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Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Softwaretests und Qualitätssicherung Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

Ein Thema von Harry Stahl · begonnen am 5. Aug 2021 · letzter Beitrag vom 23. Jan 2022
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Harry Stahl

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#1

Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 15:57
Ich wollte mal fragen, ob Ihr Euch schon überlegt habt, wie Ihr mit der neuen Update-Verpflichtung bei Verkäufen von Software an Privatanwender umgehen wollt?

Nach dem Gesetz "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (https://www.bundestag.de/dokumente/t...lemente-846944) sind die Verkäufer (u.a.) von Software verpflichtet Updates für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, wobei es schon Stimmen gibt, die sagen, 5 Jahre sei ein angemessener Zeitraum.

Ich frage mich, wie Apple oder Google (als Verkäufer) der Apps das regeln werden (die Verpflichtung auf die Entwickler übertragen, evtl. schon geschehen)?

Es stellt sich die Frage, ob man bei dieser Sachlage die Preise ändern muss oder auch evtl. das Vertriebsmodell (statt verkaufen, vermieten)?

Also, wenn sich jemand schon ein paar schlaue Gedanken dazu gemacht haben sollte, wäre ich für ein paar Hinweise dankbar.

Die Frage wird letztlich jeden betreffen, der Software selber als Verkäufer an Private verkauft, aber auch Reseller (z.B. EDV-Buchversand), denn diese Verkäufer müssen sich jetzt alle überlegen, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen wollen, die benötigten Updates an die Käufer auszuliefern...

Geändert von Harry Stahl ( 5. Aug 2021 um 16:01 Uhr)
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Bernhard Geyer

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#2

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 16:05
Betrifft das B2C oder auch B2B?

Bei B2B legen ja oft explizite Vertragbestimmungen vor welche sowas regeln.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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Harry Stahl

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Delphi 11 Alexandria
 
#3

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 16:34
Erst mal nur B2C.
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Blup

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Delphi 10.4 Sydney
 
#4

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 17:21
Wer verkauft schon Software an Privatanwender?
Verkauft wird doch in der Regel ein nicht ausschliesliches Nutzungsrecht.

Das man für Fehler in der Software in einem gewissen Zeitraum kostenlose Patches bereitstellt, sollte eigentlich normal sein.
Natürlich keine Updates mit neuer Funktionalität.
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?
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Uwe Raabe

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Delphi 12 Athens
 
#5

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 18:12
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?
Erwarten kann er das zwar schon, aber das wäre definitiv keine zugesicherte Eigenschaft (ich gehe mal davon aus, dass ihm das niemand mit Verstand zusichert). Auch nicht innerhalb eines möglichen Garantiezeitraums. Solange er also keinen Wartungsvertrag hat der das abdeckt (auch da wäre ich eher zurückhaltend), muss er das dann auch bezahlen - wenn man es denn überhaupt anbietet.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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Harry Stahl

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Delphi 11 Alexandria
 
#6

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 5. Aug 2021, 18:16
Wer verkauft schon Software an Privatanwender?
Verkauft wird doch in der Regel ein nicht ausschliesliches Nutzungsrecht.

Das man für Fehler in der Software in einem gewissen Zeitraum kostenlose Patches bereitstellt, sollte eigentlich normal sein.
Natürlich keine Updates mit neuer Funktionalität.
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?
Na ja, ich habe mal versucht, es allgemeinverständlich zu formulieren. Es ist letztlich egal, wie Du das bezeichnest, denn das Gesetz setzt eine EU-RL um, die sich nicht auf einen bestimmten Vertragstyp festlegt.

Die Formulierung in § 327 BGB wird lauten:

"Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben."

Computer-Programme und Apps sind definitiv erfasst (egal ob "Kauf", "Nutzungsrecht" oder Miete).

Zu Deiner Frage: Ich würde mal annehmen, dass man bei Kauf / Miete einer Software für Windows 10 üblicherweise nicht erwarten kann, dass diese auch unter Windows 11 funktioniert.

Es wird aber gefordert, Updates zu liefern, welche die üblicherweise erwartbare Nutzung weiterhin ermöglicht. Das sind nicht nur Sicherheitsaktualisierungen (das definitiv), sondern könnten nach meinem Verständnis auch Anpassungen an notwendigen Änderungen der aktuellen Betriebssystemklasse sein.

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass hier noch sehr viel wenig konkret ist und einfach eine Menge Unsicherheiten bringen wird. Wegen des eher längeren zu unterstützenden Nutzungszeitraums für Updates überlege ich halt, ob ich auf ein Mietmodell, also jährliche Nutzungsgebühr umsteige, da denke ich mir, dass man die entstehenden Kosten besser im Griff behalten könnte.

Geändert von Harry Stahl ( 5. Aug 2021 um 18:19 Uhr)
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Harry Stahl

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Delphi 11 Alexandria
 
#7

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 17. Aug 2021, 22:52
Hier gibt es dazu auch ein Video vom WBS-Anwalt Solmecke:

https://www.youtube.com/watch?v=yaOsnMC97UI&t=2s

Er fokussiert zwar stark auf digitale Produkte, aber Software und digitale Dienstleistungen (über Webseiten) streift er dann auch.

Also dass mit der Update-Pflicht ist ja mit u.U. nicht wirklich überschaubaren Verpflichtungen in der Zukunft verbunden.

Deswegen komme ich immer mehr zu der Überzeugung, auf ein jährliches Mietmodell umzuschwenken.

Alternativ evtl. auch noch ( vielleicht auch nur für eine Übergangszeit) Kauf anzubieten - dann aber eben mit der reinen Updatepflicht, also nur Sicherheitsupdates bzw. Funktionsupdates, welche die weitere Nutzbarkeit der Software sicherstellt. Aber eben keine neuen Features, die gibt es dann nur im Abbo-Modell (bislang gab es bei mir während einer ganzen Versionsnummer (z.B. 1.x bis 1.99 sowohl Korrekturen als auch neue Feautures kostenlos).

Das würde natürlich auch eine Art parallele Weiterentwicklung der Software einmal mit Sicherheitsupdates und Funktionsupdates sowie ein andermal zusätzlich mit neuen Features erforderlich machen. Da muss man sich vorab mal genau überlegen, wie sowas sinnvoll zu managen sein wird.

Und, habt Ihr Euch evtl. in der Zwischenzeit schon Gedanken gemacht? Ab 1.1.2022 wird es uns alle treffen, allzuviel Zeit bleibt nicht mehr, um sich drauf einzustellen (z.B. evtl. Vertragsbestimmungen für das Abbo-Modell rechtssicher gestalten, etc)...
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Blup

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Delphi 10.4 Sydney
 
#8

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 09:27
Sicherheitsupdates bzw. Patches für Fehler sind mit einem Versionskontrollsystem eigentlich kein so grosser Aufwand.
Man legt sich einfach einen Release-Zweig für jede unterstützte Version an.
Sicherheitspatches werden dann (möglichst ohne größere Änderungen) in alle Release-Zweige übernommen.
Dann für jedes Release einmal Kompilieren.

Falls inzwischen mit anderen Komponenten oder einer neueren Entwicklungsumgebung gearbeitet wird, kann man sich zum kompilieren älterer Versionen auch eine eigene virtuelle Maschine anlegen.

Nach meiner Erfahrung treten die meisten Fehler in der neuesten Version auf. Es bietet sich an für alle Neuerungen eine Art BETA-Version zu führen, die nur Anwender belommen, die diese Features auch brauchen. Am wichtigsten ist, Patches möglichst ohne grossen Aufwand sowohl für den Entwickler als auch für den Kunden schnell zum Anwender kommen.
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dummzeuch

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Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#9

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 10:59
Ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt, aber: Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.
Thomas Mueller
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harfes

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#10

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?

  Alt 18. Aug 2021, 11:02
Naja, ein gutes Beispiel ist doch Emba selbst: Fehler werden zwar behoben, aber eben fast nur in neuen Versionen. In gerade aktuellen Versionen werden doch nur die wirklich brennenden Probleme behoben. Da bin ich mal gespannt, ob sich durch diese Richtlinie etwas daran ändert. Und egal ob ABO oder Kauf der Software, nach dem neuen Gesetz müssen beide Arten mit Korrekturen(=Updates) beliefert werden (der Zeitraum ist aber wohl noch nicht festgelegt), um ein fehlerfreies Funktionieren zu gewährleisten...schaunmermal, wie das dann gehandhabt wird.
Die weitere Frage: was ist, wenn ich ein ABO beende...müssen dann trotzdem weiterhin Updates geliefert werden, da Fehler ja korrigiert werden müssen? Das wird interessant...

Hartmut
Hartmut
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