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Software verkaufen - Haftungsausschluss

Ein Thema von Jacques Murell · begonnen am 19. Mai 2011 · letzter Beitrag vom 17. Jan 2021
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Seite 2 von 3     12 3      
Dejan Vu
(Gast)

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#1

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 07:38
Danke, Insider.

Bau einfach keinen Mist und verletze deine Sorgfaltspflicht nicht, fertig. Kenne deine Software, sag, wo sie funktioniert und wo vielleicht nicht. Wenn Du dir bei der Funktion deiner SW nicht sicher bist, dann lass sie im Schrank (die Funktion, oder die ganze SW). Lass Dir Testläufe schriftlich bestätigen. Sonderanpassungen sind eh ein anderes Ding, obwohl da im Prinzip das gleiche gilt: Sei bei der Umsetzung kein Vollpfosten.

Um es ganz kurz zu fassen: Schreib saubere und gut getestete und dokumentierte Programme. Jeder Richter weiß heutzutage, das es keine fehlerfreien Programme gibt, und das ein Kunde, der der SW blind vertraut auch einen an der Waffel haben muss. Insofern sind Schäden eben nicht immer zu vermeiden.

Grobe Fahrlässigkeit kann dir übrigens immer angelastet werden, egal was im Vertrag steht.

Dein Kunde kann dir immer mit Schadensersatzforderungen kommen, egal was er unterschrieben hat. Und die Wahrscheinlichkeit, das 0.0% davon dir angelastet wird, ist gering (außer, es ist komplett an den Haaren herbeigezogen). Es werden dir also in jedem Fall Kosten entstehen (Anwalt, Gericht, Gutachter).

Zu guter Letzt ein blöder Spruch: Ein guter Vertrag ist der, den man sofort nach Unterschrift vergisst, weil alles über gute Zusammenarbeit geregelt wird. Ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Kunden wird dir in 99.9% aller Fälle eine Klage ersparen, selbst wenn irgendwo Bockmist gebaut wurde.

Was in Deinen Lizenzen steht interessiert niemanden in Deutschland
wenn die Lizenzvereinbarung kein geltendes Recht bricht und dem Lizenznehmer rechtzeitig zur Kenntniss gebracht wird - weshalb sollen die dann ungültig sein?
Eher (in großen Teilen) überflüssig. Man kann viele Geschäfte in Deutschland auf einem kleinen Zettel abschließen: Verträge sind bei Standardgeschäften nicht notwendig, ersparen aber natürlich das umständliche Wälzen in den Fachbüchern. Verträge sind eher eine Auflistung des geltenden Rechts sowie Klärungen in Detailfragen. Verträge können geltendes Recht nicht brechen.
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Lemmy

Registriert seit: 8. Jun 2002
Ort: Berglen
2.366 Beiträge
 
Delphi 10.3 Rio
 
#2

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 08:47
Was in Deinen Lizenzen steht interessiert niemanden in Deutschland
wenn die Lizenzvereinbarung kein geltendes Recht bricht und dem Lizenznehmer rechtzeitig zur Kenntniss gebracht wird - weshalb sollen die dann ungültig sein?
Eher (in großen Teilen) überflüssig. Man kann viele Geschäfte in Deutschland auf einem kleinen Zettel abschließen:
oder auch mündlich - aber gerade wenn es um Detailfragen geht sind immer wieder viele Gerichte damit beschäftigt raus zu finden was denn vereinbart wurde. Da hilft dann halt ein schriftlicher Vertrag (=Lizenzvereinbarung) deutlich besser als nix.

Verträge können geltendes Recht nicht brechen.
habe ich nie behauptet - wenn die aber gegen geltendes Recht verstoßen, werden die auch mal schnell ungültig - und dann kann es unter Umständen wieder lustig werden
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Insider2004
(Gast)

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#3

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 09:29
Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.
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Benutzerbild von cookie22
cookie22

Registriert seit: 28. Jun 2006
Ort: Düsseldorf
936 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#4

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 11:11
Wenn kein Geld im Spiel ist (Schenkung) haftest Du bei groben Mängeln.
Da liegst du falsch. Das habe mit der halben Rechtsabteilung eines großen deutschen Paketdienstes durch. Wenn du etwas verschenkst, hat niemand auch bei groben Mängeln oder grober Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.
Gruß
Cookie
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Dejan Vu
(Gast)

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#5

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 13:35
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.
Auch wenn das Wesen der Software die ist, in Produktivumgebungen eingesetzt zu werden? Was man z.B. an Art und Weise der Dokumentation und dem Preis sehr leicht erkennen kann. Dann ginge das eher in Richtung 'arglistige Täuschung'. Du kannst weder in die AGB, EULA oder sonst irgendwelche Geschichte Schwachsinn reinschreiben. Jedenfalls nicht in Deutschland. Also natürlich kannst Du reinschreiben, was Du willst, nur rechtsverbindlich ist das damit doch noch lange nicht.

Deswegen macht man Verträge, wo eben z.B. drin steht, das DAS EINE TESTVERSION !1!EINS!ELF ist, die unter keinen Umständen in der Produktivumgebung usw. Für jeden klar ersichtlich und nicht in irgendwelchen EULA. Nicht umsonst ist der Unsitte ein Riegel vorgeschoben, in den EULA irgendwelche verdrehte und den Kunden komplett einschränkende Bedingungen reinzuschreiben.

Oder wieso werden sonst reihenweise die Banken und Finanzberater verklagt, weil sie -obwohl es doch in den AGB steht- hochriskante Papiere an arglose Renter vertickt haben?

Aber bald sind wir soweit, das man in die EULA reinschreiben kann 'Dieses Programm dient nur zu Dekorationszwecken. Die Ausführung kann ihren Betrieb ruinieren'.

Wirklich interessant, wie diametral die 'Kenntnisse' über das Lizenz- und Vertragsrecht doch sind. Wir sind alle Laien...

Geändert von Dejan Vu (12. Dez 2014 um 13:40 Uhr)
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Insider2004
(Gast)

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#6

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 16. Dez 2014, 12:42
Wenn kein Geld im Spiel ist (Schenkung) haftest Du bei groben Mängeln.
Da liegst du falsch. Das habe mit der halben Rechtsabteilung eines großen deutschen Paketdienstes durch. Wenn du etwas verschenkst, hat niemand auch bei groben Mängeln oder grober Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.
Definitiv falsch!
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.919 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#7

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 16. Dez 2014, 12:51
Ohne Quellen-Angaben hat das keinen Sinn. So kann sich keiner, der sich die selbe Frage stellet, eine Antwort daraus ableiten.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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hanifnoor

Registriert seit: 12. Dez 2014
2 Beiträge
 
#8

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 30. Dez 2014, 11:11
Die Software und Ihre Dokumentation wird "wie sie ist" und ohne jede Gewährleistung für Funktion, Korrektheit oder Fehlerfreiheit zur Verfügung gestellt.
Für jedweden direkten oder indirekten Schaden - insbesondere Schaden an anderer Software, Schaden an Hardware, Schaden durch Nutzungsausfall und Schaden durch Funktionsuntüchtigkeit der Software, kann der Autor nicht haftbar gemacht werden. Ausschließlich der Benutzer haftet für die Folgen der Benutzung dieser Software.





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Dejan Vu
(Gast)

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#9

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 30. Dez 2014, 11:28
Nicht alles, was im Vertrag steht, ist Rechtens. Du kannst dich in Deutschland nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Oder warum, glaubst Du, gibt es in jedem Vertrag die Salvatorische Klausel?
Im Einzelnen kann die Haftung bei folgendem Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden
  • Vorsatz
  • Grober Fahrlässigkeit
  • Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
  • Arglist
  • Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache
  • Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
(aus: https://www.thomashelbing.com/de/haf...ko-it-anbieter)

Geändert von Dejan Vu (30. Dez 2014 um 11:30 Uhr)
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Bjoerk

Registriert seit: 28. Feb 2011
Ort: Mannheim
1.384 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#10

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 30. Dez 2014, 11:58
Im Versicherungsdeutsch hat sich da der Begriff Kardinalfehler etabliert. Und, wenn zwei Geschäftsleute einen Vertag abschließen, dann haften sie. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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