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Privatperson und kostenpflichtige Software

Ein Thema von Yakumo500 · begonnen am 6. Apr 2010 · letzter Beitrag vom 8. Apr 2010
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Yakumo500

Registriert seit: 15. Nov 2008
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106 Beiträge
 
#1

Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 08:41
Hallo,
Ganz kurz und schmerzlos:
Darf ich einfach als Privatperson kostenpflichtige, eigenprogrammierte Software veröffentlichen?
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Bernhard Geyer

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#2

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 08:43
Ja.

Und solange du bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreitest brauchst du gar nix weiter machen. Frag aber deinen personlichen Finanzbeamten wie die Freigrenzen in deinem Bundesland sind.
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#3

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 08:44
Grundsätzlich ist es egal, ob Privat oder nicht.

Es kommt darauf an, welche (Delphi)-Lizenz du besitzt und ob du damit dann was verkaufen darfst.

z.B. mit den SSL-Versionen (Schüler-Studenten-Lehrer) darfst du nichtmal Freeware vertreiben.


[edit]
Legal veröffentlichen darf er es ja (wenn die Lizenz stimmt), aber ob er z.B. Einkommenssteuer oder dergleichen bezahlen muß oder ob er womöglich noch einen Gewerbeschein benötigt, daß ist ja eine andere Frage.
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#4

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 08:44
Wieso nicht? Wenn es die Lizenz der IDE bzw. des Compilers zulässt, passt das.
Ggf. musst du jedoch ein Gewerbe (für Kleinunternehmen) anmelden.
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#5

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:06
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen. Meine Freundin gibt Partys, liegt damit weit unter der Jahresgrenze von ~7000€ und musste trotzdem ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn es sich um eine einmalige Sache handelt, die man niemals wieder wiederholt, kann man auf die Anmeldung eines Gewerbes verzichten.

Außerdem bist du noch minderjährig, es liegt also eine beschränkte Geschäftsfähigkeit vor. Daher bedarf es bei dem selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäftes der Zustimmung des gesetzlichen Vormunds und des Familiengerichts (vgl. §112, Abs.1 BGB)

Find ich schön, dass alle hier sagen: "Mach mal."


Quellen: EStG: §§15, 23, 22, 70 und BGB §§ 107, 112.

Schlussfolgerung: Entweder wartest du bis zum 18. Geburtstag und meldest dann ein Kleingewerbe an, oder du gehst den Weg laut BGB. Ob du beim Finanzamt eine Freiberufliche Tätigkeit anmelden kannst, würde ich mangels abgeschlossener Ausbildung einfach mal in Frage stellen.
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#6

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:08
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, darf er nichts verkaufen?

Klar kann er was verkaufen, nur eben ohne Rechnung (mit ausgewiesener MWSt).
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#7

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:09
Zitat von Daniel G:
Darf ich mal fragen, woher ihr diese Weisheiten nehmt? Als Privatperson darf er ja bekanntlich keine Rechnungen ausstellen.
Darfst du (Wie hätte ich sonst meinen Artikel in "Der Entwickler" in Rechnung stellen können? Du darfst nur keine gesonderte Mehrwertsteuer ausweisen da du diese ja auch nicht abführst.
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#8

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:10
Zitat von himitsu:
Nur weil er privat keine Rechnung erstellen dürfte, dar er nichts verkaaufen?
Hab ich das irgendwo behauptet? Er sollte sich dessen nur bewusst sein, falls ein Betrieb mal an ihn herantritt und ihn nach einer Auftragsarbeit fragt, oder falls jemand bei ihm Software kauft und nach einer Rechnung mit ausgewiesener Mwst. fragt.

//Edit:
Mir gehts nicht darum, ob er nun Rechnungen ausstellen darf oder nicht. Der Knackpunkt ist, dass es sich um keine einmalige Angelegenheit handelt, sondern um eine gewerbsmäßig ausgeübte Tätigkeit, und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt.
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#9

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:15
Zitat von Daniel G:
und dafür muss er ein Kleingewerbe anmelden. Ob er nachher Steuern abführen muss, das steht auf einem anderen Blatt.
Das haben wir ja auch geschrieben. Von wegen wir hätten das nicht erwähnt.
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#10

Re: Privatperson und kostenpflichtige Software

  Alt 6. Apr 2010, 09:16
Himi hat das erst in seinem Edit erwähnt, den hab ich nicht mehr gelesen. Das güldet nicht.
米斯蘭迪爾
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