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Zurück Delphi-PRAXiS Delphi-PRAXiS - Lounge Klatsch und Tratsch "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

"Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

Ein Thema von Valle · begonnen am 3. Sep 2012 · letzter Beitrag vom 5. Sep 2012
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Namenloser

Registriert seit: 7. Jun 2006
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#1

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 18:43
Welcher Jugendliche meint eigentlich, dass ausgerechnet die Schule ein geeigneter Ort wäre, sich Pornos anzuschauen? So welche gab es bei uns zwar auch ab und zu, aber die haben das nur gemacht um sich zu produzieren und zu zeigen, wie „cool“ sie sind. Naja, wer’s brauch...

Finde es etwas übertrieben von der Schule. Wenn dann sollte sie sich lieber mal fragen, wo die Schüler das Zeug her haben. Die Antwort lautet im Zweifelsfalle vom heimischen Internetanschluss.
Ich denke aber, die haben einfach Angst, dass irgendwelche überempfindlichen Eltern sich beschweren à la „Schüler in Ihrer Schule haben unser wohlbehütetes, keusches Kind mit pornographischen Inhalten belästigt“, oder vielleicht ist das auch schon passiert.

Ich finde es aber in Ordnung, wenn Schulen sagen, dass sie keine Handys im Unterricht wollen. Es wird ja auch nicht toleriert, dass Schüler im Unterricht rauchen o.ä.. Ich denke, die Schule hat dazu durchaus das Recht.

Zu meiner kürzlich beendeten Schulzeit: Bei uns waren Handys offiziell mal verboten, wurden aber vor allem in der Oberstufe geduldet. Manche Lehrer haben sie sogar gerne mal in den Unterricht eingebunden und Schüler gebeten, mal eben schnell was bei Wikipedia nachzuschlagen. Fand ich eigentlich okay (auch wenn jetzt natürlich gleich wieder einer ankommt mit „Armutszeugnis für den Lehrer“ usw., aber ein Lehrer kann auch nicht alles wissen. Eigentlich waren diejenigen, die das Internet verwendet haben, eher die kompetenteren Lehrer, die das eben nutzten, um Zusatzinformationen zu liefern, die über den normalen Stoff hinausgingen.)

Was mich allerdings wirklich gestört hat, war, dass viele meiner Mitschüler ihre Smartphones missbraucht haben, um in Arbeiten schamlos zu betrügen. Teilweise haben die Lehrer das auch mitbekommen, aber meistens nur ermahnt. Ich hätte da gleich die Arbeit weggenommen und 0 Punkte drauf gegeben. Ich fand es einfach extrem unfair gegenüber uns ehrlichen Schülern. Das ging zum Teil so weit, dass Leute bei einer Klausur „krankgefeiert“ haben, um sich dann beim Nachschreiben per Smartphone von anderen Leuten helfen zu lassen. Da hätte ich kotzen können. Ich hab auch nie verstanden, wieso manche aus meinen Leistungskursen sich auch noch dafür hergegeben haben, faulen Grundkurslern ihre Arbeiten zu schreiben. War ja nicht mal so, dass sie dafür Geld gekriegt hätten, nicht dass das irgendwas gerechtfertigt hätte. Mitschülern helfen ist ja schön und gut, aber faulen Eiern ihre Arbeiten schreiben, sodass sie nicht sitzen bleiben, wie sie es eigentlich verdient hätten, ist überhaupt nicht in Ordnung.

Da hätte ich mir ausnahmsweise mal gewünscht, dass die Schule härter durchgegriffen hätte.

@implementation: Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind, und in der Praxis nicht wirklich relevant sind

Geändert von Namenloser ( 4. Sep 2012 um 18:52 Uhr)
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implementation

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#2

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:09
Du musst aber schon zugeben, dass deine Einwände eher theoretischer Natur sind,
Das gebe ich gern zu.

Zitat:
und in der Praxis nicht wirklich relevant sind
Das aber nicht. Gesetze, Regeln etc. müssen imho auf die Natur der Sache abgestimmt sein, und Daten mit Gegenständen gleichzusetzen geht in Hinsicht "Besitz" zwangsweise völlig daneben, und bei "Überprüfbarkeit" sowieso.

Ich habe öfters ein Notebook zur Schule dabei. Bis auf das Bootsystem ist alles verschlüsselt (und passend verteilt). Die Namen der verschlüsselten Container lassen sich auf jede erdenkliche Weise interpretieren (immer nur ein einzelner Buchstabe), und ich könnte den gesamten Container jederzeit unbrauchbar machen, indem ich den LUKS-Kopf überschreibe damit der Key futsch ist (hey, ich habe sogar einen schnellen Mechanismus dafür in mein System eingebaut).
Ich erzähle meinem Banknachbarn, dass ich auf Volume '/dev/pwnyville/d' den (imho ungerechtfertigt) illegalen DeCSS-Algorithmus* liegen hätte.
Nun will ein Lehrer/eine Erziehungsperson/die Polizei das nachschauen.
Falls sie überhaupt soweit kommen, dass sie das Volume finden, müssen sie 1.) noch wissen, dass es ein verschlüsseltes ext4-System ist, 2.) den Schlüssel, wozu sie den Dateikopf brauchen, 3.) die Passphrase/Passfile um den Schlüssel zu entschlüsseln.
Und wenn sie dann erstmal so weit sind (praktisch unmöglich), dann liegt da nur eine Primzahl rum. Die ganze Arbeit umsonst, wenn sie nicht wissen, wie die Primzahl zu interpretieren ist.

Das jetzt nur mal so als Beispiel, warum diese angenommene Überprüfbarkeit völlig absurd ist. Dass ich paranoid bin und kaum ein anderer Mensch auf der Welt das so austüftelt, ist schon klar


*) den man üblicherweise häufig als Primzahl aufbewahrt, die man gunzippen kann.
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hans ditter

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#3

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 19:54
Also ich möchte mich jetzt nicht den rechtlichen Diskussionen über den Besitz von Ideen etc. anschließen, da ich davon einfach überhaupt keine Ahnung hab.

Kurz und knackig: Ich war an einer Schule in Niedersachsen in Winsen(Luhe) und bei uns war das folgendermaßen geregelt. Handys, MP3-Player, Laptops,... alles erlaubt. Solange es in Freistunden und Pausen zu legalen Zwecken genutzt wurden (Mobbing, Pornographie etc. gehört natürlich nicht dazu).
Im Unterricht waren ALLE diese Medien verboten! Unter verboten war zu verstehen, dass sie ausgeschaltet (bzw. auf stumm geschaltet ) in der Tasche aufzubewahren waren und nicht benutzt wurden.

Vor einiger Zeit ist auch ein "Verbot für bildfähige Geräte" in unser Schulbücherei eingeführt worden, weil ein Schüler ein Foto einer der Bibliothekarinnen veröffentlich hat, auf dem zu sehen ist, wie sie auf FB surft (was nach der Büchereiordnung verboten ist). Der Sinn dieses Verbots ist mir nie so ganz in den Kopf gegangen und ich halte es auch jetzt noch für nicht wirklich legal.

LG; hans ditter
RudiRüsselSeineSocketKomponente - SirRufo (--> Chat mit PM)

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Namenloser

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#4

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 21:16
@implementation:

Komm mal wieder runter, du bist nicht Staatsfeind Nr 1. und wirst von den Geheimdiensten verfolgt .
Es spricht natürlich nichts dagegen, sein System zu verschlüsseln, ich finde das sogar gut, aber man kann sich damit auch wichtig machen...

Und es ist doch ganz einfach: Wenn man dir nicht nachweisen kann, dass du was illegales auf deiner Festplatte hast, weil die verschlüsselt ist, bist du im Zweifelsfall unschuldig. Dafür gibt es Gesetze. In Deutschland hat man zum Glück auch bei Passwörtern das Recht zu schweigen. Außerdem darf die Schule eh nicht einfach in deinen Daten schnüffeln, und deswegen hast du natürlich recht, dass es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist. Nur deine Begründung fand ich etwas abenteuerlich.

Deine Argumentation war einerseits, dass zufällig die verschlüsselten Daten mit einem anderen Algorithmus entschlüsselt irgendwas verbotenes ergeben könnte, aber das ist völlig theoretisch. Ich glaube nicht, dass das überhaupt schon mal irgendwann vorgekommen ist. Und andererseits meintest du, dass der Begriff „Besitz“ bei Daten nicht geklärt werden könne, merkst aber nicht, dass das hier völlig irrelevant ist, weil es lediglich darum geht, festzustellen, ob sich Daten auf deinem Rechner befinden. Abgesehen davon kannst du in der physischen Welt genau so hinterfragen, was eigentlich „Besitz“ sein soll, das führt aber zu nichts. Das meine ich mit „in der Praxis nicht relevant“.
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Popov
(Gast)

n/a Beiträge
 
#5

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 4. Sep 2012, 21:42
@implementation:

Es soll tatsächlich immer noch Polizisten geben die auf der Tastatur die Any Key Taste suchen. Aber glaub mir, die haben inzwischen auch paar schlaue Köpfe. Nur mal als Info. Deine Maßnahmen klingen beinahe so wie das was ich mal gelesen habe: da meinte einer im Internet, dass er an strategischen Orten in einem Rechner Viren platziert hat und wenn die Polizei sein Rechner beschlagnahmt und einer der Dateien ausführt, dann wird zuerst sein Rechner platt gemacht und, wenn es im Netzwerk angeschlossen war, sich auf alle Rechner der Polizei ausbreiten und auch die platt machen.
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implementation

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#6

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 14:27
Komm mal wieder runter, du bist nicht Staatsfeind Nr 1. und wirst von den Geheimdiensten verfolgt .
Natürlich nicht, aber es ist prinzipiell sinnvoll, es in Betracht zu ziehen. Es ist imho unglaublich blöde, davon auszugehen: "Niemand wird jemals versuchen, dadran zu kommen. Niemanden werden sie je interessieren. Niemand will sie je sehen. Also sind sie auch so in Sicherheit."
Zitat:
Es spricht natürlich nichts dagegen, sein System zu verschlüsseln, ich finde das sogar gut, aber man kann sich damit auch wichtig machen...
Ist ja nun nicht so, dass ich das regelmäßig rumschreien würde
Das Beispiel zeigt meines Erachtens bloß gut, dass
  1. man alle Daten verschieden interpretieren kann (Primzahl vs. GZip)
  2. man Daten nicht zuverlässig sicherstellen kann

Zitat:
Außerdem darf die Schule eh nicht einfach in deinen Daten schnüffeln, und deswegen hast du natürlich recht, dass es im Zweifelsfall nicht zu kontrollieren ist.
Wieso im Zweifelsfall, entweder sie darf es oder sie darf es nicht. Und wenn sie Besitz nicht kontrollieren kann, ist es völlig sinnfrei, ihn zu verbieten.

Zitat:
Deine Argumentation war einerseits, dass zufällig die verschlüsselten Daten mit einem anderen Algorithmus entschlüsselt irgendwas verbotenes ergeben könnte, aber das ist völlig theoretisch.
Es war nichtmal auf verschlüsselte Daten beschränkt, sondern auf alle. Eine Reihe Messdaten kann auch gleichzeitig ein Nacktbild eines 7-jährigen Mädchens sein.
Jede beliebige Datenmenge stellt etwas verbotenes dar, kommt bloß immer drauf an, wie die einzelnen Daten interpretiert werden (->Format, Codec, etc.), ergo ist auch jede beliebige Datenmenge in dem Sinne verboten. Klar könnte man das dann dazuschreiben: "... von Daten, die im JFIF-, PNG-, GIF-, H.26{1,2,3,4}-, Theora-, VP8- oder WMV-Format ... ergeben, ...".
Aber das klingt dann wirklich strange.

Verordnungen (und Gesetze) sind doch zum Schutze da. Aber etwas, das universell auslegbar ist, schützt mich nicht.

Zitat:
Und andererseits meintest du, dass der Begriff „Besitz“ bei Daten nicht geklärt werden könne, merkst aber nicht, dass das hier völlig irrelevant ist, weil es lediglich darum geht, festzustellen, ob sich Daten auf deinem Rechner befinden.
Moment, moment. Das ist ja ein wichtiger Punkt, um den es mir geht. Derjenige, der das Besitzverbot vorgeschlagen hatte, schrieb "Besitz", und nicht, dass sie sich auf dem Rechner befinden, den ich mit zur Schule nähme. Das ist etwas völlig unterschiedliches.

Zitat von Popov:
Es soll tatsächlich immer noch Polizisten geben die auf der Tastatur die Any Key Taste suchen. Aber glaub mir, die haben inzwischen auch paar schlaue Köpfe. Nur mal als Info. Deine Maßnahmen klingen beinahe so wie das was ich mal gelesen habe: da meinte einer im Internet, dass er an strategischen Orten in einem Rechner Viren platziert hat und wenn die Polizei sein Rechner beschlagnahmt und einer der Dateien ausführt, dann wird zuerst sein Rechner platt gemacht und, wenn es im Netzwerk angeschlossen war, sich auf alle Rechner der Polizei ausbreiten und auch die platt machen.
Also ich persönlich habe noch von keinem einzigen Fall gehört, dass Serpent geknackt wurde. Du etwa? Da ist es völlig egal, wie viel Kompetenz der Polizist hat.

Geändert von implementation ( 5. Sep 2012 um 14:46 Uhr)
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#7

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 15:05
Es war nichtmal auf verschlüsselte Daten beschränkt, sondern auf alle. Eine Reihe Messdaten kann auch gleichzeitig ein Nacktbild eines 7-jährigen Mädchens sein.
Jede beliebige Datenmenge stellt etwas verbotenes dar, kommt bloß immer drauf an, wie die einzelnen Daten interpretiert werden (->Format, Codec, etc.), ergo ist auch jede beliebige Datenmenge in dem Sinne verboten. Klar könnte man das dann dazuschreiben: "... von Daten, die im JFIF-, PNG-, GIF-, H.26{1,2,3,4}-, Theora-, VP8- oder WMV-Format ... ergeben, ...".
Wie gesagt, ich verstehe, was du meinst, aber so funktioniert Strafverfolgung nicht. Wenn du das mal umdrehst, könnte man ja sonst nie jemanden verurteilen, weil man sich immer ein Alternativszenario ausmalen kann, bei der der Beschuldigte unschuldig wäre. Zeugenaussagen können falsch sein, Videomaterial manipuliert, Fingerabdrücke könnten gefälscht sein; oder vielleicht gibt es ja am Ende doch zwei Menschen mit identischen Fingerabdrücken? In der Praxis geht es aber nur darum, was die wahrscheinlichste Variante ist, und das interpretiert ein Richter mit (hoffentlich gesundem) Menschenverstand.

Warum sollte es bei digitalen Daten anders sein? Es wird schwer werden, dem Richter glaubhaft zu machen, dass deine Datei in Wahrheit nur eine Zufallszahl ist, die rein zufällig als JPEG interpretiert ein Kinderporno-Bild ergibt. Es wird aber für mich als Ankläger genau so schwer, glaubhaft zu machen, dass deine 5 Byte große Textdatei mit einem von mir erfundenen, völlig unbekannten Algorithmus, ein Kinderpornobild ergibt (so einen Algorithmus kann man ja immer erfinden, auch wenn das dann im Zweifelsfall darauf hinausläuft, dass die Daten bereits im Algorithmus drinstecken und die „Quelldaten“ nur der Schlüssel sind).
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#8

AW: "Bildfähige Geräte" an Schulen: wie ist es bei euch?

  Alt 5. Sep 2012, 15:52
So langsam entgleist die Diskussion etwas
Intellekt ist das Verstehen von Wissen. Verstehen ist der wahre Pfad zu Einsicht. Einsicht ist der Schlüssel zu allem.
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