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Lizenz der Programmierten Anwendung

Ein Thema von Computerbabalulu · begonnen am 19. Mai 2006 · letzter Beitrag vom 20. Mai 2006
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Benutzerbild von Computerbabalulu
Computerbabalulu

Registriert seit: 26. Sep 2003
233 Beiträge
 
#1

Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 13:41
Hallo zusammen.

Mal wieder eine Lizenzrechtlich Frage:

Ich arbeite als Netzwerkadmin in einer Firma. Hier programmiere ich auch ab und an wärend der Arbeitszeit kleiner Anwendung für die Firma.
Die Software (BDS2006 Arch.) mit der ich die Programme schreibe, ist meine eigene. Also auch auf mich lizenziert. Wie ist nun das
Lizenzrecht bei den hieraus enstehenden Anwendungen? Programmiert in meiner Software aber wärend der Arbeitszeit....

Gruß Frank
Frank
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Olli
(Gast)

n/a Beiträge
 
#2

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 13:48
Normalerweise gehört es dann der Firma, wenn in deinem Vertrag steht, daß du (als Admin) auch programmieren sollst.

Anderenfalls erbitte doch eine Klarstellung als Anhang zu deinem Arbeitsvertrag!
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sakura

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#3

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 13:51
Zitat von Olli:
Normalerweise gehört es dann der Firma, wenn in deinem Vertrag steht, daß du (als Admin) auch programmieren sollst.
Das muss nicht drinne stehen. Es ist während der Arbeitszeit entstanden und somit bereits durch den Lohn entgolten -> gehört der Firma. Da die nun keine Kompilate erstellen kann, stehst Du in einer leichten Grauzone, da es Deine Lizenz ist, wleche das Projekt kompiliert... Klärung mit AG dringend empfohlen

......
Daniel W.
Ich bin nicht zurück, ich tue nur so
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RavenIV

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Delphi 2007 Enterprise
 
#4

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 13:55
Im Prinzip verhältst Du dich illegal.

a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?
Klaus E.
Linux - das längste Text-Adventure aller Zeiten...
Wer nie Linux mit dem vi konfiguriert hat, der hat am Leben vorbei geklickt.
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Computerbabalulu

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233 Beiträge
 
#5

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 13:58
Danke für eure schnelle Hilfe!!

@Sakura "Klärung mit AG dringend empfohlen "

AG = Arbeitsgericht oder Arbeitgeber

Nein, ich denke so weit werden die Herrn es nicht kommen lassen. Die haben zu viel Angst das die Programme nicht mehr laufen wenn die mich zu sehr verärgen
Aber hier muss dringend eine eindutige Klärung erfolgen. Ich denke das ist für beide Seiten nur von Vorteil.

Danke für eure Antworten...

Gruß Frank
Frank
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sakura

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#6

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 14:01
Zitat von RavenIV:
a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.
Wo steht das im Gesetz? Die BDS Lizenz verbietet es nicht. Firmen können es widerum verbieten.
Zitat von RavenIV:
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?
Jeder Admin sollte auch programmieren, sonst wird der bei der Verwaltung großer Netze doch doof im Kopf

......
Daniel W.
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sakura

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Delphi 11 Alexandria
 
#7

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 14:02
Zitat von Computerbabalulu:
AG = Arbeitsgericht oder Arbeitgeber
Letzteres

......
Daniel W.
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himitsu

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#8

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 14:08
@RavenIV: das mit dem BDS ... es ist ja bestimmt nur auf "seinem" Arbeitsrechner drauf und da sollte es doch kein großes rechtliches Problem mit geben?


Sollte es nicht auch noch 'ne Rolle spielen, wer die rechte an den QuellCodes hat ... Wenn die Firma zwar die Rechte an den "EXEen" hätte, aber sie nicht über die QuellCodes verfügen, dann sieht's ja auch nicht sooo schlecht für dich aus ^^

Hatte auch mal was in/für eine Firma entwickelt (keine programme, sondern was "handfestes") und da lagen allerdings die Rechte für die Schalt- und Baupläne bei mir und die Geräte waren sozusagen der Firma (wurden ja auch aus Material hergestellt, was die gekauft hatten)

Beim Austritt hatte ich dann daher auch nur die nötigsten pläne dagelassen und der Rest liegt bei mir im Keller ^^)
Garbage Collector ... Delphianer erzeugen keinen Müll, also brauchen sie auch keinen Müllsucher.
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RavenIV

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#9

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 14:10
Zitat von sakura:
Zitat von RavenIV:
a) Du darfst nur Software auf Firmenrechner installieren, für die die Firma Lizenzen hat oder eben Freeware. "Deine" Software musst du eigentlich de-installieren.
Wo steht das im Gesetz? Die BDS Lizenz verbietet es nicht. Firmen können es widerum verbieten.
mach dich doch mal ein Bisschen schlau in Bezug auf Lizenzrecht.
Zitat von sakura:
Zitat von RavenIV:
b) Als reiner Admin bist Du nicht berechtigt, irgendwelche Software zu programmieren. Oder steht das in deinem Arbeitsvertrag so drin?
Jeder Admin sollte auch programmieren, sonst wird der bei der Verwaltung großer Netze doch doof im Kopf
Du bist lediglich berechtigt, shell-scripte, batchfiles und solche Sachen zu erstellen.
Kommerzielle Software (die evtl. auch verkauft werden soll) darfst Du nicht erstellen, es sei denn es steht in Deinem Arbeitsvertrag.
Klaus E.
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Igotcha

Registriert seit: 22. Dez 2003
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Delphi 2006 Professional
 
#10

Re: Lizenz der Programmierten Anwendung

  Alt 19. Mai 2006, 14:38
Kleine Zusatzinfo (da ich hier bei uns ein ähnliches Problemchen zu lösen habe):

Was Du in Deiner Arbeitszeit entwickelst gehört (pauschal gesagt logischerweise) der Firma. Interessant wird nun folgender Fall (das hat mir mein auf Lizenzrecht spezialisierter Anwalt gesagt):

Bei dem Code (also Quelltext) den Du geschrieben hast, bist Du der "Urheber", auch wenn das Endprodukt (Kompilat) Deinem AG gehört. Dies ergibt jetzt folgende, problematische Situation: Die Software gehört Deinem AG, er darf die Software aber nicht verändern (also den Quellcode) ohne Deine Zustimmung einzuholen (Urheberrecht).

Besonders pikant wird die Sache, da es in Deutschland nicht möglich ist, das Urheberrecht zu übertragen! Auch wenn Du es wolltest, es geht rechtlich nicht, da die Übertragung des Urheberrechts im Urheberrecht nicht vorgesehen ist.

Viele Grüße
Igotcha
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