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Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

Ein Thema von TheJeed · begonnen am 4. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 4. Dez 2010
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Lemmy

Registriert seit: 8. Jun 2002
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#1

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 10:43
Variante C:

Du bist Kassierer in einer Tankstelle und erstellst in deiner Freizeit eine Software für ein Tankstellen-Kassensystem.
Hier könnte es durchaus auch zu einem Interessenkonflikt kommen.
nur aus reinem Interesse: Weshalb könnte hier ein Interessenkonflikt auftreten?
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himitsu
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#2

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 10:56
Variante C:

Du bist Kassierer in einer Tankstelle und erstellst in deiner Freizeit eine Software für ein Tankstellen-Kassensystem.
Hier könnte es durchaus auch zu einem Interessenkonflikt kommen.
nur aus reinem Interesse: Weshalb könnte hier ein Interessenkonflikt auftreten?
Hier wäre eher ein Konflikt mit dem Betreiber des Kassensystems vorhanden und nicht mit dem eigenen Arbeitgeber.



Einfach gesagt, wenn du etwas von deinem Arbeitgeber nutzt (Werkzeug/Material inkl. Wissen) und damit aßerhalb der Arbeitszeit was machst, womit dein Arbeitgeber sein Geld verdiehnt und diesem damit den Markt streitig machst, dann bestünde ein Interessenkonflikt.

Wenn du also für eine Softwareschmiede arbeitest und privat das Know-how der Firma nutzt, um ein Konkurrenzprodukt zu erstellen, dann wäre das nicht erlaubt. (diess könnte sogar über die Arbeitszeit hinaus gehn, also selbst nach einer Kündigung usw.)

Wenn du aber dafür Wissen nutzt, welches man auch überall hätte bekommen können, dann kommt's wohl auf den Richter an.

Und wenn du was Anderes, Branchenfremdes scheibst und somit nicht in Konkurrenz der Firma trittst, dann könnte es erlaubt sein. (jenachdem wie es der Arbeitgeber sieht ... hier am Einfachsten mal nett fragen)


kein Anspruch auf Richtigkeit ... ist nur so wie ich's denke verstanden zu haben
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu ( 4. Dez 2010 um 11:00 Uhr)
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Cyberaxx

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#3

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 14:44
Wenn ich das gerade hier so lese kommt mir folgende Frage auf.
Wie schaut die ganze Situation den umgekehrt aus?

Ich programmiere etwas Privat und setze es dann in der Firma ein. Sämtliche Änderungen sowie Fehler beseitigungen werden in reiner privater Arbeit vorgenommen?

In meinem Fall habe ich vor ein paar Jahren ein kleines Client-Server Protokoll geschrieben. Welches ich als Chat/Kommunikation zwischen Programme einsetzen wollte. Damals rein privat.
In der Firma habe ich zu der zeit angefangen kleine Programme zu schreiben die zusammen mit der WaWi dort arbeiten. Mittlerweile ist daras ein kleine eigenständige WaWi geworden. Dort laufen auch merere Services, Tasks und ein Server. Angefangen hatte es auch das alles zur Kommunikation in den SQL übertragen wurde und dann durch pollen der Datenbank die anderen Teile unterrichtet wurden.
Irgendwann erschien das alles nicht mehr genug, performan usw.
Kam dann auf die Idee mein Kommunikationsprotokoll zu implementieren.

Wie sieht denn hier die Rechtliche Lage aus im Bezug darauf das ich es natürlich weiter privat verwende und auch in andere Programme einbaue die eventuell nicht nur privat bleiben. Was wäre wenn ich in der Firma kündige/gefeuert werde?
Habe ich da weiter anrecht darauf das es mein Eigentum ist, wie würde das Lizenzrechtlich der Firma gegenüber aussehen. Vorallem da ich das alles gerade überarbeite von TermChar zu Binary mit verschlüsselung.

Ich hoffe das ich diese Frage hier ohne Probleme stellen kann, da sie für mich doch zu diesem Thema gehört.

Gruß

Cyber
Daniel
Das Aufwachen aus einem boesen Traum muss einen nicht erleichtern. Es kann einen auch erst richtig gewahr werden lassen, was man Furchtbares getraeumt hat, vielleicht sogar welcher furchtbaren Wahrheit man im Traum begegnet ist!
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Dezipaitor

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#4

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 15:03
Zwar ohne Gewähr, aber durch dein Verhalten, d.h. kein Einspruch und daher Duldung, hast du erlaubt, dass deine Firma den Code verwenden kann. Wenn du gehst, wärst du zwar der Uhrheber, aber kannst du beweisen, dass du es wirklich bist, der den Code in deiner Freizeit geschrieben hast? Sonst könnte ja auch ein gefeuerter und verärgerter Arbeiter dies für jeden Code behaupten. Beweisen ist natürlich schwer, jedoch sind z.B. Veröffentlichungen ein gutes Indiz dafür. Zumindest hättest du das private Projekt mit deinem Chef besprechen müssen und Modalitäten aushandeln, daher sehe ich für dich einen schweren Stand.

Letztendlich sollte man sich, in solch einer Lage, immer an einen Anwalt wenden und nach meiner Meinung, Freitzeitcode nie in der Firma einsetzen oder Code in der Freizeit schreiben, der verwandt mit dem eigenen Firmenprojekt ist. Am besten ist es natürlich sich vorher mal mit dem Chef zu besprechen und ggfs. das Schriftlich zu machen. Es ist halt immer so eine Sache mit dem Beweisen. Das ist schwer!

Aber das ist meine Ansicht dazu und ersetzt auf keinen Fall den Gang zum Anwalt.
Christian
Windows, Tokens, Access Control List, Dateisicherheit, Desktop, Vista Elevation?
Goto: JEDI API LIB & Windows Security Code Library (JWSCL)
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smart

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#5

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 15:23
Die rechtliche Lage ist eigentlich ganz einfach. Laut Gesetzt bleibt Dein schöpferisches Werk Dein Eigentum . Wenn Du jetzt z. B. ein Programm verkaufst, verkaufst Du ja nicht die Rechte sondern nur die Benutzung des Programms. Wenn Du jetzt als Programmierer angestellt bist, dann wird das im Arbeitsvertrag geregelt ( so wie bei uns ). Ist dies Regelung nicht Gesetzeskonform oder wurde überhaupt keine getroffen, so hat der Arbeitgeber Pech gehabt. In unseren Arbeitsverträgen ist es so, dass alles was wir während der Arbeitszeit entwickeln nicht privat verwenden dürfen. Das hat aber nicht nichts mit der Idee zu tun. Die bleibt Deine. Aber sobald Du auch nur eine Zeile Codes auf der Arbeit gemacht hast, darfst Du die nicht benutzen.

Heike
Heike Kretschmann
Viele Grüße aus Bochum

kaum denkt man alles ist fertig, da fängt man wieder von Vorn an.

Geändert von smart ( 4. Dez 2010 um 15:38 Uhr)
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Lemmy

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#6

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 15:30
Hi,

Wie schaut die ganze Situation den umgekehrt aus?
ganz einfach strategisch: Dem Chef das Tool das du in der Freizeit gemacht hast vorführen bzw. vorführen wie das die Arbeit mit der eigenen Software vereinfacht. Dann einfach schauen wie er reagiert: Entweder das Ding zum Kauf anbieten, oder bei der nächsten Gehaltsverhandlung mit einbringen

Grüße
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alzaimar
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#7

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 17:17
Wenn ich privat mein Wissen verwende, das ich mir zwangsweise durch Arbeit in der Firma angeeignet habe, kann daraus zunächst kein Konflikt entstehen. Ich kann mich nicht dagegen wehren, dazuzulernen. Um beim Haus zu bleiben: Wenn ich als Maurer irgendwo arbeite, und dadurch gerade Wände hochziehen kann, dann darf ich mit den Skills auch meine eigene Wand hochziehen, und die des Nachbarn gegen Bezahlung auch.

Anders sieht es mit IP (also 'Intelectual Property') meines Arbeitsgebers aus. Ich kann nicht einfach Firmengeheimnisse privat verwenden. Das bedingt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung.

Ich darf also nicht die geheime Mörtelmischung meiner Firma verwenden, um die Wand hochzuziehen. Geht das nur mit dieser Mörtelmischung, habe ich Pech gehabt.

Weiterhin darf ich natürlich keine Komponenten verwenden, auf die ich während meiner Arbeit Zugriff habe. Da jabe ich aber keinen Konflikt mit meiner Firma, sondern mit dem Anbieter dieser Komponente.

Als Freelancer hat man das 'Glück', i.A. einen Werksvertrag für Individualsoftware einzugehen, auch wenn dies nicht explizit vereinbart ist. Hier kann man einen Trick anwenden, um die geleistete Arbeit nochmals vergolden zu lassen: Sobald man mit der Firma in Verhandlungen tritt, erstellt man parallel und mit Hochdruck eine Standardkomponente, die genau diese Arbeit erfüllt (oder einen Teil davon). Bei der konrekten Vertragsausarbeitung erstellt man das Werk mit Hilfe einer bestimmten Standardkomponente (welcher wohl?) und achtet dabei darauf, das der Umfang des Werksvertrages einer Überprüfung bezügl. Wucher standhält.

Beispiel: Ich soll ein WaWi entwickeln. Ich merke, das die entscheidene Komponente ein ERP-Framework ist. Ich entwickle das und biete das WaWi an, indem ich das Wuppdi-Framework für einen kleinen Betrag X anbiete, sowie die Anpassung für einen Betrag Y.
X und Y sind faire Preise.
"Wenn ist das Nunstruck git und Slotermeyer? Ja! Beiherhund das Oder die Flipperwaldt gersput!"
(Monty Python "Joke Warefare")
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#8

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 17:32
Bei sowas sollte man vorher lieber mit dem Arbeitgeber dieses vertraglich regeln.

Wenn du gehst hast du es nun schwer dein "Werk" wieder mitzunehmen, es sei denn es wurde vereinbart, daß dieses quasi in beinem Besitz verbleibt, also du die kompletten Rechte besitzt und es ihnen notfals zu verkaufen.


PS: Bei einer ehemaligen Firma stehen ein paar selbst entwickelte und gebaute Überwachungsanlagen.
Die Geräte arbeiten immernoch da, aber die Bau- und Schaltpläne liegen bei mir.
Nja, es war nie vereinbart, daß auch diese Pläne an die Firma übergehen, also wenn sie jetzt mal Probleme haben, dann können sie sich gern bei mir melden. (die nötigen Kontaktdaten stehen notfalls an den Geräten dran)
Ganz m Ernst, es war nicht grade ein sehr schönes letztes Jahr dort, da sah ich dann auch nicht ein mein Zeug (geistiges Eigentum) dort zu lassen.
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#9

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 18:36
Ok. Ich beschreib es mal genauer.
Privat habe ich die jeweiligen Client und Server Klassen geschrieben. Die existierten schon ne weile.
Mit meinem Arbeitgeber habe ich ein recht gutes Verhältnis. Beim Programmieren letztlich ging ich drauf ein das ich Kommunikationskomponenten besitze die ich mal programmiert habe und sie würden sich perfekt in das bestehende Projekt einfügen.
Er stimmte mir zu und ich habe die Komponenten eingebaut.
Vertraglich haben wir damals nichts ausgemacht. Es schien mir nicht wirklich wichtig. Immerhin benutzten wir ja generell ne Menge an dritt-Komponenten. Auch ist mir klar das es dazu natürlich einen Lizenzvertrag gibt, den ich natürlich nicht mit ihm habe. Schien mir in dem Moment einfach nicht wichtig genug.
Hätte da auch nie drüber nachgedacht, wäre ich hier nicht über diesen Thread gestolpert.

Das einzige was natürlich auf der Arbeit entstanden ist, ist die Befehlsverarbeitung, die aber ausserhalb der Komponente stattfindet, eben wie bei den Socket Komponenten oder TCP von den Indys.

Ich arbeite aber gerade daran die Klassen komplett neu zu schreiben, eben Binäre Übertragung und verschlüsselung. Dies weiß auch mein Chef und auch das sie privat programmiert werden. Kommt dadurch zu verzögerungen im Einsatz da ich auf der Arbeit eben ne Menge zu tun habe und sie nur in der Freitzeit entstehen. Die Klassen ansich geben keine Firmengeheimnisse weiter noch ist das Protokoll geheim.
Die eigentliche Frage wäre nun, sollte ich über diese ein Dokument aufsetzen?
Daniel
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#10

AW: Programmieren in der Freizeit - Verwertungsrecht durch Arbeitgeber?

  Alt 4. Dez 2010, 19:00
Hast Du vor, die Komponente mal zu vermarkten oder selbst kommerziell einzusetzen?
Dann würde ich vereinbaren, dass Du die Komponente dort einsetzen darfst und diese von der Firma unbeschränkt kostenfrei genutzt werden darf (sonst könntest Du ja an einem schlechten Tag auf die Idee kommen, diese dort auszubauen ) und ansonsten alle Rechte bei Dir bleiben.
Stahli
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