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implementation

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FreePascal / Lazarus
 
#33

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:11
Das ist wie beim Waffenbesitz - es spielt keine Rolle ob ein Schüler sein Springmesser benützt hat oder nicht - schon der Besitz muss Konsequenzen haben.
Nein, so sollte es nicht sein.
Denn:
  • "Besitz" würde auch alles einschließen, was man zuhause auf seinem Rechner hat.
  • Daten sind vielseitig interpretierbar. Man kann zu jeden Daten ein Format/Codec finden, in dem diese Daten einen Porno enthalten. Dabei ist es von anderer Seite betrachtet vielleicht eine lange Primzahl (es gibt tatsächlich ein paar verbotene Primzahlen ) und ein Kochrezept sein. Ein Springmesser ist immer ein Springmesser.
  • Daten sind vergänglich. Bis dahin kann der Betroffene sie schon längst unbemerkt geschreddert haben - vielleicht wurden die Daten auch beim Abspielen dynamisch aus anderen erzeugt?

In einem solch streitbaren Bereich sollte die Schule dann längst nichts mehr zu sagen haben, sondern nur noch der Gesetzgeber. Daten, die gesetzlich verboten sind (imho schon viel zu viele), sind an der Schule sowieso automatisch mit strafbar. Und weiter sollte sie auf keinen Fall gehen beim Besitzverbot.

[add]
Dazu kommt noch, dass man Daten imho nicht besitzen kann, genauso wenig wie man ihr "Eigentümer" sein kann. Was z.B. wenn das beanstandete Video auf der SD-Karte eines Freundes liegt? Wer ist dann der Besitzer? Und was, wenn A ein Video auf B's SD-Karte legt, die bei C in D's Handy gefunden wird, das Video aber von E produziert wurde, von F vermarktet, von G beschafft (die Lizenz aber H hat) und I darauf zu sehen ist? Wer ist jetzt Besitzer?

Daten sind doch viel eher mit Ideen vergleichbar als mit Gegenständen. A hat eine Idee, wie man einen Traktor bauen kann und erzählt B, C und D davon, sodass sie alle nun wissen, wie man einen Traktor baut. Dieser Bauplan ähnelt sehr dem patentierten Bauplan des Traktorbauunternehmens X, und ist in dem Sinne rechtswidrig. Nun bekommt ein Lehrer mit, dass über Traktoren gesprochen wird, und weiß zufällig, dass dieser Bauplan rechtswidrig "ist" (bzw. wäre, wenn er ausgeführt würde), und will A, B, C und D jetzt sanktionieren.
Probleme:
- Jeder kann sein Wissen leugnen.
- Niemand weiß, wie viele das Wissen inzwischen auch noch kennen (vllt. hat A ja vorher noch mit E und F, und B hat mit G und H gesprochen)
- E, F, G und H können es immer noch weiterverbreiten.
- Der Plan lässt sich jederzeit in Gedanken so abwandeln, dass er das Patent nicht verletzt.
- Wer "besitzt" die Idee jetzt? Der, der sie sich ausgedacht hat, oder alle, die davon wissen?
- Wenn alle Eingeweweihten Besitzer sind, sollen auch alle vier sanktioniert werden? B, C und D können doch gar nichts dafür, dass A ihnen davon erzählt hat. Und A kann nichts dafür, eine Idee zu haben.

Welcher Punkt davon trifft nicht auf Daten zu? Und vor allem: Ist der Lehrer überhaupt befugt, darüber zu entscheiden, ob die Patentverletzung überhaupt vorliegt, oder ist das nicht doch nur ein Richter?

Geändert von implementation ( 4. Sep 2012 um 21:52 Uhr)
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