommt nicht mit sowas wie "Es wurde der Boden verlegt den wir Ausgesucht haben.".
Diese Firma hat meiner Meinung nach Dreck am stecken und will etwas vertuschen. Ich würde das mit dem Anwalt sein lassen. Das wird viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Deinen Wunschboden wirst du nicht bekommen und dein Geld siehst auch nicht wieder. |
AW: Falscher Boden verlegt
Hallo,
wenn das Geld überwiesen wurde, muss sich der Handler fragen lassen wofür er das Geld bekommen hat. Rechnungen verbummeln wäre schlecht (Finanzamt) Aber das sollte man einen Anwalt überlassen. Gruß |
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Und im Falle eines Fernabsatzvertrages liegt grundsätzlich die Beweispflicht beim Verkäufer (soweit ich zu glauben weiß). Wenn ihr keinen Durchschlag bekommen habt und er "zufällig" die Unterlagen verbummelt hat ..... Nja, ich könnte mir gut vorstellen, dass es vor Gericht dann eher nach "Vorsatz" ausehn und ihr Recht bekommen könntet. (außer er ist einer von denen, die abgesoffen sind) Telefonisch oder Online (wobei hier ja hätte sofort eine Mail kommen müssen) bestellt und daher nicht direkt die Unterlagen mitnehmen können? |
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Nachtrag: ![]() |
AW: Falscher Boden verlegt
Jupp, da beide Seiten das nicht "können", steht Aussage gegen Aussage,
und da die Beweisplicht beim Verkäufer liegt, hat er die schlechteren Karten, außer er zaubert doch noch urplötzlich (irgend)einen Vertrag aus dem Hut. |
AW: Falscher Boden verlegt
bei einem begründeteten Verdacht gibt's hier vielleicht Unterstützung
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