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TurboMagic 7. Dez 2022 17:49

TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Hallo,

als was genau muss ich einen Kassenabschluss in der TSE verbuchen?
In der DSFinV-K hab' ich dazu nicht wirklich was gefunden.

Ist das dann <Vorgangstyp> = Beleg?
Was wäre da aber mit den Zahlungen? Das müsste dann Bar sein, oder?
Und wie kennzeichne ich in der TSE, dass das eine Kassensturzbuchung ist?

Ich vermute jedenfalls, dass ich in der TSE_Transaktionen dann die Nr. des aktuellen
Kassensturzes für diese Kassenabschluss TSE Buchung benutzen muss, richtog?

Grüße
TurboMagic

bernau 7. Dez 2022 19:49

AW: TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Für den Kassenabschluss verwenden wir den ProcessType "SonstigerVorgang". "processData" dann mit den entsprechenden Infos füllen.

In der DsFinV-K - Doku steht auf Seite 115

Zitat:

Der processType “SonstigerVorgang” ist für alle Vorgänge zu verwenden, die nicht einem
Kassenbeleg oder eine Bestellung entsprechen. Der Inhalt von processData kann
vom Aufzeichnungssystem frei gewählt werden. Für ggf. relevante Vorgänge sollte aber
nach Möglichkeit ein lesbares Textformat gewählt werden.

TurboMagic 7. Dez 2022 21:06

AW: TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Danke! Schaue ich mir baldmöglichst an!

Neumann 8. Dez 2022 15:46

AW: TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Muss man den Kassenabschluss überhaupt signieren? Da passiert ja eigentlich keine Geldbewegung.
Das Buchen von Entnahmen (Geldtransfer) usw. muss dann aber nach meiner Auffassung schon signiert werden und machen wir auch.

bernau 8. Dez 2022 16:33

AW: TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Laut DsFinV-K ist vor jeder Stammdatenänderung ein Kassenabschluss durchzuführen. Die Änderungen schreiben wir als ProcessType "SonstigerVorgang" in "processData". Damit ist jede Änderung signiert und keiner kann uns an den Karren pi...

Ich weis nicht ob das Verpflichtend ist. Kann auf jeden Fall nicht verkehrt sein.

TurboMagic 8. Dez 2022 17:12

AW: TSE Verbuchung eines Kassensturzes
 
Hallo,

das mit dem Kassenabschluss vor Stammdatenänderung steht so in der DSFinV-K drin, ja. Da bin ich auchgerade dran.
Aber von einem Signieren des Kassenabschlusses selbst hab' ich dort halt noch nix gelesen.

Eine Geldentnahme zu dem zeitpunkt oder eine Korrekturbuchung weil es Zähldifferenzen gibt muss man natürlich
signieren.

Grüße
TurboMagic


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