Delphi-PRAXiS
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-   -   Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen? (https://www.delphipraxis.net/208494-wie-mit-neuer-update-pflicht-fuer-software-ab-01-01-2022-umgehen.html)

Frickler 20. Aug 2021 12:24

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493761)
...da gibt es einige. :roll: Aber interessant wäre es ja trotzdem...

Möglicherweise deswegen ist Open Source Software von der Regelung ausgenommen.

jaenicke 20. Aug 2021 12:39

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Frickler (Beitrag 1493762)
Möglicherweise deswegen ist Open Source Software von der Regelung ausgenommen.

Sofern sie kostenlos angeboten wird.

himitsu 20. Aug 2021 13:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Also betrifft jetzt ja nur gekaufte Software (mit Kaufvertrag/Rechnung) und nicht Freeware.

Das "as is" sieht man ja vor allem bei Freeware.



Hmmmm, Apple verkauft seine Software nicht.
Da kauft man doch nur die überteuerte Hardware und das OS gibt es gratis dazu. :stupid:

Rollo62 20. Aug 2021 13:29

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1493766)
Hmmmm, Apple verkauft seine Software nicht.
Da kauft man doch nur die überteuerte Hardware und das OS gibt es gratis dazu. :stupid:

Ja, aber wenn die Software mit dem Gerät "verbunden" ist,
also wenn wesentliche Teile der Funktion erst durch die Software erziehlt werden können (was in den Verkaufsunterlagen angepriesen wird), dann ist kostenlose Software + Kauf-Hardware ( als Bundle ) doch wieder mit drin.
Meiner Meinung nach ...

Z.B. Handy bietet Location-Funktion an, die läuft dann nur mit einer Location Software, egal ob frei oder bezahlt.

Aber Handy-Software ist eher ein schlechtes Beispiel, das ist ja Teil des OS.
Interessanter wäre z.B. Garageband o.ä.
Das wird normalerweise nicht mit der Handyhardware angeboten (beworben), also sollte es kostenlos, ungebundled sein.

himitsu 20. Aug 2021 13:58

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Aber da der alte Mac immernoch mit alter software "funktionieren" wird,
dann ist es nicht deren Problem, wenn eine neuere Version nicht mehr drauf läuft.

Mit der Alten geht es ja immernoch :stupid:

Rollo62 20. Aug 2021 14:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1493768)
Aber da der alte Mac immernoch mit alter software "funktionieren" wird,
dann ist es nicht deren Problem, wenn eine neuere Version nicht mehr drauf läuft.

Mit der Alten geht es ja immernoch :stupid:

Stimmt, es ist aber heute Alles etwas komplizierter geworden.

Hardware => PC Komponenten => OS => Treiber => Externes Zubehör => Libraries ( .NET ? ) => App => Cloud services => AWS/Azure/Google/Location service/Translation service => ...

Wenn irgendwas in der Kette nicht mehr richtig funktioniert dann soll NUR der App-Hersteller in der Verantwortung sein ?
Ganz richtig kann ich das nicht finden.

Andererseite muss man dann nur den Teil erstatten, seit dem die App NICHT mehr läuft.
Also 1.5 J OK, dann 0.5 J Problem => Erstattung Kaufpreis * 0.5 / 1.5 ?

Das ist aber wohl auch zu einfach gedacht, bei allen anderen Gütern gibt es Wertverlust, etc.
Irgendwie haben sich da wieder die Bürokraten zusammen mit Apple, Google und Telekom was Tolles ausgedacht :stupid:

Da muss man mal richtig drüber nachdenken, was das alles bedeuten kann.

hoika 23. Jan 2022 04:47

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Hallo,
falsche Rubrik,
bitte verschieben in die Jobamgebote.

TUhr 23. Jan 2022 09:17

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Hallo zusammen,

steht eigtl. in dem Gesetz das die Updates kostenlos sein müssen ?

Gruß aus Bonn
Thorsten

mensch72 23. Jan 2022 11:59

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
https://www.youtube.com/watch?v=dTr5AQscbcg

Autohändler haben mit der Updatepflicht ja auch ein Problem...
Hier hat mal einer einen Ansatz mit einem Anwalt "öffentlich rein zur Unterhaltung" diskutiert :)

Das beschriebene rechtliche Konzept der zwei zeitlich getrennten und doch verbundenen Verträge mit dem End-Kunden funktioniert so ja für beliebige Soft&Hardware Sachen.
:warn: aber die sind bewusst an einigen Stellen "ungenau" geblieben, damit das jeder gegen kleinen Obulus mit (s)einem Anwalt klärt:)


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