AGB  ·  Datenschutz  ·  Impressum  







Anmelden
Nützliche Links
Registrieren
Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender
Thema durchsuchen
Ansicht
Themen-Optionen

Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

Ein Thema von Popov · begonnen am 23. Mai 2012 · letzter Beitrag vom 24. Mai 2012
Antwort Antwort
Seite 2 von 2     12   
Delphi-Laie

Registriert seit: 25. Nov 2005
1.474 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#11

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 22:29
Für welchen Beruf ist denn „objektiv“ ein Hochschulabschluss erforderlich? Okay, es gibt geschützte Berufsbezeichnungen, aber für den Beruf an sich?
Für die eigentliche Berufstätigkeit eher nicht (für die ist es genaugenommen völlig egal, woher man sein Wissen hat), aber eben für alles, für das man sich mit einer Berufsbezeichnung hergibt (so z.B. bei Schriftstücken, aber auch bei öffentlichem Auftreten in Funktionen), die geschützt ist und eben diesen akademischen Abschluß erfordert, um diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen (teilweise kommen sogar noch Berufsausübungsgenehmigungen hinzu, heißen sie nun Approbation, Anwaltszulassung, Kapitänspatent u.ä.).

Geändert von Delphi-Laie (23. Mai 2012 um 22:32 Uhr)
  Mit Zitat antworten Zitat
Perlsau
(Gast)

n/a Beiträge
 
#12

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 23. Mai 2012, 22:35
Vielleicht interessiert es den einen oder anderen, hab es gerade gelesen:
Zitat:
Laut einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes muss ein selbstständiger Softwareentwickler und Datenbankverwalter ein Gewerbe anmelden, obwohl ihn das Finanzamt als Freiberufler anerkannt hat.
Weiterlesen...
Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird. Was also stört den Mann? Vermutlich geht es hier um eine Statusfrage: Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel höheres gesellschaftliches Ansehen und es wird ihnen ausgereifteres Fachwissen und -können unterstellt.

Davon abgesehen scheinen die Richtlinien für die Einteilung in Gewerbetreibende und Freiberufler in verschiedenen Bundesländern oder sogar in verschiedenen Städten unterschiedlich zu sein. Das müßte man aber recherchieren, um hier genaue Angaben machen zu können. Grundsätzlich gilt wohl, daß Software-Entwickler Freiberufler sind, wenn sie einen Hochschul- oder Universitätsabschluß vorweisen können. Nicht-Akademiker müssen, auch wenn sie dieselbe Tätigkeit ausüben, zwingend ein Gewerbe anmelden und werden soweit mir bekannt auch entsprechend besteuert.
  Mit Zitat antworten Zitat
Furtbichler
(Gast)

n/a Beiträge
 
#13

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 06:34
Freiberufler genießen gegenüber Gewerbetreibenden in der Regel höheres gesellschaftliches Ansehen und es wird ihnen ausgereifteres Fachwissen und -können unterstellt.
Ist das deine Erfahrung? Meine besagt, das ein Gewerbe beim Kunden höheres Ansehen genießt, sogar höher als eine kleine GmbH (wegen Haftbarkeit).
  Mit Zitat antworten Zitat
Benutzerbild von Phoenix
Phoenix
(Moderator)

Registriert seit: 25. Jun 2002
Ort: Hausach
7.606 Beiträge
 
#14

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 07:49
Eine Gewerbe-Anmeldung kostet 30 Euro, das sollte also keine nennenswerte Hürde sein. Und die finanzamtliche Anerkennung als Freiberufler besagt, daß der Betroffene nicht als Gewerbetreibender besteuert wird.
Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, muss er auch Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Das ist unabhängig davon, wie das Finanzamt sein Einkommen (das ist dann das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt) besteuert.

Als Gewerbetreibender ist er zudem noch Zwangsmitglied der IHK, was zusätzliche Kosten mit sich bringt. Ich gehe davon aus, er verdient genug um hier nicht in den Genuss einer Beitragsbefreiiung zu kommen.

Zudem hat er nun das Problem, eine Buchhaltung führen zu müssen. Als Freiberufler reicht hier eine einfache Einnahmen/Überschussrechnung. Als Gewerbe ist man zur doppelten Buchführung nach den GOB verpflichtet, was einen nicht unerheblichen Mehraufwand erfordert.
Sebastian Gingter
Phoenix - 不死鳥, Microsoft MVP, Rettungshundeführer
Über mich: Sebastian Gingter @ Thinktecture Mein Blog: https://gingter.org
  Mit Zitat antworten Zitat
Iwo Asnet

Registriert seit: 11. Jun 2011
313 Beiträge
 
#15

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 09:20
Sobald ein Gewerbe angemeldet ist, muss er auch Gewerbesteuer an die Gemeinde abführen. Das ist unabhängig davon, wie das Finanzamt sein Einkommen (das ist dann das, was nach der Gewerbesteuer noch übrig bleibt) besteuert.
Stimmt nicht. Ich kenne lebende Beispiele dafür, das man ein Gewerbe hat, aber keine Gewerbesteuer entrichtet.
  Mit Zitat antworten Zitat
devidespe

Registriert seit: 7. Sep 2006
Ort: Berlin
434 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#16

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 09:55
Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.

Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so viel, dass es fast die Summe des Gewerbetreibenden (Einkommenssteuer+Gewerbesteuer) erreicht. Das macht dann im Endeffekt wenige Hundert Euro Unterschied aus.

@Phoenix: Auch als Gewerbetreibender ist eine Einnahme-Überschussrechnung möglich. Du meinst mit der doppelten Buchführung wahrscheinlich die Bilanzierung. Die ist dann vorgeschrieben, wenn ich ein e.K. (eingetragener Kaufmann) bzw. Geschäftsführer einer GmbH wäre.
Devid
57 65 72 20 6C 65 73 65 6E 20 6B 61 6E 6E 2C 20 69 73 74 20 6B 6C 61 72 20 69 6D 20 56 6F 72 74 65 69 6C 21
  Mit Zitat antworten Zitat
Darlo

Registriert seit: 28. Jul 2008
Ort: München
1.196 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#17

AW: Mal was Rechtliches: Selbstständiger Softwareentwickler ist Gewerbetreibender

  Alt 24. Mai 2012, 10:16
Wir bei Einzelunternehmen nicht die Gewerbesteuer komplett auf die Einkommensteuer angerechnet??
Philip
  Mit Zitat antworten Zitat
Antwort Antwort
Seite 2 von 2     12   


Forumregeln

Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Gehe zu:

Impressum · AGB · Datenschutz · Nach oben
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:34 Uhr.
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
LinkBacks Enabled by vBSEO © 2011, Crawlability, Inc.
Delphi-PRAXiS (c) 2002 - 2023 by Daniel R. Wolf, 2024 by Thomas Breitkreuz