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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow

Ein Thema von LimeBulls · begonnen am 12. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2010
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LimeBulls

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Delphi XE Architect
 
#1

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 18:37
Ich fasse es nochmal geordnet zusammen und editiere nach Beendigung der Diskussion den ersten Post mit dem Ergebnis.

Ordentliche Darstellung der Fakten & Ziele:


Ziel:
GPL Programm zu integrieren, ohne den gesamten Quellcode offen zu legen.

Vorliegendes GPL Programm:
Auch selbst lauffähig, wurde modifiziert und stark gekürzt.

Firmenprogramm:
GPL Programm macht ca. 10 % (Wenn überhaupt) des Quellcodes aus und dient nur der grafischen Darstellung von Projekten, welche durch die Ansicht gestartet werden.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Derzeitige Auswertung der Situation:


Um die Zielvorgabe zu erreichen ist nicht möglich die GPL Software direkt zu integrieren.

Möglichkeiten:

1.)
"Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL"
Wobei sich mir nun die Frage gestellt hat ob die MPL auch die Offenlegung des gesamten Codes verlangt.

Zitat:
I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Zu Deutsch: Nein sie verlangt nicht die Offenlegung.

2.)
Zitat:
Man schreibt ein Interface, das das GPL-Werk nutzt. Dieses Interface muss, da es ein abgeleitetes Werk ist, ebenfalls unter der GPL stehen.

Dieses Interface nutzt "auf der anderen Seite" Include-Files die unter der LGPL stehen. Diese Include-Files dürfen dabei kein abgeleitetes Werk aus dem originalen GPL-Werk darstellen, d. h. nicht auf der ersten Arbeit basieren sondern von dieser vollständig unabhängig sein. Nur triviale Dinge dürfen somit identisch sein.

Das kommerzielle (oder unter einer anderen Lizenz) stehende Werk nutzt dann nur und ausschließlich die unter der LGPL stehenden Includes und Aufrufe. Es darf somit entsprechend der Lizenzbestimmungen unter einer beliebigen Lizenz stehen.

Quelle:
http://hydra.geht.net/tino/howto/gpl/ | Danke an Mithrandir
Wobei sich mir nicht ganz erschließt wie dies in meinem Fall geschehen sollte.

Ein Interface mit include Befehlen die unter der LGPL stehen und nicht abgeleitet aus dem GPL Werk (In diesem Beispiel Coverflow) sein dürfen.

Ich versteh den Inhalt nicht ganz.... bei einzelnen Funktionen könnte ich mir das zusammenreimen, aber bei dem Beispiel der Coverflow-Applikation liegt das "Interface" quasi schon vor und dieses wird in mein Firmenprogramm (Quasi das Interface ?) eingebunden und genau DAS möchte ich nicht offenlegen.

-----------------------------------------------------------------------------------------------

Résumé/Bester Lösungsvorschlag:

Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).

Ich muss somit den Quellcode nicht veröffentlichen.

Geändert von LimeBulls (12. Dez 2010 um 18:41 Uhr)
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Mithrandir
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2.379 Beiträge
 
#2

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 18:41
Wenn ich den modifizierten Quellcode welcher unter der GPL steht in meiner Applikation verwende und als Unit in mein Projekt einbinde steht dieser Quellcode dann unter der MPL (?).
Nee. Wenn ich n BMW in meine Garage stelle wird der ja auch nicht zum Porsche. Du kannst nicht einfach die Lizenz ändern.
米斯蘭迪爾
"In einer Zeit universellen Betruges wird das Aussprechen der Wahrheit zu einem revolutionären Akt." -- 1984, George Orwell
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LimeBulls

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Delphi XE Architect
 
#3

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 19:12
Daher auch das (?) am Ende, dann frage ich mich worauf sich folgendes bezogen hatte:

Ganz kurz gesagt:
Wenn es eine separate Exe ist, kann diese auch einzeln unter der GPL vertrieben werden.
Wenn es eine DLL ist, nur bei der LGPL.
Und in der selben Exe, aber anderen Units nur bei der MPL.
-------------------------------------------------------------

Ganz knapp formuliert:
Was muss man machen um das GPL Produkt einzubinden OHNE den gesamten Sourcecode offen legen zu müssen ?

Antwort:
Es bleibt nur die Option mit dem Interface übrig.

Mir ist jedoch nicht genau klar was dort genau verlangt wird, soll ich eine Applikation schreiben welche das Coverflowprogramm einbindet und dieses neue Programm dann quasi unter die LGPL stellen.

Danach kann ich dann mein LGPL in mein Projekt einbinden ohne den Quellcode offen zu legen (Vom Firmenprogramm; der Teil vom GPL Programm kann ggf. gerne offen gelegt werden) ?

Was soll man sich da für ein aufgeblasenes Programm zusammenschustern ?

EDIT://[Programmcode entfernt]

Geändert von LimeBulls (13. Dez 2010 um 02:11 Uhr)
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mkinzler
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Delphi 11 Alexandria
 
#4

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 19:15
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten
Markus Kinzler
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LimeBulls

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10 Beiträge
 
Delphi XE Architect
 
#5

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 20:41
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten
Danke für die kurze prägnante Antwort.

Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf

----
Edit:
@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
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r2c2

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Ort: Nordbaden
925 Beiträge
 
#6

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 20:50
[QUOTE=LimeBulls;1068157]
Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf
Ja das sollte so gehen, denke ich.

Zitat:
@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post
Danke.

Zitat:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian
Kaum macht man's richtig, schon klappts!
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LimeBulls

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10 Beiträge
 
Delphi XE Architect
 
#7

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 21:37
Zitat:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian
Zitat:
- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?

Ich habe hier (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) keine Unterscheidung gefunden.

Bei der Mozilla Lizenz stand dieser Fall so drinnen, aber bei der GPL Lizenz finde ich aber keinen solchen Eintrag ?!

Wäre super wenn du diese Aussage belegen könntest (Vor allem aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Thread).

-----------------------------------


Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Dadurch ist er automatisch Anwender [Und hat die Binary auf dem PC in der Firma].
Ist der Anwender der Software dann dazu rechtlich befähigt den Quellcode einzufordern oder nicht, da es eigentlich alles [PC, Software etc.] auf die "Firme" läuft ?

Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?

-------------------------------
Lese mir gerade die GPLv3 auf Deutsch durch, Indizieren die ich selbst dafür fand:
Zitat:
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Quelle:
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

Geändert von LimeBulls (12. Dez 2010 um 22:06 Uhr)
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mkinzler
(Moderator)

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Delphi 11 Alexandria
 
#8

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 18:41
Nein, die GPL und die MPL sind zueinander nicht kompatibel.
Die GPL wirkt viral. Wenn du GPL-Code verwendest, steht deine Anwendung auch unter der GPL
Markus Kinzler
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Reinhard Kern

Registriert seit: 22. Okt 2006
772 Beiträge
 
#9

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 15:49
Zitat:
I WANT TO DISTRIBUTE SOFTWARE WHICH IS AVAILABLE UNDER THE MPL, EITHER CHANGED OR UNCHANGED, WITHIN MY ORGANIZATION. WHAT DO I HAVE TO DO?

Nothing. The right to private modification and distribution (and inside a company or organization counts as 'private') is another right guaranteed by software freedom. "You should also have the freedom to make modifications and use them privately in your own work or play, without even mentioning that they exist."

Quelle:
http://www.mozilla.org/MPL/mpl-faq.html | Danke an jaenicke
Hallo,

das ist doch schlicht eine falsche Auskunft, software freedom hat ja mit der speziellen Lizenz garnichts zu tun: "right to private modification and distribution" greift doch nicht (sofern das Recht überhaupt existiert), wenn es sich bei "MY ORGANIZATION" um General Motors oder IBM handelt, oder auch um eine deutsche Firma. Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.

Da hat jemand sein Wunschdenken veröffentlicht.

Gruss Reinhard
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Benutzerbild von cookie22
cookie22

Registriert seit: 28. Jun 2006
Ort: Düsseldorf
936 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#10

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 18:16
natürlich bezieht sich "software freedom" auf die jeweilige lizenz.

Zitat:
Sonst dürfte ich ja Office in meiner eigenen Firma beliebig oft installieren.
darfst du natürlich nicht, denn in der ms eula wirst du wohl kaum das wort "software freedom" finden.

das sind lizenzen, die millionenfach benutzt werden. mit wunschdenken hat das wenig zu tun.
Gruß
Cookie

Geändert von cookie22 (13. Dez 2010 um 18:21 Uhr)
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