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Haftung bei Software (Freeware/Shareware)

Ein Thema von Insider2004 · begonnen am 21. Feb 2010 · letzter Beitrag vom 21. Feb 2010
Antwort Antwort
Insider2004
Kennt sich hier jemand mit der Haftung bei Software aus?

Fall: Fritzchen Müller hat privat ein Lohnbuchhaltungsprogramm angeboten. Durch einen Fehler in der Berechnung waren gewisse Lohnsummen falsch. Eine Firma, die dieses Programm eingesetzt hat, musste über 3000 Datensätze manuell korrigieren. Dazu wurde eine externe Firma benötigt, um den Auftrag fristgerecht erledigen zu können. Schaden 12.000,-€. Die Firma verklagt Fitzchen auf Schadenersatz.

Muss der private Author haften, wenn

a) das Programm kostenlos war?
b) das Programm verkauft wurde (19€)?


Wie sieht es da mit § 459, § 634 BGB, § 823 BGB und §1 ProdHaftG aus?


-
 
Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#2
  Alt 21. Feb 2010, 15:01
Nein, die Firma gehört in den Knast ...

welche Firma ist denn so dermaßen mit dem Klammerbeutel gepudert und setzt eine Software (gerade im Bereich Lohnbuchhaltung) von einem privaten Autor ein?

(Zur Info: Lohn- und Gehaltsabrechnung
- stetig viele Änderungen
- Finanzamt, scharf wie die Schwiegermutter
und ich sach dem FA "jo ich habe da so ein 19,00 EUR Programm, was kann ich dafür, das das nicht so tut"
Da habe ich als Unternehmer ganz schlechte Karten beim FA)

Mehr als 1 Angestellten sollten die nicht haben. Aber bei 12.000 EUR Schaden werden das wohl mehr sein.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln ...

Zum Thema Haftung: Bei der Software gibt es doch entsprechende Klauseln, die da sinngemäß heißen:

"Die Software ist wie sie ist ... wenn der Hamster tot umfällt, kann ich nix dafür"

Das sollte in dem Preissegment auf jeden Fall drin stehen.
Ob es aber was nützt ist etwas anderes.

PS: Produkthaftung hat nichts mit dem Wert der Sache zu tun (aus "billig" folgt nicht "keine Haftung")
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Benutzerbild von Bernhard Geyer
Bernhard Geyer
Online

 
Delphi 10.4 Sydney
 
#3
  Alt 21. Feb 2010, 15:03
Zitat von Insider2004:
Muss der private Author haften, wenn

a) das Programm kostenlos war?
Für sowas gibt man doch immer Lizenzen ala MPL, Apache und Co. an.
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Insider2004
 
#4
  Alt 21. Feb 2010, 15:05
Lizenzen ändern nichts an § 459, § 634 BGB, § 823 BGB und §1 ProdHaftG.Diese Gesezte gelten immer. Egal welche Lizenz man hat.
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Benutzerbild von mirage228
mirage228

 
Delphi 2010 Professional
 
#5
  Alt 21. Feb 2010, 15:15
Soweit ich das weiß, muss man einem Freeware-Autor schon Fahrlässigkeit nachweisen, um solche Ansprüche geltend zu machen. Für §634 wäre ein Werkvertrag von Nöten, es liegt hier aber weder das noch ein Kaufvertrag vor (da Freeware ...).
Bei einem gekauften Programm könnte wohl ein Sachmangel (§434 // §437) im Rahmen eines Kaufvertrages vorliegen (bei Standardsoftware, bei Individualsoftware in der Tat §634). Da müsste man die Ansprüche dann genauer prüfen lassen, aber an sich könnte da eventuell schon eine Schadenersatzpflicht bei rumkommen.
Aber am besten geht man mit so etwas aber zum Anwalt...

Viele Grüße
David F.
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

 
Delphi 12 Athens
 
#6
  Alt 21. Feb 2010, 15:16
Ob die Software kostenlos war oder verkauft wurde, ist erstmal grundsätzlich egal.

Nur bei einer gekauften Software könnte man eventuell einen größeren Gewährleistungsanspruch durchsetzen.

Was wichtiger ist (so im Groben):
- war dieses Aufgrund eines grob fahrlässigen Fehlers passiert
- oder war dieser Fehler unvorhersehbar

[edit]
mirage228 Recht geb
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Hansa

 
Delphi 8 Professional
 
#7
  Alt 21. Feb 2010, 15:17
Was steht denn in den Lizenzbedingungen ? Ist das konkreter Fall oder bloss Spekulation ? Meine Einschätzung (keine Rechtsberatung ! Die wird hier auch wohl keiner geben) : selbst ohne klare Lizenzbedingungen gilt im Zweifelsfall : "einem geschenkten Gaul..." und 19 EUR sind so gut wie geschenkt, zumindest wenn damit 12.000 EUR abgerechnet werden, oder eher noch viel mehr, wenn der Schaden schon so hoch wäre.

@roter Kasten : es gibt auch "Verhältnismässigkeit". Insofern müsste der Erwerber des Billigprogramms sich selber davon überzeugen, dass er für 19 EUR oder 0 Investition damit 1.000.000 EUR richtig abrechnen kann. Tut er das nicht, dann ist er fahrlässigerweise selber Schuld (der Anwender, nicht der Entwickler !). Aber, nach wie vor gilt : Recht kriegen <> Recht haben !! 8)
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#8
  Alt 21. Feb 2010, 15:22
habe mal das hier gefunden http://www.anwaltskanzlei-online.de/...-fur-software/

und als weiteres:

Ein Kunde von mir setzt ein WWS ein. Der Dienstleister für das WWS hat vertraglich geregelt, dass Programmfehler im Rahmen des Support-Vertrags kostenlos behoben werden.

Fehler an den Daten (auch wenn diese durch die fehlerhafte Software entstanden sind) sind nicht durch den Support-Vertrag abgedeckt und werden kostenpflichtig behoben (wenn gewünscht)

Ob das so zulässig ist entzieht sich meiner Kenntnis, so ist es da aber und so wird da auch verfahren.

Da diese Verträge (meines Wissens) durch 2 Rechtsanwaltskanzleien gegangen sind ... haben die RAe entweder davon keine Ahnung oder es gibt da tatsächlich rechtlich eine Möglichkeit.
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