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Computerbabalulu 19. Mai 2006 13:41


Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Hallo zusammen.

Mal wieder eine Lizenzrechtlich Frage:

Ich arbeite als Netzwerkadmin in einer Firma. Hier programmiere ich auch ab und an wärend der Arbeitszeit kleiner Anwendung für die Firma.
Die Software (BDS2006 Arch.) mit der ich die Programme schreibe, ist meine eigene. Also auch auf mich lizenziert. Wie ist nun das
Lizenzrecht bei den hieraus enstehenden Anwendungen? Programmiert in meiner Software aber wärend der Arbeitszeit....

Gruß Frank

Olli 19. Mai 2006 13:48

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Normalerweise gehört es dann der Firma, wenn in deinem Vertrag steht, daß du (als Admin) auch programmieren sollst.

Anderenfalls erbitte doch eine Klarstellung als Anhang zu deinem Arbeitsvertrag!

sakura 19. Mai 2006 13:51

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von Olli
Normalerweise gehört es dann der Firma, wenn in deinem Vertrag steht, daß du (als Admin) auch programmieren sollst.

Das muss nicht drinne stehen. Es ist während der Arbeitszeit entstanden und somit bereits durch den Lohn entgolten -> gehört der Firma. Da die nun keine Kompilate erstellen kann, stehst Du in einer leichten Grauzone, da es Deine Lizenz ist, wleche das Projekt kompiliert... Klärung mit AG dringend empfohlen ;)

...:cat:...

RavenIV 19. Mai 2006 13:55

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Im Prinzip verhältst Du dich illegal.

a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?

Computerbabalulu 19. Mai 2006 13:58

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Danke für eure schnelle Hilfe!!

@Sakura "Klärung mit AG dringend empfohlen "

AG :gruebel: = Arbeitsgericht oder Arbeitgeber :gruebel:

:mrgreen: Nein, ich denke so weit werden die Herrn es nicht kommen lassen. Die haben zu viel Angst das die Programme nicht mehr laufen wenn die mich zu sehr verärgen :zwinker:
Aber hier muss dringend eine eindutige Klärung erfolgen. Ich denke das ist für beide Seiten nur von Vorteil.

Danke für eure Antworten...

Gruß Frank

sakura 19. Mai 2006 14:01

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von RavenIV
a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.

Wo steht das im Gesetz? Die BDS Lizenz verbietet es nicht. Firmen können es widerum verbieten.
Zitat:

Zitat von RavenIV
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?

Jeder Admin sollte auch programmieren, sonst wird der bei der Verwaltung großer Netze doch doof im Kopf :shock:

...:cat:...

sakura 19. Mai 2006 14:02

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von Computerbabalulu
AG :gruebel: = Arbeitsgericht oder Arbeitgeber :gruebel:

Letzteres ;)

...:cat:...

himitsu 19. Mai 2006 14:08

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
@RavenIV: das mit dem BDS ... es ist ja bestimmt nur auf "seinem" Arbeitsrechner drauf und da sollte es doch kein großes rechtliches Problem mit geben?


Sollte es nicht auch noch 'ne Rolle spielen, wer die rechte an den QuellCodes hat ... Wenn die Firma zwar die Rechte an den "EXEen" hätte, aber sie nicht über die QuellCodes verfügen, dann sieht's ja auch nicht sooo schlecht für dich aus ^^

Hatte auch mal was in/für eine Firma entwickelt (keine programme, sondern was "handfestes") und da lagen allerdings die Rechte für die Schalt- und Baupläne bei mir und die Geräte waren sozusagen der Firma (wurden ja auch aus Material hergestellt, was die gekauft hatten)

Beim Austritt hatte ich dann daher auch nur die nötigsten pläne dagelassen und der Rest liegt bei mir im Keller ^^)

RavenIV 19. Mai 2006 14:10

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von sakura
Zitat:

Zitat von RavenIV
a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.

Wo steht das im Gesetz? Die BDS Lizenz verbietet es nicht. Firmen können es widerum verbieten.

mach dich doch mal ein Bisschen schlau in Bezug auf Lizenzrecht.
Zitat:

Zitat von sakura
Zitat:

Zitat von RavenIV
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?

Jeder Admin sollte auch programmieren, sonst wird der bei der Verwaltung großer Netze doch doof im Kopf :shock:

Du bist lediglich berechtigt, shell-scripte, batchfiles und solche Sachen zu erstellen.
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag.

Igotcha 19. Mai 2006 14:38

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Kleine Zusatzinfo (da ich hier bei uns ein ähnliches Problemchen zu lösen habe):

Was Du in Deiner Arbeitszeit entwickelst gehört (pauschal gesagt logischerweise) der Firma. Interessant wird nun folgender Fall (das hat mir mein auf Lizenzrecht spezialisierter Anwalt gesagt):

Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht).

Besonders pikant wird die Sache, da es in Deutschland nicht möglich ist, das Urheberrecht zu übertragen! Auch wenn Du es wolltest, es geht rechtlich nicht, da die Übertragung des Urheberrechts im Urheberrecht nicht vorgesehen ist.

Viele Grüße
Igotcha

RavenIV 19. Mai 2006 15:00

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
@Igotcha:
interessante Frage zu deiner Erklärung.
Bei uns in der Firma sind wir ein Team aus 12 Entwicklern. Wenn nun ein Arbeits-Kollege von mir einen von mir entwickelten Quellcode (auf den ich ja das Urheberrecht habe) verändert, dann macht er sich laut deiner Erklärung strafbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.

Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Ebenso würde ich mich strafbar machen, wenn ich den von mir (für die Firma) entwickelten Quellcode anderswertig verwerten würde.

Aber bevor hier weitere Vermutungen oder Unwahrheiten kundgetan werden, sollte sicher ein Jurist hinzugezogen werden. Oder man wirft einfach ein graues Tuch über das Thema und keiner stellt irgendwelche weiteren Fragen. Wo kein Kläger, da keine Anklage.

Igotcha 19. Mai 2006 15:12

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von RavenIV
@Igotcha:
interessante Frage zu deiner Erklärung.
Bei uns in der Firma sind wir ein Team aus 12 Entwicklern. Wenn nun ein Arbeits-Kollege von mir einen von mir entwickelten Quellcode (auf den ich ja das Urheberrecht habe) verändert, dann macht er sich laut deiner Erklärung strafbar. Irgendwas stimmt da doch nicht.

Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst? ;-)

Zitat:

Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.
Das "geistige" Eigentum ist genau das, was Du kreativ als "Urheber" geschafft hast. Verwendest Du z.B. geschützte Verfahren Deiner Firma in der Software, fallen diese nicht darunter.

Zitat:

Ebenso würde ich mich strafbar machen, wenn ich den von mir (für die Firma) entwickelten Quellcode anderswertig verwerten würde.
Ja! Urheber muss nicht = Eigentümer sein (s.o.).

Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"

Zitat:

Oder man wirft einfach ein graues Tuch über das Thema und keiner stellt irgendwelche weiteren Fragen. Wo kein Kläger, da keine Anklage.
Genau das ist die Praxis. Denn was in den meisten Arbeitsverträgen (von vor x Jahren) drin steht, ist eine AG-Meinung, was aber nicht heisst, dass es mit dem Urheberrecht vereinbar ist.

Computerbabalulu 19. Mai 2006 15:18

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Wow :drunken:

Da hab ich ja wohl für einige Verwirrung gesorgt. Jedenfalls blick ich jetzt nicht mehr durch :cyclops:
Einige gute Ansatzpunkte sind dabei. Jetzt müsste man nur noch wissen ob es wirklich so ist.
Besonders mit dem Urheberrecht am Quellcode ist das natürlich eine Interessante Sache für mich.

Zitat:

Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht).
Das wäre ja quasi ein Super Kündigungsschutz :mrgreen:

RavenIV 19. Mai 2006 15:48

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Ein höchst interessantes und auch brisantes Thema.
Da wir uns vermutlich alle nicht richtig auskennen (bzw. nie richtig darum gekümmert haben), sollten wir die Diskussion hier schliessen, bis einer kommt, der sich richtig auskennt.

Bitte an einen Admin: Thead schliessen.

Luckie 19. Mai 2006 15:51

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?

RavenIV 19. Mai 2006 15:53

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von Luckie
Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?

meinst Du, der Arbeitgeber kennt sich besser aus?

also wenn ich meinen Chef als Beispiel nehme, dann sehe ich hier schwarz.

Luckie 19. Mai 2006 15:58

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Aber wenn er sagt, es ist OK, dann gibt es auch kein Problem. Da wo kein Kläger, kein Richter.

FBrust 19. Mai 2006 16:16

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Hi,

auch wenn Du der Urheber des Quelltextes bist und alle Rechte daran hast, sieht die Realität oft anders aus.

Bei Softwareaufträgen, die ein Unternehmen extern vergibt, ist es mittlerweile üblich die Übergabe des Quelltextes an den Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Dann kann der Auftraggeber mit dem Quelltext zu einem anderen Entwickler gehen und die Software dort weiterprogrammieren lassen, wenn er mit Dir irgendein Problem hat.

Und wenn Du für Deinen Arbeitgeber in dessen Auftrag Software entwickelst, bist Du zwar der Urheber, aber kein Chef käme auch nur auf die Idee, Dich zu fragen, ob Dein Kollege X an "Deinem" Quelltext etwas ändern dürfte, oder?



Gruß
Frank

Computerbabalulu 19. Mai 2006 16:23

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Hallo Michael

Zitat:

Warum nicht einfach den Arbeitgeber ansprechen und das Problem mit ihm direkt besprechen?
Nun, wenn man so etwas im vorfeld klärt mag der Weg zum Arbeitgeber sicher erst einmal der richtige Weg sein.
Wenn das Verhältnis aber nun so gespannt ist, das einem bereits die Kündigung droht, ist der Weg wohl nicht mehr so geschickt gewählt.
Hier sollte man sich vorher dann doch genau schlau machen wie die rechtliche Situation ist, da es hier eventuell um einiges an Bahrgeld geht.
Daher würde ich schon gerene genauer wissen wie die Situation rechtlich einzuschätzen ist.

Gruß Frank

Olli 19. Mai 2006 16:45

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von sakura
Das muss nicht drinne stehen. Es ist während der Arbeitszeit entstanden und somit bereits durch den Lohn entgolten -> gehört der Firma.

Und genau das ist ein Irrtum! Es ist dann entgolten, wenn er genau für das bezahlt wird. Ansonsten steht ihm zumindest eine Art Provision zu.

Die dt. Rechtssprechung geht davon aus, wenn bspw. ein Arbeiter etwas erfindet, was dem Betrieb Einsparungen bringt, daß dies anteilig zu vergüten ist und eben nicht durch einen Arbeitsvertrag abgegolten ist.

Übrigens: in anderen Ländern gehört sogar alles was außerhalb der Arbeitszeit gemacht wurde dem Arbeitgeber. Ich hatte da vor Kurzem selbst eine Auseinandersetzung (wie einige sicher wissen, im EU-Ausland).

Zitat:

Zitat von RavenIV
Du bist lediglich berechtigt, shell-scripte, batchfiles und solche Sachen zu erstellen.
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag.

Kleine Tools sind aber nicht zwangsläufig mit "kommerzielle Software" zu fassen. Vielmehr ist das dann unter "script-artig" einzuordnen.

Zitat:

Zitat von RavenIV
Meines Wissens nach gehört das geistige Eigentum (also auch Urheberrecht) der Firma, weil ich in deren Auftrag und Bezahlung und auf deren Equipment den Quellcode entwickelt habe.

Igitt, "geistiges Eigentum", klingt für mich genauso idiotisch wie "Eigentümer eines Grundstücks auf dem Mond". Daß er es auf dem Rechner des AG entwickelt war IMO nicht explizit ausgesagt - es könnte ja sein Laptop mit seiner Software sein, wo er die Tools programmiert.

Zitat:

Zitat von Igotcha
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst? ;-)

Ich vermute jene Zustimmung ist in einem normalen Arbeitsvertrag eines Entwicklers impliziert, nur bei ihm eben nicht (s.o.).

Zitat:

Zitat von Igotcha
Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"

Hast du das Projekt begonnen bevor du zu dem Arbeitgeber kamst? Wenn ja, solltest du dir überlegen den Source deinem AG zu lizensieren (nicht-exklusives Nutzungsrecht gegen Bares) oder eben es zu verweigern. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der 5 Zeilen keinen Anspruch auf das Gesamtwerk! Wenn er Wartung der Software wünschen sollte, kannst du das gegen Vorabzahlung (Bedingungen vorher aushandeln und mit AG in einem separaten Vertrag behandeln) auch anbieten (angenommen du willst das).

Laß dich nicht über's Ohr hauen ;)

Igotcha 20. Mai 2006 00:25

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von Olli
Zitat:

Zitat von Igotcha
Ich habe nicht gesagt strafbar, er muss Deine Zustimmung einholen - aber was passiert, wenn Du Deine Zustimmung verweigerst? ;-)

Ich vermute jene Zustimmung ist in einem normalen Arbeitsvertrag eines Entwicklers impliziert, nur bei ihm eben nicht (s.o.).

Zitat:

Zitat von Igotcha
Hier ist nämlich mein Problem gelagert: Ich bin Eigentümer, ich bin Urheber und da ich so freundlich war, eine 5 Zeilen-Funktion auf Bitten meines AG in meine Software einzubauen sagt dieser jetzt: "Ich hätte schon gerne die Quellen, denn wenn Du mal nicht mehr da bist, wer soll sonst bei Bedarf die 5 Zeilen anpassen?"

Hast du das Projekt begonnen bevor du zu dem Arbeitgeber kamst? Wenn ja, solltest du dir überlegen den Source deinem AG zu lizensieren (nicht-exklusives Nutzungsrecht gegen Bares) oder eben es zu verweigern. Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber wegen der 5 Zeilen keinen Anspruch auf das Gesamtwerk! Wenn er Wartung der Software wünschen sollte, kannst du das gegen Vorabzahlung (Bedingungen vorher aushandeln und mit AG in einem separaten Vertrag behandeln) auch anbieten (angenommen du willst das).

Laß dich nicht über's Ohr hauen ;)

Das Projekt war schon davor entstanden, aber wir werden es wie folgt regeln, dass mein AG eine Lizenz käuflich erwirbt (inkl. Quelltext), aber diese Software ausschließlich intern einsetzen darf. Keine Vertriebsrechte o.ä.

Gruß Igotcha

Olli 20. Mai 2006 00:32

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung
 
Zitat:

Zitat von Igotcha
Das Projekt war schon davor entstanden, aber wir werden es wie folgt regeln, dass mein AG eine Lizenz käuflich erwirbt (inkl. Quelltext), aber diese Software ausschließlich intern einsetzen darf. Keine Vertriebsrechte o.ä.

Klingt doch gut. Und stelle sicher, daß die Lizenz eine nicht-ausschließliche ist, damit du die Software auch anderweitig selber verwerten kannst.


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