Delphi-PRAXiS
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-   -   Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen? (https://www.delphipraxis.net/208494-wie-mit-neuer-update-pflicht-fuer-software-ab-01-01-2022-umgehen.html)

Uwe Raabe 18. Aug 2021 10:18

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von dummzeuch (Beitrag 1493675)
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.

So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.

Frickler 18. Aug 2021 10:59

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von harfes (Beitrag 1493676)
Die weitere Frage: was ist, wenn ich ein ABO beende...müssen dann trotzdem weiterhin Updates geliefert werden, da Fehler ja korrigiert werden müssen? Das wird interessant...

Wenn das Abo beendet wird, stellt die Software den Dienst ein. Fehler werden (bei diesem Kunden) nicht beseitigt, denn das Programm kann sowieso nicht mehr verwendet werden.

himitsu 18. Aug 2021 14:09

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Kommt drauf an...

Bei Embarcadero gibt es ja nun auch nur noch das Abo, womit aber bloß die Erlaubnis für den Erhalt von Updates und Upgrades vertrieben wird,
aber die Software selbst ist unbegrenzt. (OK, abgesehn von der letzten Community-Edition, welche nach Ablauf nicht mehr geht)

jaenicke 18. Aug 2021 16:33

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Ich habe mit anderen gerade über das Thema gesprochen. Der Tenor war da, dass die meisten schlicht ihre Software nur noch mit einer Update-Subscription über 5 Jahre anbieten und den Preis dafür als "zwangsweise enthalten aufgrund von Gesetz XY" ausweisen würden. Auf diese Weise gibt es nur ein Softwarepaket, damit niemand sagen kann, dass diese Updates gar nicht wie vorgeschrieben im Produkt selbst enthalten sind. Aber in den Details sieht man eben den jetzigen Preis genauso wie den Aufschlag durch das Gesetz.

Der Aufwand mehrere zusätzliche Versionen zu pflegen fällt dann weg.

Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte" und "So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden."
Ich lese nichts von einer Updatepflicht für rein digitale Elemente, sondern nur von Geräten und Sachen mit digitalen Elementen, die ohne diese nicht mehr funktionieren (sprich eine Software, die z.B. für den Datenzugriff auf einen MP3-Player früher mal erforderlich war).

Lemmy 19. Aug 2021 06:01

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1493699)
Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte"

der §327f ist da recht eindeutig:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Zitat:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereit-gestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen
Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen

haentschman 19. Aug 2021 06:26

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Beispiel (Auszug);
Zitat:

Der letzte Halbsatz von § 327 Absatz 3 BGB-E enthält einen Verweis auf § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E. Die
Regelungen in Untertitel 1 sind hiernach nicht auf Verträge anwendbar, bei denen der Verbraucher zwar seine
personenbezogenen Daten bereitstellt, diese jedoch durch den Unternehmer lediglich zur Bereitstellung der digi-talen Produkte oder zur Erfüllung von durch ihn einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Damit wird die Vorgabe aus Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie umgesetzt. Wegen der Einzelheiten
wird auf die Begründung zu § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E verwiesen.
:? :gruebel:

Telefon Rechtsanwalt: 01234 654987 (100€ je Stunde) :kotz:

jaenicke 19. Aug 2021 06:29

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Da hast du Recht, danke. Da hatte ich wohl ein falsches Dokument gefunden. Das war deutlich kürzer, vermutlich war es dann nur ein Entwurf.

Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493711)
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Juristen.
Nur Juristen kommen auf solche Formulierungen und nur Juristen kommen darauf auch noch das letzte Wörtchen umzudrehen, nur damit der Sinn eines Gesetzes für die Vergehen ihres Mandanten ausgehebelt wird, egal wie schuldig derjenige ist.

haentschman 19. Aug 2021 06:51

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
[OT]
Zitat:

Juristen
Wie kann man denn Spaß an solchen Formulierungen haben...:gruebel: Und das jeden Tag. :shock: Ich weiß schon warum ich was Vernünftiges gelernt habe...Ich muß mich nur um meine Formulierungen kümmern. :stupid:
[/OT]

Lemmy 19. Aug 2021 07:21

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493711)
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Wenn Du im entsprechenden Umfeld Software machst, dann bleibt dir nix anderes übrig. Oder du hast Mut zur Lücke, oder einen Rechtsanwalt - und dessen Kosten muss dein Businesskonzept hergeben. Wenn Du Vorschläge zu einer Alternative hast, nur her damit ;-)

Harry Stahl 19. Aug 2021 14:28

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1493677)
Zitat:

Zitat von dummzeuch (Beitrag 1493675)
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.

So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.

Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird. Ferner ist es nicht einzusehen, dass ein privater MS-Word-Käufer ein Recht auf Updates hat, aber ein gewerblicher Käufer nicht. Das dürfte sich auch ganz schnell ändern...


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