Delphi-PRAXiS

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-   -   Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen? (https://www.delphipraxis.net/208494-wie-mit-neuer-update-pflicht-fuer-software-ab-01-01-2022-umgehen.html)

Harry Stahl 5. Aug 2021 14:57

Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Ich wollte mal fragen, ob Ihr Euch schon überlegt habt, wie Ihr mit der neuen Update-Verpflichtung bei Verkäufen von Software an Privatanwender umgehen wollt?

Nach dem Gesetz "zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags" (https://www.bundestag.de/dokumente/t...lemente-846944) sind die Verkäufer (u.a.) von Software verpflichtet Updates für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, wobei es schon Stimmen gibt, die sagen, 5 Jahre sei ein angemessener Zeitraum.

Ich frage mich, wie Apple oder Google (als Verkäufer) der Apps das regeln werden (die Verpflichtung auf die Entwickler übertragen, evtl. schon geschehen)?

Es stellt sich die Frage, ob man bei dieser Sachlage die Preise ändern muss oder auch evtl. das Vertriebsmodell (statt verkaufen, vermieten)?

Also, wenn sich jemand schon ein paar schlaue Gedanken dazu gemacht haben sollte, wäre ich für ein paar Hinweise dankbar.

Die Frage wird letztlich jeden betreffen, der Software selber als Verkäufer an Private verkauft, aber auch Reseller (z.B. EDV-Buchversand), denn diese Verkäufer müssen sich jetzt alle überlegen, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen wollen, die benötigten Updates an die Käufer auszuliefern...

Bernhard Geyer 5. Aug 2021 15:05

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Betrifft das B2C oder auch B2B?

Bei B2B legen ja oft explizite Vertragbestimmungen vor welche sowas regeln.

Harry Stahl 5. Aug 2021 15:34

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Erst mal nur B2C.

Blup 5. Aug 2021 16:21

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Wer verkauft schon Software an Privatanwender?
Verkauft wird doch in der Regel ein nicht ausschliesliches Nutzungsrecht.

Das man für Fehler in der Software in einem gewissen Zeitraum kostenlose Patches bereitstellt, sollte eigentlich normal sein.
Natürlich keine Updates mit neuer Funktionalität.
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?

Uwe Raabe 5. Aug 2021 17:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Blup (Beitrag 1493312)
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?

Erwarten kann er das zwar schon, aber das wäre definitiv keine zugesicherte Eigenschaft (ich gehe mal davon aus, dass ihm das niemand mit Verstand zusichert). Auch nicht innerhalb eines möglichen Garantiezeitraums. Solange er also keinen Wartungsvertrag hat der das abdeckt (auch da wäre ich eher zurückhaltend), muss er das dann auch bezahlen - wenn man es denn überhaupt anbietet.

Harry Stahl 5. Aug 2021 17:16

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Blup (Beitrag 1493312)
Wer verkauft schon Software an Privatanwender?
Verkauft wird doch in der Regel ein nicht ausschliesliches Nutzungsrecht.

Das man für Fehler in der Software in einem gewissen Zeitraum kostenlose Patches bereitstellt, sollte eigentlich normal sein.
Natürlich keine Updates mit neuer Funktionalität.
Was aber wenn der Anwender erwartet, dass die Software auch auf einem neuen Betriebssystem läuft (Windows 11)?

Na ja, ich habe mal versucht, es allgemeinverständlich zu formulieren. Es ist letztlich egal, wie Du das bezeichnest, denn das Gesetz setzt eine EU-RL um, die sich nicht auf einen bestimmten Vertragstyp festlegt.

Die Formulierung in § 327 BGB wird lauten:

"Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben."

Computer-Programme und Apps sind definitiv erfasst (egal ob "Kauf", "Nutzungsrecht" oder Miete).

Zu Deiner Frage: Ich würde mal annehmen, dass man bei Kauf / Miete einer Software für Windows 10 üblicherweise nicht erwarten kann, dass diese auch unter Windows 11 funktioniert.

Es wird aber gefordert, Updates zu liefern, welche die üblicherweise erwartbare Nutzung weiterhin ermöglicht. Das sind nicht nur Sicherheitsaktualisierungen (das definitiv), sondern könnten nach meinem Verständnis auch Anpassungen an notwendigen Änderungen der aktuellen Betriebssystemklasse sein.

Das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass hier noch sehr viel wenig konkret ist und einfach eine Menge Unsicherheiten bringen wird. Wegen des eher längeren zu unterstützenden Nutzungszeitraums für Updates überlege ich halt, ob ich auf ein Mietmodell, also jährliche Nutzungsgebühr umsteige, da denke ich mir, dass man die entstehenden Kosten besser im Griff behalten könnte.

Harry Stahl 17. Aug 2021 21:52

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Hier gibt es dazu auch ein Video vom WBS-Anwalt Solmecke:

https://www.youtube.com/watch?v=yaOsnMC97UI&t=2s

Er fokussiert zwar stark auf digitale Produkte, aber Software und digitale Dienstleistungen (über Webseiten) streift er dann auch.

Also dass mit der Update-Pflicht ist ja mit u.U. nicht wirklich überschaubaren Verpflichtungen in der Zukunft verbunden.

Deswegen komme ich immer mehr zu der Überzeugung, auf ein jährliches Mietmodell umzuschwenken.

Alternativ evtl. auch noch ( vielleicht auch nur für eine Übergangszeit) Kauf anzubieten - dann aber eben mit der reinen Updatepflicht, also nur Sicherheitsupdates bzw. Funktionsupdates, welche die weitere Nutzbarkeit der Software sicherstellt. Aber eben keine neuen Features, die gibt es dann nur im Abbo-Modell (bislang gab es bei mir während einer ganzen Versionsnummer (z.B. 1.x bis 1.99 sowohl Korrekturen als auch neue Feautures kostenlos).

Das würde natürlich auch eine Art parallele Weiterentwicklung der Software einmal mit Sicherheitsupdates und Funktionsupdates sowie ein andermal zusätzlich mit neuen Features erforderlich machen. Da muss man sich vorab mal genau überlegen, wie sowas sinnvoll zu managen sein wird.

Und, habt Ihr Euch evtl. in der Zwischenzeit schon Gedanken gemacht? Ab 1.1.2022 wird es uns alle treffen, allzuviel Zeit bleibt nicht mehr, um sich drauf einzustellen (z.B. evtl. Vertragsbestimmungen für das Abbo-Modell rechtssicher gestalten, etc)...

Blup 18. Aug 2021 08:27

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Sicherheitsupdates bzw. Patches für Fehler sind mit einem Versionskontrollsystem eigentlich kein so grosser Aufwand.
Man legt sich einfach einen Release-Zweig für jede unterstützte Version an.
Sicherheitspatches werden dann (möglichst ohne größere Änderungen) in alle Release-Zweige übernommen.
Dann für jedes Release einmal Kompilieren.

Falls inzwischen mit anderen Komponenten oder einer neueren Entwicklungsumgebung gearbeitet wird, kann man sich zum kompilieren älterer Versionen auch eine eigene virtuelle Maschine anlegen.

Nach meiner Erfahrung treten die meisten Fehler in der neuesten Version auf. Es bietet sich an für alle Neuerungen eine Art BETA-Version zu führen, die nur Anwender belommen, die diese Features auch brauchen. Am wichtigsten ist, Patches möglichst ohne grossen Aufwand sowohl für den Entwickler als auch für den Kunden schnell zum Anwender kommen.

dummzeuch 18. Aug 2021 09:59

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Ich habe mich damit noch nicht wirklich beschäftigt, aber: Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.

harfes 18. Aug 2021 10:02

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Naja, ein gutes Beispiel ist doch Emba selbst: Fehler werden zwar behoben, aber eben fast nur in neuen Versionen. In gerade aktuellen Versionen werden doch nur die wirklich brennenden Probleme behoben. Da bin ich mal gespannt, ob sich durch diese Richtlinie etwas daran ändert. Und egal ob ABO oder Kauf der Software, nach dem neuen Gesetz müssen beide Arten mit Korrekturen(=Updates) beliefert werden (der Zeitraum ist aber wohl noch nicht festgelegt), um ein fehlerfreies Funktionieren zu gewährleisten...schaunmermal, wie das dann gehandhabt wird.
Die weitere Frage: was ist, wenn ich ein ABO beende...müssen dann trotzdem weiterhin Updates geliefert werden, da Fehler ja korrigiert werden müssen? Das wird interessant...

Hartmut

Uwe Raabe 18. Aug 2021 10:18

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von dummzeuch (Beitrag 1493675)
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.

So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.

Frickler 18. Aug 2021 10:59

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von harfes (Beitrag 1493676)
Die weitere Frage: was ist, wenn ich ein ABO beende...müssen dann trotzdem weiterhin Updates geliefert werden, da Fehler ja korrigiert werden müssen? Das wird interessant...

Wenn das Abo beendet wird, stellt die Software den Dienst ein. Fehler werden (bei diesem Kunden) nicht beseitigt, denn das Programm kann sowieso nicht mehr verwendet werden.

himitsu 18. Aug 2021 14:09

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Kommt drauf an...

Bei Embarcadero gibt es ja nun auch nur noch das Abo, womit aber bloß die Erlaubnis für den Erhalt von Updates und Upgrades vertrieben wird,
aber die Software selbst ist unbegrenzt. (OK, abgesehn von der letzten Community-Edition, welche nach Ablauf nicht mehr geht)

jaenicke 18. Aug 2021 16:33

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Ich habe mit anderen gerade über das Thema gesprochen. Der Tenor war da, dass die meisten schlicht ihre Software nur noch mit einer Update-Subscription über 5 Jahre anbieten und den Preis dafür als "zwangsweise enthalten aufgrund von Gesetz XY" ausweisen würden. Auf diese Weise gibt es nur ein Softwarepaket, damit niemand sagen kann, dass diese Updates gar nicht wie vorgeschrieben im Produkt selbst enthalten sind. Aber in den Details sieht man eben den jetzigen Preis genauso wie den Aufschlag durch das Gesetz.

Der Aufwand mehrere zusätzliche Versionen zu pflegen fällt dann weg.

Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte" und "So müsse der Verkäufer etwa dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Bei Kaufverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, soll die Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert werden."
Ich lese nichts von einer Updatepflicht für rein digitale Elemente, sondern nur von Geräten und Sachen mit digitalen Elementen, die ohne diese nicht mehr funktionieren (sprich eine Software, die z.B. für den Datenzugriff auf einen MP3-Player früher mal erforderlich war).

Lemmy 19. Aug 2021 06:01

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von jaenicke (Beitrag 1493699)
Allerdings ist die Frage, ob das wirklich für Software gilt, denn da steht: "Update-Pflichten für Verkäufer digitaler Geräte"

der §327f ist da recht eindeutig:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/276/1927653.pdf

Zitat:

Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums
Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereit-gestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen
Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen

haentschman 19. Aug 2021 06:26

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Beispiel (Auszug);
Zitat:

Der letzte Halbsatz von § 327 Absatz 3 BGB-E enthält einen Verweis auf § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E. Die
Regelungen in Untertitel 1 sind hiernach nicht auf Verträge anwendbar, bei denen der Verbraucher zwar seine
personenbezogenen Daten bereitstellt, diese jedoch durch den Unternehmer lediglich zur Bereitstellung der digi-talen Produkte oder zur Erfüllung von durch ihn einzuhaltenden rechtlichen Anforderungen verarbeitet werden.
Damit wird die Vorgabe aus Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie umgesetzt. Wegen der Einzelheiten
wird auf die Begründung zu § 312 Absatz 1a Satz 2 BGB-E verwiesen.
:? :gruebel:

Telefon Rechtsanwalt: 01234 654987 (100€ je Stunde) :kotz:

jaenicke 19. Aug 2021 06:29

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Da hast du Recht, danke. Da hatte ich wohl ein falsches Dokument gefunden. Das war deutlich kürzer, vermutlich war es dann nur ein Entwurf.

Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493711)
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Juristen.
Nur Juristen kommen auf solche Formulierungen und nur Juristen kommen darauf auch noch das letzte Wörtchen umzudrehen, nur damit der Sinn eines Gesetzes für die Vergehen ihres Mandanten ausgehebelt wird, egal wie schuldig derjenige ist.

haentschman 19. Aug 2021 06:51

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
[OT]
Zitat:

Juristen
Wie kann man denn Spaß an solchen Formulierungen haben...:gruebel: Und das jeden Tag. :shock: Ich weiß schon warum ich was Vernünftiges gelernt habe...Ich muß mich nur um meine Formulierungen kümmern. :stupid:
[/OT]

Lemmy 19. Aug 2021 07:21

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493711)
Wer hat denn die die Zeit zum Lesen solcher "Dokumente"? ...Und das Verstehen der Selben?

Wenn Du im entsprechenden Umfeld Software machst, dann bleibt dir nix anderes übrig. Oder du hast Mut zur Lücke, oder einen Rechtsanwalt - und dessen Kosten muss dein Businesskonzept hergeben. Wenn Du Vorschläge zu einer Alternative hast, nur her damit ;-)

Harry Stahl 19. Aug 2021 14:28

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1493677)
Zitat:

Zitat von dummzeuch (Beitrag 1493675)
Gilt diese Pflicht nicht nur gegenüber privaten Kunden? Also nicht gegenüber Firmen? Das würde vermutlich für die meisten von uns bedeuten, dass sie nicht betroffen sind.

So was in der Art wollte ich auch gerade schreiben. Ich kenne jetzt keine Statistik dafür, aber ich gehe auch davon aus, dass die meisten Delphi-Entwickler hier davon nicht betroffen sind.

Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird. Ferner ist es nicht einzusehen, dass ein privater MS-Word-Käufer ein Recht auf Updates hat, aber ein gewerblicher Käufer nicht. Das dürfte sich auch ganz schnell ändern...

jaenicke 19. Aug 2021 15:51

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Harry Stahl (Beitrag 1493724)
Ferner ist es nicht einzusehen, dass ein privater MS-Word-Käufer ein Recht auf Updates hat, aber ein gewerblicher Käufer nicht. Das dürfte sich auch ganz schnell ändern...

Es geht um Verbraucherschutz. Und den gibt es nun einmal nur für Verbraucher. Deshalb kann man in gewerblichen Verträgen auch Ausschlussklauseln einfügen, die bei Privatkunden verboten wären.

Uwe Raabe 19. Aug 2021 16:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Harry Stahl (Beitrag 1493724)
Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird.

Da hast du mich vielleicht missverstanden. Ich verkaufe keine Software an Händler, die sie dann an private Endverbraucher weiterverkaufen, wo dieses Gesetz wirken würde. Meine Software ist ausschließlich für den gewerblichen Einsatz gedacht. Dort gelten andere Regeln.

Harry Stahl 19. Aug 2021 17:08

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Uwe Raabe (Beitrag 1493727)
Zitat:

Zitat von Harry Stahl (Beitrag 1493724)
Ich denke, da wird man sich nicht lange drauf ausruhen können, denn für die Verkäufer ist es schwierig Updates liefern zu können, daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Verpflichtung auch auf den Hersteller ausgeweitet wird.

Da hast du mich vielleicht missverstanden. Ich verkaufe keine Software an Händler, die sie dann an private Endverbraucher weiterverkaufen, wo dieses Gesetz wirken würde. Meine Software ist ausschließlich für den gewerblichen Einsatz gedacht. Dort gelten andere Regeln.

Ja, das stimmt auch erst mal weiterhin ab 01.01.2022 mit der neuen Regelung. Mein Hinweis betraf aber die Vermutung, dass es eben bald (in 1-2 Jahren) auch für den gewerblichen Einsatz gelten könnte sprich dann auch B2B.

Rollo62 20. Aug 2021 08:44

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Das deutsche Gesetz habe ich jetzt nicht im Detail gecheckt, aber in der EU-Verordnung steht Folgendes:

Zitat:

Artikel 19
Änderung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen
(1) Über das zur Erhaltung der Vertragsmäßigkeit der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß den
Artikeln 7 und 8 erforderliche Maß hinausgehende Änderungen der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen, die
dem Vertrag zufolge dem Verbraucher während eines Zeitraums bereitzustellen oder zugänglich zu machen sind, können
vom Unternehmer vorgenommen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

a) Der Vertrag gestattet eine solche Änderung und enthält einen triftigen Grund dafür;
b) die Änderung ist für den Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden;
c) der Verbraucher wird in klarer und verständlicher Weise von der Änderung in Kenntnis gesetzt und
d) in den in Absatz 2 genannten Fällen wird der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus mittels
eines dauerhaften Datenträgers über Merkmale und Zeitpunkt der Änderung und über sein Recht, den Vertrag gemäß
Absatz 2 zu beenden, oder über die Möglichkeit, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß Absatz 4
unverändert beizubehalten, unterrichtet.
allerdings auch

Zitat:

Artikel 22
Zwingender Charakter
(1) Vertragsklauseln, die die Anwendung nationaler Maßnahmen zur Umsetzung dieser Richtlinie zum Nachteil des
Verbrauchers ausschließen
, davon abweichen oder deren Wirkungen abändern, bevor der Verbraucher dem Unternehmer
die nicht erfolgte Bereitstellung oder die Vertragswidrigkeit zur Kenntnis gebracht hat
oder bevor der Unternehmer dem
Verbraucher die Änderung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen gemäß Artikel 19 zur Kenntnis gebracht
hat, sind für den Verbraucher nicht bindend, es sei denn, diese Richtlinie bestimmt etwas anderes.
(2) Diese Richtlinie hindert den Unternehmer nicht daran, dem Verbraucher Vertragsbedingungen anzubieten, die über
den in dieser Richtlinie vorgesehenen Schutz hinausgehen.
Ich würde denken dass man in dem Vertrag sehr klar auf mögliche Kompatibilitätsprobleme hinweisen sollte,
weil dass die Bedingung ist, siehe oben.
Schreibt man gar nichts dazu ist man der Gear....te.

Ich denke man sollte Folgendes machen:
  • detailiert die Betriebssysteme und OS prüfen, festlegen, und vielleicht in einer Liste führen,
    um die Kompatibilität nachzuweisen.
    Je detaillierter desto besser, um zukünftige Inkompatibilitäten direkt auszuschliessen
  • Der "Nachweis" das es zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns funktioniert, kann ja eigentlich nur mit möglichst vielen verschiedenen Test-Geräten gemacht werden.
  • Im Vertrag z.B. deutlich auf diese tagesaktuelle Kompatibilitäts-Liste hinweisen, und auch klar schreiben das sich Vertragsbestandteile durch zukünftige Inkompabilitäten der QS ändern könnten, und geringfügige Vertragsbestandteile entfallen können.
  • Im Vertrag, falls möglich, detailliert auflisten und auf kritische Funktionen konkret eingehen die nicht im Bereich der App liegen (Fingerscanner, Barcode, Videoausgang, Netzwerkzugang - qualität, etc.).
  • Im Vertrag auch auf Inkompatibilitäten durch Drittsoftware, Virenscanner, Firewalls, fehlende Netzzugänge, etc. hinweisen
  • Im Vertrag auch auf mögliche Gesetzesänderungen eigehen, wie DGSVO, dass die Funktionen gemäß geltender Gesetze bereitgestellt werden, und bei Änderung der Gesetzeslage sich Teilfunktionen verändern könnten
  • Im Vertrag darauf hinweisen das sich die Beschaffenheit geringfügiger Funktionen gemäß der der technischen Entwicklung verändern und anpassen könnte (technische Änderungen vorbehalten)
  • Im Vertrag deutlich auf die Updatepflicht hinzuweisen
  • Ordentliche Bedienungsanleitungen zur Verfügung stellen
  • In der Software Selbsttest-Funktionen einbauen, auch um als "Nachweis" für mögliche Probleme in der Umgebung des Users zu dienen

Ich meine man muss auf jeden Fall die obigen Punkte vor Inverkehrbringen deutlich ansprechen und reinschreiben.
Wenn man das nicht macht ist man automatisch voll in der Haftung, denke ich, und hat dann gar keine Chancen/Argumente zu erklären warum etwas nicht so funktioniert wie es soll.
Auch die Definition was wichtig und was geringfügig ist sollte man möglichst vorher klar definieren,
z.B. in dem man die "Hauptfunktiopnen" klar benennt, und genauso unwichtige "Features" der Software als nice-to-have.

Selbst wenn alle diese Argumente später einkassiert werden sollten, so hat man zumindest eine Chance das kritische Verhalten besser zu erklären, und vielleicht nachzuweisen das es durch "höhere Gewalt" bedingt ist.
Ausserdem hat man die Bestimmung was wesentlicher Vertragsbestandteil ist deutlicher festgelegt, das ist besser als wenn das erst aus Verbauchersicht definiert wird.

freimatz 20. Aug 2021 08:50

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Ich bin froh um meine Festanstellung. Auf der anderen Seite mache ich noch nebenbei etwas das durch einen Verlag verkauft wird. Da bin ich erst mal raus weil B2B. Aber wenn der Verlag dann mal aufmerksam wird, was dann? Dann will er die Updates ja dann von mir haben. Mache ich ja gerne solange ich kann. Aber wenn ich nicht mehr kann oder nicht mehr bin? Wird dann z.B. meine Frau als Erbin in Regress genommen? :gruebel:

Rollo62 20. Aug 2021 08:57

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von freimatz (Beitrag 1493755)
Ich bin froh um meine Festanstellung. Auf der anderen Seite mache ich noch nebenbei etwas das durch einen Verlag verkauft wird. Da bin ich erst mal raus weil B2B. Aber wenn der Verlag dann mal aufmerksam wird, was dann? Dann will er die Updates ja dann von mir haben. Mache ich ja gerne solange ich kann. Aber wenn ich nicht mehr kann oder nicht mehr bin? Wird dann z.B. meine Frau als Erbin in Regress genommen? :gruebel:

Dazu vieleicht das hier:
Zitat:

Artikel 20
Rückgriffsansprüche
Haftet der Unternehmer dem Verbraucher für die nicht erfolgte oder die nicht vertragsgemäße Bereitstellung digitaler
Inhalte oder digitaler Dienstleistungen infolge eines Handelns oder Unterlassens einer Person in vorhergehenden Gliedern
der Vertragskette
, ist der Unternehmer berechtigt, den oder die innerhalb der gewerblichen Vertragskette Haftenden in
Regress zu nehmen
. Welche Person der Unternehmer in Regress nehmen kann, sowie die diesbezüglichen Maßnahmen
und Bedingungen für die Geltendmachung der Rückgriffsansprüche bestimmt das nationale Recht.

freimatz 20. Aug 2021 09:51

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Danke für die Info.
Also nix mit "ich bin raus" :roll::wall::kotz:

haentschman 20. Aug 2021 10:37

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Moin...:P

Und was ist mit Software die in den Bedingungen beim Kauf als "as is/wie es ist" gekennzeichnet ist?

jaenicke 20. Aug 2021 10:57

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493758)
Und was ist mit Software die in den Bedingungen beim Kauf als "as is/wie es ist" gekennzeichnet ist?

Das dürfte dann wohl nicht mehr erlaubt sein, sonst wäre das Gesetz ja witzlos.

haentschman 20. Aug 2021 11:00

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

sonst wäre das Gesetz ja witzlos.
...da gibt es einige. :roll: Aber interessant wäre es ja trotzdem...

Frickler 20. Aug 2021 12:24

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von haentschman (Beitrag 1493761)
...da gibt es einige. :roll: Aber interessant wäre es ja trotzdem...

Möglicherweise deswegen ist Open Source Software von der Regelung ausgenommen.

jaenicke 20. Aug 2021 12:39

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von Frickler (Beitrag 1493762)
Möglicherweise deswegen ist Open Source Software von der Regelung ausgenommen.

Sofern sie kostenlos angeboten wird.

himitsu 20. Aug 2021 13:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Also betrifft jetzt ja nur gekaufte Software (mit Kaufvertrag/Rechnung) und nicht Freeware.

Das "as is" sieht man ja vor allem bei Freeware.



Hmmmm, Apple verkauft seine Software nicht.
Da kauft man doch nur die überteuerte Hardware und das OS gibt es gratis dazu. :stupid:

Rollo62 20. Aug 2021 13:29

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1493766)
Hmmmm, Apple verkauft seine Software nicht.
Da kauft man doch nur die überteuerte Hardware und das OS gibt es gratis dazu. :stupid:

Ja, aber wenn die Software mit dem Gerät "verbunden" ist,
also wenn wesentliche Teile der Funktion erst durch die Software erziehlt werden können (was in den Verkaufsunterlagen angepriesen wird), dann ist kostenlose Software + Kauf-Hardware ( als Bundle ) doch wieder mit drin.
Meiner Meinung nach ...

Z.B. Handy bietet Location-Funktion an, die läuft dann nur mit einer Location Software, egal ob frei oder bezahlt.

Aber Handy-Software ist eher ein schlechtes Beispiel, das ist ja Teil des OS.
Interessanter wäre z.B. Garageband o.ä.
Das wird normalerweise nicht mit der Handyhardware angeboten (beworben), also sollte es kostenlos, ungebundled sein.

himitsu 20. Aug 2021 13:58

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Aber da der alte Mac immernoch mit alter software "funktionieren" wird,
dann ist es nicht deren Problem, wenn eine neuere Version nicht mehr drauf läuft.

Mit der Alten geht es ja immernoch :stupid:

Rollo62 20. Aug 2021 14:12

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Zitat:

Zitat von himitsu (Beitrag 1493768)
Aber da der alte Mac immernoch mit alter software "funktionieren" wird,
dann ist es nicht deren Problem, wenn eine neuere Version nicht mehr drauf läuft.

Mit der Alten geht es ja immernoch :stupid:

Stimmt, es ist aber heute Alles etwas komplizierter geworden.

Hardware => PC Komponenten => OS => Treiber => Externes Zubehör => Libraries ( .NET ? ) => App => Cloud services => AWS/Azure/Google/Location service/Translation service => ...

Wenn irgendwas in der Kette nicht mehr richtig funktioniert dann soll NUR der App-Hersteller in der Verantwortung sein ?
Ganz richtig kann ich das nicht finden.

Andererseite muss man dann nur den Teil erstatten, seit dem die App NICHT mehr läuft.
Also 1.5 J OK, dann 0.5 J Problem => Erstattung Kaufpreis * 0.5 / 1.5 ?

Das ist aber wohl auch zu einfach gedacht, bei allen anderen Gütern gibt es Wertverlust, etc.
Irgendwie haben sich da wieder die Bürokraten zusammen mit Apple, Google und Telekom was Tolles ausgedacht :stupid:

Da muss man mal richtig drüber nachdenken, was das alles bedeuten kann.

hoika 23. Jan 2022 04:47

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Hallo,
falsche Rubrik,
bitte verschieben in die Jobamgebote.

TUhr 23. Jan 2022 09:17

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
Hallo zusammen,

steht eigtl. in dem Gesetz das die Updates kostenlos sein müssen ?

Gruß aus Bonn
Thorsten

mensch72 23. Jan 2022 11:59

AW: Wie mit neuer Update-Pflicht für Software ab 01.01.2022 umgehen?
 
https://www.youtube.com/watch?v=dTr5AQscbcg

Autohändler haben mit der Updatepflicht ja auch ein Problem...
Hier hat mal einer einen Ansatz mit einem Anwalt "öffentlich rein zur Unterhaltung" diskutiert :)

Das beschriebene rechtliche Konzept der zwei zeitlich getrennten und doch verbundenen Verträge mit dem End-Kunden funktioniert so ja für beliebige Soft&Hardware Sachen.
:warn: aber die sind bewusst an einigen Stellen "ungenau" geblieben, damit das jeder gegen kleinen Obulus mit (s)einem Anwalt klärt:)


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