Delphi-PRAXiS

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-   -   Mit PE geschrieben und doch verkauft? (https://www.delphipraxis.net/918-mit-pe-geschrieben-und-doch-verkauft.html)

Daniel B 25. Sep 2002 15:58


Mit PE geschrieben und doch verkauft?
 
:hi: Guys,

das es warscheinlich illegal ist, könnt ich mir vorstellen aber würde da Borland drauf kommen?
Wenn ich ein Programm mit PE schreibe, in der Arbeit unter Prof. oder Ent. neu kompliziere, dann verkaufe, ist ja theoretisch möglich!?
Was denkt Ihr da drüber?

Grüsse, Daniel :hi:

Christian Seehase 25. Sep 2002 16:07

Moin Daniel B,

ich denke, das ganze wird so aussehen.

Mit einer PE die Software entwickeln, sich dann eine Pro/EE Lizenz kaufen, damit erneut kompilieren, und dann verkaufen ist vermutlich OK.

Wird der Source hingegen mit einer fremden Pro/EE Lizenz kompiliert, ist der Verkauf nicht zulässig.

Kompliziert wird's wohl dann, wenn Du mit einer PE etwas entwickelst, jemandem mit einer gültigen Pro/EE Lizenz die Sourcen schenkst, und diese Person dann die Sourcen neu kompiliert und das Ergebnis verkauft.

Im Zweifelsfalle Borland fragen.

Daniel B 25. Sep 2002 16:51

Hallo Christian,

Nun, ich schreibe das Programm mit PE.
Wenn ich fertig bin, kompiliere ich es in der Arbeit mit Pro. Anschliessend verkaufe ICH die exe. Ich benutze die Fa. nur zum Kompilieren. Das kann doch nicht wirklich legal sein, oder?

Grüsse, Daniel :hi:

Christian Seehase 25. Sep 2002 17:08

Moin Daniel B,

das hab' ich doch gesagt :shock:
(das diese von Dir genannte Vorgehensweise illegal ist meine ich)

sakura 25. Sep 2002 19:11

Eindeutig illegal, da lt. Lizenzbedingungen nur der Lizenznehmer, in diesem Falle Deine Firma, diese auch nutzen kann, um Progamme für den Weitervertrieb zu kompilieren.

Seit der neuesten Lizenz sind diese sogar nicht weiterverkäuflich für den gewerblichen Gebrauch :(

Christian Seehase 25. Sep 2002 19:17

Moin Sakura,

Zitat:

Seit der neuesten Lizenz sind diese sogar nicht weiterverkäuflich für den gewerblichen Gebrauch
:?: :?: :?:

sakura 26. Sep 2002 08:30

Hi Christian,

schade dass ich die Lizenz nicht mehr online gefunden habe :( Aber darin war enthalten, dass eine registrierte Lizenz nicht weiterverkauft werden kann, um vom Käufer gewerblich genutzt zu werden.

Das war aus meiner Sicht die mieseste (:?:) aller Klauseln. Aber demnächst wandert hier ein Päckchen mit Delphi 7 ins Haus und dann kann ich noch einmal genauere Auskunft geben.

Christian Seehase 26. Sep 2002 09:12

Moin sakura,

auch wenn mir durchaus Gründe einfallen, warum das aufgenommen wurde, stellt sich mir doch die Frage, ob diese Klausel hierzulande gültig ist.
Das hinge, im Extremfall, wohl vom Sachverstand der Anwälte ab diesen Passus durchzusetzen (oder auch nicht, je nachdem welche Seite man betrachtet).

Udontknow 7. Okt 2002 16:01

Hi!

Nein, die Klausel mit der verbotenen Lizenzweitergabe ist hierzulande unzulässig. Vor einiger Zeit ging MS gegen einen Second-Hand-Windows-Lizenzen-Händler vor... und verlor.
In anderen Ländern (z.B. USA) siehts aber anders aus...

Zur Info:
http://www.heise.de/newsticker/data/psz-07.07.00-000/

Cu, :D
Udontknow

Christian Seehase 7. Okt 2002 16:47

Moin Udontknow,

dann will ich mal doch ausführlicher Begründen, warum ich das verstehen kann.
Vermutlich befürchtet Borland, dass jemand mit einer lizensierten Version Software erstellt, und diese auch dann noch verkauft, wenn er die Lizenz weiterverkauft hat. Da das ursprüngliche Programm mit einer gültigen Lizenz erzeugt wurde, ist das wohl auch zulässig.
Dieser Passus soll also verhindern, dass mit der gleichen Lizenz verschiedenen Hersteller verkaufbare Software erstellen.
Extremszenario (nicht praktikabel):
Eine Lizenz von Delphi wird verkauft, und immer wieder wird die Lizenz gültig übertragen, so dass, reihum, Unmengen von Software erstellt und verkauft wird.

Deshalb denke ich mal, dass das mit der dem von Dir genannten Urteil nicht unbedingt in Einklang zu bringen ist, was natürlich nicht heissen soll, dass unsere Gerichte das nicht eventuell verbinden würden.
Deshalb denke ich auch, dass es doch sehr von den jeweiligen Anwälten abhängt, ob diese Klausel hierzulande als gültig eingestuft wird, wenn es denn deswegen mal zu einem Prozess kommen sollte.

Alfons_G 7. Okt 2002 17:49

:hi:
Bei Standardsoftware (und dazu zählt auch Delphi) ist ein Weiterverkaufsverbot grundsätzlich nichtig. Kein Softwarehersteller kann seinem Kunden verbieten, ein Produkt, welches dieser mit einer gültigen Lizenz erstellt hat, auch noch zu verkaufen, nachdem er diese Lizenz nicht mehr besitzt.

Abgesehen davon ist bei Standardsoftware auch der Begriff "Lizenz" irreführend - gute Kommentare zu diesem und anderen rechtlichen Themen sind immer wieder in der "ct" zu finden.

Der Trick mit dem Kompilieren in der Firma könnte unter einer Voraussetzung sogar legal sein:
Ein Mitarbeiter schreibt in seiner Freizeit Code, kompiliert ihn in der Arbeit, stellt das Produkt seinem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung (mit Copyright des Arbeitgebers), worauf dieser wieder ebenfalls unentgeltlich seinem Mitarbeiter das Recht zur Verwertung überlässt.
In diesem Fall lägen die Rechte am Programm bei der Firma und es wurde in der Firma kompiliert, was legal ist. Allerdings hängt der Mitarbeiter in diesem Fall vom Wohlwollen seines Arbeitgebers ab. Spielt dieser nicht mehr mit, hat der Mitarbeiter Quelltext mit dem er nichts mehr anfangen kann, wenn er nicht doch selbst eine Delphi-Lizenz kauft.
Und - sobald er mit diesem Programm Geld verdient, wird ein Anwalt argumentieren, dass er doch mit einem von ihm geschriebenen Programm Gewinn erwirtschaftet und diese Konstruktion nur zur Täuschung gewählt hat.

Ähnlich ist es auch bei Schüler- und Studentenlizenzen, welche bekanntlich ebenfalls nicht gewerblich genutzt werden dürfen. Angenommen ein Student erwirbt eine Vollversion, seine Kommilitonen jedoch nur Studentenversionen, so darf dieser eine Student Software verkaufen, die Anderen jedoch nicht.

Die anderen Studenten können ihrem Kameraden in diesem Fall die Rechte an ihrem Quelltext abtreten und dieser verkauft die Programme. Sobald er jedoch den Erlös an seine Kommilitonen weitergibt, hätten diese wieder gegen die Lizenzbestimmungen der Studentenversion verstoßen.

Rechtlich einwandfrei ist es dagegen, wenn jemand im stillen Kämmerlein mit einer Personal- oder Studentenversion ein Programm entwickelt und dann merkt, es ist so gut, dass man es verkaufen kann. Wenn er dann eine Professional-Version kauft, kann er sein Produkt natürlich rechtmäßig verwerten.

:coder:

Daniel B 7. Okt 2002 18:32

Zitat:

Zitat von Alfons_G
Rechtlich einwandfrei ist es dagegen, wenn jemand im stillen Kämmerlein mit einer Personal- oder Studentenversion ein Programm entwickelt und dann merkt, es ist so gut, dass man es verkaufen kann. Wenn er dann eine Professional-Version kauft, kann er sein Produkt natürlich rechtmäßig verwerten.

Hi Alfons,

mal ganz Blöd gefragt, zwar unwarscheinlich aber möglich.
Ich schreibe und Kompiliere mit PE.
Dann kaufe ich Prof. mache es aber nicht auf. Aber die Lizenz hätte ich dann.
Nun verkaufe ich das Programm, das aber trotzdem mit PE Kompliziert ist.
Wäre Blöd, aber nicht unmöglich.
Ich denke dass das eher nicht möglich wäre.

Grüsse, Daniel :hi:

Alfons_G 7. Okt 2002 19:15

Hi Daniel,

irgendwo im Programm hinterlässt Delphi die Info, mit welcher Version die Exe erstellt wurde. Deshalb könntest Du damit Ärger bekommen.
Wenn Du aber den Quelltext mit Delphi Pro neu kompillierst, ist es legal.

:coder:

Christian Seehase 7. Okt 2002 23:11

Moin Daniel B,

es geht ja nicht darum, dass Du ein Lizenz hast, mit der Du gewerblich Softwarerstellen darst, sondern, dass Du es mit der D6PE nicht darfst.

sakura 8. Okt 2002 15:49

Zitat:

Zitat von Christian Seehase
Moin Daniel B,

es geht ja nicht darum, dass Du ein Lizenz hast, mit der Du gewerblich Softwarerstellen darst, sondern, dass Du es mit der D6PE nicht darfst.

Ich glaube mal, dass Christian mit dieser Aussage komplett recht hat. Ausserdem, warum sollte es jemand so tun? Wen man die Professional hat, dann installiert man die doch freiwillig, oder :?:

P.S. Wo bleibt eigentlich mein D7?


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