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US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflow

Ein Thema von LimeBulls · begonnen am 12. Dez 2010 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2010
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LimeBulls

Registriert seit: 11. Dez 2010
10 Beiträge
 
Delphi XE Architect
 
#1

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 20:41
Wird so nicht gehen. dazu müsste das Produkt unter der LGPL sthen und dir ein enstprechendes Interface bieten
Danke für die kurze prägnante Antwort.

Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf

----
Edit:
@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
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r2c2

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Ort: Nordbaden
925 Beiträge
 
#2

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 20:50
[QUOTE=LimeBulls;1068157]
Idee:

Das Programm binde ich nicht in meine Applikation ein, sondern das Coverflowprogramm ruft die gesonderten .exe auf.

Ich benutze es dann quasi nur als Auswahlbildschirm (Mit einer Auswahl startet sich nur die entsprechende .exe Dabei die ausgewählt wurde).

Dann müsste das Coverflowprogramm (Der quasi nur als "Loader" fungiert) unter die GPL fallen, aber die Programme die damit aufgerufen werden nicht oder ?

Beispiel:
Start coverflow.exe -> Benutzer wähl Projekt auf und klickt auf "start" -> coverflow.exe schließt sich und ruft projekt1.exe auf
Ja das sollte so gehen, denke ich.

Zitat:
@r2c2 sehr interessanter und vor allem informativer Post
Danke.

Zitat:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian
Kaum macht man's richtig, schon klappts!
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LimeBulls

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10 Beiträge
 
Delphi XE Architect
 
#3

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 21:37
Zitat:
Software wird nur firmenintern benutzt und ich bin angestellt (Vorerst befristet).
Dann hast du eh keine Probleme mit der GPL und musst auch keine Verrenkungen machen.


mfg

Christian
Zitat:
- Wenn deine Software nur intern genutzt wird, hast du keine Probleme mit der GPL. Die GPL verlangt nur, dass du demjenigen, dem du die Binary gibst, auch Code und Lizenz (bzw. die damit verbundenen Rechte) gibst. Das ist nicht das selbe wie eine Veröffentlichung. Wenn du die Software nur intern nutzt, also nicht weiter gibst, musst du gar nix tun.
Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?

Ich habe hier (http://www.gnu.org/licenses/gpl.html) keine Unterscheidung gefunden.

Bei der Mozilla Lizenz stand dieser Fall so drinnen, aber bei der GPL Lizenz finde ich aber keinen solchen Eintrag ?!

Wäre super wenn du diese Aussage belegen könntest (Vor allem aufgrund der widersprüchlichen Aussagen im Thread).

-----------------------------------


Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Dadurch ist er automatisch Anwender [Und hat die Binary auf dem PC in der Firma].
Ist der Anwender der Software dann dazu rechtlich befähigt den Quellcode einzufordern oder nicht, da es eigentlich alles [PC, Software etc.] auf die "Firme" läuft ?

Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?

-------------------------------
Lese mir gerade die GPLv3 auf Deutsch durch, Indizieren die ich selbst dafür fand:
Zitat:
Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Quelle:
http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html

Geändert von LimeBulls (12. Dez 2010 um 22:06 Uhr)
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Sir Rufo

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#4

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 23:11
Dann muss der Mitarbeiter sich an die eigene Firma wenden, da diese ja die Software an den Angestellten weitergibt
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LimeBulls

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#5

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 12. Dez 2010, 23:55
Ich fasse es jetzt zusammen und bitte um Bestätigung, sollte ich es richtig aufgefasst haben:

Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden

Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten oder sind diese durch die GPL Lizenz dazu auf Anfrage verpflichtet ?
Falls niemand verpflichtet ist/werden kann den Quellcode offen zu legen, obwohl die GPL Lizenz vorliegt, gibt es überhaupt Nachteile die Firmensoftware mit einer GPL Lizenz laufen zu lassen ?


Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.


------------------------------------------------------------------

Nach dem Thread mache ich wohl ein Tutorial auf zum Thema Lizenzen [MPL, GLP]
Ist wohl der einzige richtige Thread im Internet der alles einigermaßen gut zusammenfasst

Geändert von LimeBulls (13. Dez 2010 um 00:16 Uhr)
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#6

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 00:42
Ersetze das "erwerben" durch "unterwerfen" dann wird der kausale Zusammenhang deutlicher.

Zu deiner Frage im Fall 1:

Ich programmiere etwas. Niemand kann mich zwingen, irgendetwas weiterzugeben. Wenn ich aber etwas weitergebe und da ist was mit GPL dabei, zwingt mich die GPL auch den gesamten Sourcecode weiterzugeben. Somit liegt es immer in meinem Ermessen, ob ich etwas weitergebe.
Die GPL zwingt mich nicht zum Veröffentlichen/Weitergeben, sie bestimmt nur den Umfang, wenn ich es weitergebe.
Somit ergeben sich keine Nachteile bei der Verwendung innerhalb eines festen Kreises, der eh vom Sourcecode Kenntnis haben darf. Aber das wurde hier auch schon erläutert.

Zum Fall 2:

Habe ich eine Anwendung, die völlig ohne Sourcen mit GPL auskommt, dann unterliegt diese auch nicht der GPL. Schreibe ich jetzt für diese Anwendung ein Plugin, wo Sourcen mit GPL benutzt werden, dann gilt für das Plugin auch die GPL - die Anwendung selber bleibt unberührt davon.

Das ist auch logisch, weil man ja ansonsten jede Software, die Plugins unterstützt, der GPL unterwerfen könnte.

Somit würde es sich anbieten die GPL-Teile in Plugins auszulagern. Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.

Rechtsverbindlich bestätigen wird dir das hier wohl niemand - ich auch nicht.
Aber dazu hat man ja auch die Möglichkeit einen RA zu konsultieren oder sogar den Urheber der Sourcen zu kontaktieren.
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#7

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 13. Dez 2010, 01:18
Zitat:
Die Anwendung muss aber auch ohne die Plugins lauffähig sein.
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Gruß
Cookie
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#8

AW: US Patenterechtsverletzung in deutscher Software möglich ? - Am Beispiel Coverflo

  Alt 14. Dez 2010, 11:16
Eigentlich wurde ja schon fast alles gesagt. Hier aber vielleicht noch ein paar Detailinfos:

Bist du dir sicher, dass (Aufgrund der firmeninternen Nutzung und dem angestellten Verhältnis) der Quellcode nicht offengelegt werden muss ?
So ziemlich. Es findet in dem Fall ja gar keine Lizenzierung statt. Alleiniger Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte ist die Firma. Diese gibt die Software ja nicht in dem Sinn an ihre Mitarbeiter weiter, sondern die Mitarbeiter handeln als Teil des Unternehmens. Anders sähe es aus, wenn die Firma einem MA erlauben würde, die Software auch zu Hause zu nutzen, o.ä.

Zitat:
Beispiel:
Mitarbeiter der Firma nutzt die Software und möchte den Quellcode.

Zitat:
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen,
Das ist der Punkt. Das Übertragen findet nicht statt.

Zitat:
Die eigentliche Frage um die es mir geht, darf der Quelltext nur von der Firma und mir als Entwickler (Außer natürlich einer von den beiden Seiten gibt die Rechte weiter - was jedoch NUR freiwillig geschehen kann und gesetzlich nicht einforderbar ist) "eingefordert" werden ?
Die Lage ist noch restriktiver. Du bist angestellt, demnach hat die Firma die exklusiven Verwertungsrechte und du nicht. d.h. auch du kannst hier nichts einfordern außer, dass man dich als Urheber nennen muss. Insbesondere hast du nicht das Recht den Code oder Teile davon anderweitig zu verwenden.

Zitat:
Testaufbau1:
Ich integriere GPL Software in meine eigene (für die Firma entwickelte) Software.

- Die GPL gilt automatisch für das gesamte Projekt [Da ein GPL Projekt verwendet wird]
- Die Firma erwirbt automatisch die "GPL Rechte", was heißt sie ist auch an diese gebunden
Die Firma erwirbt keine Rechte. Die hat sie schon. Alle Verwertungsrechte an dem, was du geschrieben hast. Die GPL ist nun ein Vertrag zwischen deiner Firma und dem Entwickler der GPL-Software. Der Vertrag sagt "den GPL-Code darfst du liebe Firma verwenden. Wenn du aber dein Prog weiter gibst (und nur dann!) musst du den Code auch weiter geben und unter GPL stellen".

Insbesondere bedeutet das, dass die Firma hinterher problemlos den GPL-Code rauswerfen kann. Und dann ist sie auch nicht mehr an die GPL gebunden. Einmal unter GPL weiter gegebener Code kann aber nicht mehr zurück genommen werden.

Zitat:
Frage:
Liegt es somit nur im Ermessen des Entwicklers sowie der Firma (Sprich derzeitige "Softwareinhaber" die Software weiter zu verbreiten
Ja. Die einzige Lizenz, die hier etwas anderes vorschreibt (und mir bekannt ist) ist die AGPL.

Zitat:
Testaufbau2:
GPL Sofware wird als "Standalone Programm" entwickelt und startet nach der ausführung nur andere .exe Dateien.

- Die GPL gilt nur für das Projekt in dem die GPL Software verwendet wurde, nicht für die externe .exe die damit gestartet wurde
- Die Firma erwirbt in diesem Falle natürlich auch die "GPL Rechte", kann aber maximal nur verpflichtet werden den Quellcode vom "Loader" herauszugeben, nicht jedoch für die .exe worauf das Programm zielt.
Wenn du Programme nur startest, ist das kein Problem. Die gestarteten Programme müssen selbstverständlich nicht unter die GPL. Ansonsten dürftest du ja kein GPL-Prog schreiben, das Word startet...

Zitat von cookie22:
wie definiert sich "lauffähig"?

reicht es wenn man das programm ohne plugin starten kann oder muss es auch einen zweck erfüllen?
Ich hab mich jetzt nicht durch den Lizenztext gequält, vermute aber, dass es so genau nicht drin steht. In so einem Fall muss man den Vertrag eben auslegen ==> Das ist Auslegungssache. Ich würde aber letzteres herauslesen.

mfg

Christian
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