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Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

Ein Thema von RobertH · begonnen am 14. Aug 2014 · letzter Beitrag vom 20. Aug 2014
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Benutzerbild von Bernhard Geyer
Bernhard Geyer

Registriert seit: 13. Aug 2002
17.233 Beiträge
 
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#1

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 16. Aug 2014, 12:53
wo ist denn das her? Das widerspricht evtl. dem Deutschen Urheberrechtsgesetz. Und soweit ich weiss, wurde das noch nicht abgeschafft. Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde.
Wieso das? Wo steht im Urheberrecht das ein von Kunden gekauftes Produkt nicht weiter verkauft werden darf? Er darf es halt nicht vervielfältigen oder ähnliches machen.

Mit deiner Aussage "Das Nutzungsrecht lege ich fest und nicht mein Kunde" willst du das machen was MS/Oracle/Adobe gerne machen aber schon hundertfach von Gerichten abgewatscht wurden.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.
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sx2008

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Delphi 2007 Professional
 
#2

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 00:58
Was wäre denn wenn der Kunde seine Web basierte Lösung immer weiter ausweiten würde bis er die Funktionalität für seine Bedürfnisse komplett übernommen hat?
Sozusagen ein unauthorisierter Fork.
Dann könnte er die ursprüngliche Software deinstallieren und mit seiner Lösung weiterarbeiten.
Er könnte seine Lösung z.B. auch an ein Tochterunternehmen weitergeben.
fork me on Github

Geändert von sx2008 (17. Aug 2014 um 01:07 Uhr)
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3.689 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#3

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 02:50
An und für sich völlig legitim. Ein funktioneller Klon ohne Quellcode-Kopien dürfte komplett in Ordnung gehen. Sonst wären, wie schon angerissen, Dinge wie OpenOffice und Gimp schon lange im TOR-Netz versenkt und ein Risiko in der Benutzung für öffentlich geführte Projekte jeglicher Art. Auch Linux, als weitgehend funktioneller Unix-Klon (wenn mittlerweile auch weit darüber hinaus weiter entwickelt) hätte weit mehr Probleme gehabt bzw. hätte sie noch heute. Und selbst wenn Reverse-Engineering betrieben würde, so wäre das zumindest in Deutschland noch zumindest in einer tendenziell eher hellen Grauzone. Ein Fork wäre es nur dann, wenn tatsächlich (nachweislich!) originaler Quellcode als Basis dienen würde. So lange alles komplett selber gebaut wurde - auch bei nachempfundener GUI - würde ein Rechtsstreit vermutlich eher ungünstig für den TE ausgehen. Es sei denn im Vertrag wurden entsprechende Klauseln formuliert und diese würden vom Gericht als für wirksam angesehen werden. Das sind ja auch noch mal zwei Paar Schuhe.

Ich würde hier zwei Dinge tun:
1) Fachanwalt. So bald wie möglich. Fragen was geht und Details abklären. Da geht nichts dran vorbei.
2) Wenn vom Anwalt als aussichtsreich angesehen, jegliche Gewähr gegenüber der eigenen Software und der DB wegen des offenen und dann genutzten Schreibzugriffs als nichtig erklären, und im Problemfall die üblichen Ingineurssätze voll ausschöpfen. (Wenn es ganz düster aussieht, dann bleibt hier nur ein bitterer Nachgeschmack, und die Vermeidung solcher Dinge in der Zukunft. Life is a bitch.)

Und dann alsbald dran gehen das Programm bzw. die DB so anpassen, dass ein solcher Schritt nicht ohne meine technische Unterstützung möglich wäre, und dies auch im Kaufvertrag entsprechend ausführen. Natürlich immer mit der Option für den Kunden, dass so etwas nach Absprache und Einigung im gegenseitigen Einvernehmen auch auf freundlicher Basis zu machen ist. Ihm die Möglichkeit ganz verbauen würde ich nicht, das macht mein Produkt unattraktiv.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)
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blondervolker

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#4

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 13:33
Hallo,

Zuvor hatte in einer Grundsatzentscheidung der EuGH (Rs. C-128/11 vom 3. Juli 2012),also das höchste europäische Gericht,den Handel mit "gebrauchter Software" für zulässig erklärt,und zwar unabhängig davon, auf welchem Wege die Weitergabe der Softwareprogramme erfolgt (ist).

Hier ist ein Link wo es herstammt:http://www.computerwoche.de/a/rechts...ftware,2542883



Ich hab genu so blöd geschaut...
www.bewerbungsmaker.de
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Captnemo

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Delphi XE4 Architect
 
#5

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 14:05
Die Frage, die ich mir gerade stelle ist, warum denn der Großkunde ein Webfrontend erstellt? Wenn er z.B. Erfassung per Tablet realisieren will, um seine Abläufe zu optimieren, so handelt er ja unter unternehmerischen Gesichtspunkten, und nicht, um den TE aus seinem Geschäft zu drängen. Und solange er eben keine Lizenzbestimmungen verletzt, kann man ihn ja schlecht daran hindern.

Wäre allergings für den TE dann interessant, eine solche App für z.B. Android selbst zur Verfügung zu stellen oder zu vermarkten. Oder vielleicht selbst ein Web-Frontend qualifiziert zu erstellen.
Dieter
9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt. Die 10. summt dazu die Melodie von Supermario Bros.
MfG Captnemo
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Registriert seit: 23. Jan 2008
3.689 Beiträge
 
Delphi 2007 Enterprise
 
#6

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 15:05
Volker, mit dem Weiterverkauf von gebrauchter Software hat das hier überhaupt gar nichts zu tun. Null.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)
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blondervolker

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Delphi XE2 Architect
 
#7

AW: Urheberrecht auf Datenbank und Softwaredesign

  Alt 17. Aug 2014, 15:23
Ja das habe ich schon vorher gerafft.Jemanden hat es schon interessiert.
Darum auch der Link.

Tschau
www.bewerbungsmaker.de
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