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devidespe

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#16

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 10:55
Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.

Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so viel, dass es fast die Summe des Gewerbetreibenden (Einkommenssteuer+Gewerbesteuer) erreicht. Das macht dann im Endeffekt wenige Hundert Euro Unterschied aus.

@Phoenix: Auch als Gewerbetreibender ist eine Einnahme-Überschussrechnung möglich. Du meinst mit der doppelten Buchführung wahrscheinlich die Bilanzierung. Die ist dann vorgeschrieben, wenn ich ein e.K. (eingetragener Kaufmann) bzw. Geschäftsführer einer GmbH wäre.
Devid
57 65 72 20 6C 65 73 65 6E 20 6B 61 6E 6E 2C 20 69 73 74 20 6B 6C 61 72 20 69 6D 20 56 6F 72 74 65 69 6C 21
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