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#55

AW: Spitzenverdiener

  Alt 5. Sep 2014, 12:44
Noch dazu kommt der Vorteil von Lohnsteuerklasse III
Welcher Vorteil sollte das sein? Für die geringere Abschlagzahlung die Pflicht sich bis spätestens 30.05. zu erklären in Kauf zu nehmen? Hmmm.... nee, dann lieber IV / IV !
Siehst du das als Problem?
Kann das immer rauszögern

Außerdem ist meine Frau Beamtin in München. Effektiv beträgt der Unterschied IV/IV zu III/V ~450€.
Warum sollte ich aufgrund der Erklärungseinschränkung darauf verzichten?
Meinen Pflichten als Bürger kann ich doch nachkommen
Stefan Michalk
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