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DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

Ein Thema von s.h.a.r.k · begonnen am 12. Apr 2013 · letzter Beitrag vom 26. Apr 2013
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Delphi-Laie

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#1

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 10:21
Für ein evtl. ausserordentliches Kündigungsrecht müsste der Provider auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen anbieten.
Falsch. Man kündigt nicht nur die Leistung, sondern kann auch den Anbieter insgesamt kündigen. Mir ist nicht bekannt, daß man beim Anbieter bleiben müßte, wenn er die verminderte Leistung "offiziell" anbietet - inoffiziell tut er es durch die verminderte Datendurchsatzrate ohnehin. Und das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zu tun, sondern hängt von der Rechtslage ab. (Einseitige) Vertragsnichterfüllung -> (einseitige) Vertragskündigung. Plausible Parallele: Bei groben Mängeln an der Mietsache ist man auch nicht verpflichtet, eine ma(e)ngelfreie Ersatzwohnung des Vermieters zu beziehen, auch wenn diese sogar vergleichbar bis nahezu identisch ist.

Außerdem erscheint mir Dein Satz widersprüchlich: Wäre es nicht plausibel, daß dieses außerordentliche Kündigungsrecht genau und erst dann einsetz, wenn der Provider "auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen" nicht anbieten (kann)?

Ein Kontakt zur Verbraucherzentrale ist in diesem Fall wohl ratsam.
Schaden kann es nicht, aber ich gebe Brief und Siegel darauf, daß dort nicht groß etwas anderes als in dieser Diskussion thematisiert werden wird.
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Sir Rufo

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#2

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 10:53
@Delphi-Laie

Bietet der Provider DSL-Veträge mit bis zu 2000 für 10€ , bis zu 6000 für 15€ und bis zu 16000 für 20€ an und du bestellst einen 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du gute Chancen diesen Vertrag zu kündigen oder auf die günstigere Variante zu wechseln.

Bietet der Provider DSL-Verträge mit bis zu 16000 und bis zu 50000 an und du bestellst den 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du nur sehr geringe Chancen.

(Immer vorausgesetzt, der Provider sichert keine Mindestbandbreiten zu)

AG Fürth (Bayern) · Urteil vom 7. Mai 2009 · Az. 340 C 3088/08
Hier werden allerdings 2 Sachverhalte (geringe Bandbreite, Telefonanschluss) behandelt.
Die Verbraucherzentralen leiten aus diesem Urteil aber auch genau den von mir oben geschilderten Sachverhalt ab.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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#3

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:00
Bietet der Provider DSL-Verträge mit bis zu 16000 und bis zu 50000 an und du bestellst den 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du nur sehr geringe Chancen.
Was bedeutet denn "bis zu"?

Daß diese Geschwindigkeit wenigstens gelegentlich annähernd erreicht wird? Dann gebe ich Dir recht.

Wenn allerdings ein Viertel dieses ominösen "bis zu" mehr oder weniger der Maximalwert ist, dann liegt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft nicht vor, der Vertrag ist mithin in einem wesentlichen Kriterium nicht erfüllt.

Auch wenn der Provider in seinen Häusern alles technisch mögliche versucht, die Geschwindigkeit zu maximieren und daraus womöglich sein pauschales vollmundiges Versprechen schöpft und formuliert, so ist das nicht genug, denn es hängt vom gesamten Versorgungsnetz, nicht zuletzt von der "letzten Meile" der Telekom ab. Und genau dieser "Flaschenhals" ist längst mit vertretbarem Aufwand meßbar. Ein pauschales "bis zu" entpflichtet den Anbieter bei konkreten Vertragsanfragen nicht, es konkret auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit auch zu prüfen. Ansonsten ist das fahrlässig (bei bewußt unterlassenem, obwohl möglichen) Messen sogar m.E. schon ziemlich grob (dreist) fahrlässig.
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#4

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:07
Liegt keine Zusicherung einer Mindestbandbreite vor (Vertrag), dann genügt jede Bandbreite unterhalb dieses Wertes den Vertragsbedingungen.

Genau aus diesem Grund ist den Verbraucherzentralen auch dieses Urteil so wichtig.
(Gründe siehe meinen vorherigen Beitrag).
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#5

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:17
Liegt keine Zusicherung einer Mindestbandbreite vor (Vertrag), dann genügt jede Bandbreite unterhalb dieses Wertes den Vertragsbedingungen.
Dann muß sich der Provider fragen lassen, warum er mit einem unrealistisch hohen Wert wirbt, den er nicht zu erreichen imstande zu sein ihm bekannt ist oder mit vertretbarem Aufwand nachmessen kann. Das ist eine klare Irreführung, eine Täuschung, womit der Vertrag angefochten werden kann bzw. null und nichtig ist.

Soweit waren wir im übrigen auch schon mal bei der Eisenbahn. Bis vor gar nicht allzulanger Zeit galt allein die Zusicherung, ohne jede Zeitbegrenzung bzw. mittlere Mindestgeschwindigkeitvon A nach B zu befördern, als einzig wesentlicher Vertragsbestandteil. Reichte also Schritt- bzw. Schneckengeschwindigkeit als Vertragserfüllung. Zum Glück wurde die Pflicht der Eisenbahn den heutigen Erfordernissen angepaßt.

Geändert von Delphi-Laie (14. Apr 2013 um 11:20 Uhr)
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#6

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:29
Du vermischst hier aber gerade Wunschdenken mit Vertragsrecht.

In dem Urteil haben die Richter kein Problem mit dem 6000er Vertrag und den gelieferten 2000, wohl aber mit der 16000er Option.

Wenn dir in einem Vertrag etwas nicht passt, dann schreib es einfach mit rein (Mindestbandbreite).
Wenn der Vertrag vom anderen Vertragspartner aber nicht unterschreibt oder höhere Beiträge verlangt, dann bitte nicht schreien, sondern das ist so bei Verträgen, jeder darf dort sagen was er haben/leisten will und was er dafür zahlen/bekommen will.
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#7

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:49
Du vermischst hier aber gerade Wunschdenken mit Vertragsrecht.
Nein, ich vergleiche (suggerierte) Zusicherung mit tatsächlicher Erfüllung.

In dem Urteil haben die Richter kein Problem mit dem 6000er Vertrag und den gelieferten 2000, wohl aber mit der 16000er Option.
Konsequenz ist nicht gerade eine Stärke aller Juristen.

Wenn dir in einem Vertrag etwas nicht passt, dann schreib es einfach mit rein (Mindestbandbreite).
Wieso ich? Was hat das mit mir zu tun? Ich war doch gar nicht der Diskussionsbeginner?!

In Standardverträge läßt sich nur schlecht etwas "einfach rein" schreiben.

Man sollte sich jedenfalls explizit zusichern lassen, daß die angestrebte, maximale (und so mindestens gelegentlich erreichbare) Maximalgeschwindigkeit der zugesicherten entspricht.
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