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Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

Ein Thema von BlueStarHH · begonnen am 7. Sep 2014 · letzter Beitrag vom 14. Dez 2014
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Dejan Vu
(Gast)

n/a Beiträge
 
#1

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 11:54
...als kleine Strafe und Aufwandsentschädigung
Bist Du die Justiz? Welche 'Strafe'? Welchen Aufwand hattest du?...
Zitat:
Außerdem bekomme ich meine Arbeitszeit, die ich durch die E-Mail-Diskussionen mit ihm hatte so nicht bezahlt. Zwar etwas kleinlich, aber es stimmt.
Nee. Hat dich irgendjemand gezwungen, mit ihm per E-Mail zu diskutieren? Nö, ne? Hast Du einfach so gemacht. Freiwillig, war deine Entscheidung. Es ist deine Definition von CRM. Also, wem willst Du das denn in Rechnung stellen?

Wenn er dein Programm nun auf seinem Home-PC auch noch auf seinem Laptop installiert hat, kann es sein, das Du mit deiner 'pro PC'-Lizenz nicht weit kommst, zumal ich es persönlich für ein sehr kundenfeindliches Lizenzmodell halte: 'Pro Arbeitsplatz' ist hier imho geeignet(er), aber dann kannst Du deine tolle Gängelung nicht mehr verwenden.

Andererseits, bei Dir steht 'pro PC' und dann isses pro PC. Ich würde (auch wenn ich dein Lizenzmodell nicht mag)an deiner Stelle dein System noch verschärfen und einfach beim Erkennen einer ungültigen Lizenz (hier: Mehrfachverwendung) Einfach sofort sperren. Ohne wenn und aber. Wieso machst Du das so soft und wunderst dich dann, das man das 6 Wochen lang ausnutzt?

Mein Rat: Entweder er löscht die alte Installation oder er kauf eine zweite. Deine Drohung auf eine Zivilklage ist vollkommen überzogen und albern, zumal der Streitwert bei 50 Euro anzusiedeln ist, da mehr als eine zusätzliche Installation nicht anzunehmen ist. Wäre dein Kunde allerdings größer, würde sich die Androhung einer Klage durchaus lohnen, denn hier wäre der Streitwert ungleich höher (Angenommene Lizenzen z.B. auf jedem PC der Abteilung).
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AlexII

Registriert seit: 28. Apr 2008
1.717 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#2

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 12:12
Ich denke am besten man legt ihm nahe, dass er die 2te Lizenz kaufen soll (mache ihm noch 10% Rabatt, damit er sie wirklich ohne viel zu diskutieren kauft) und dann ist Ruhe...
Für Dich übrigens auch. Mit einem Zivilverfahren verlierst Du nur Haufen Geld und hast Stress ohne Ende. Wegen 50€ Lizenz lohnt es sich nicht.
Bin Hobbyprogrammierer! Meine Fragen beziehen sich meistens auf Lazarus!
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Benutzerbild von himitsu
himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
Ort: Elbflorenz
44.590 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#3

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 12:13
Sieh es wie beim Schwarzfahren.
Es wurden zwei Intallationen verwendet, also müssen die bezahlt werden, bzw. eine Strafe für den Verstoß.

Nur weil ich verspreche in Zukunft nicht mehr auf der einen Bahnlinie schwarzzufahren, wurde es ja dennoch bereits gemacht.

10€/20€ für das Freischalten der gesperrten Lizenz, aufrgrund des Verstoßes (Verwaltungsaufwand und/oder Strafe),
und wenn er will, nochmal 50€ für den Kauf einer weiteren Lizenz, um die zweite Installation weiterhin nutzen zu können.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu ( 7. Sep 2014 um 12:36 Uhr)
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alda

Registriert seit: 24. Mär 2014
Ort: Karlsruhe
93 Beiträge
 
Delphi XE6 Architect
 
#4

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 12:22
Die Frage ist was Du letztendlich erreichen willst.

Wenn Dir Dein Image egal ist, dann verklag ihn. Wenn Dir Dein Image nicht egal ist dann geh auf den Kunden zu und finde einen Konsens für derartige Situationen (In diesem Fall schließe ich mich AlexII an). Wenn Du Ihn verklagst wird seine Empfehlung gegenüber anderen vermutlich sein, Deine Software zu meiden (er wird mit Sicherheit nicht zugeben wollen, das mit Absicht getan zu haben). Wenn Du so vorgehst wie z.B. von AlexII vorgeschlagen wird er sich vermutlich entschuldigen, bedanken und allen anderen das auch so kommunizieren.

Ich persönlich würde den Kunden nie direkt für etwas verantwortlich machen, da es nun mal immer sein kann, dass er einfach alle Hinweise und Warnungen übersehen hat. Ein gutes Beispiel hierfür ist z.B. Microsoft mit der Formulierung: "Sie wurden Opfer einer Softwarefälschung".

Bei Mitarbeiterführung ist es ja ähnlich: Ich versuche den Mitarbeiter immer zu motivieren, aber niemals zu demotivieren. Sanktionen/Bestrafung sind immer das wirklich allerletzte Mittel und nur in sehr schweren Fällen anzuwenden.


Viele Grüße
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
Ort: Stadthagen
9.454 Beiträge
 
Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#5

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 13:06
Warum hier immer von einer Strafe gesprochen wird und auf der anderen Seite nach einer möglichst kulanten Regelung schreit ist mir natürlich unverständlich.
  1. Der Aufwand zum wieder Aktivieren der Anwendung wird in Rechnung gestellt (15min => 25,00€)
  2. Zusätzlich wird auf Wunsch eine weitere Lizenz verkauft (50,00€)
  3. Ein zufriedener Kunde (unbezahlbar)
Alles andere ist auch mit unserem Rechtssystem und meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar, da es sich offensichtlich um durch Rache motivierte Aktionen handelt.

Selbst durch einen Rechtsstreit würde man nicht an mehr Geld kommen, aber dafür wesentlich mehr Zeit und Nervern verplempern mit ungewissem Ausgang. Eins bekommt man aber bei diesem Weg absolut sicher: Einen im besten Fall verärgerten Kunden.

Das Milchmädchen rechnet und kommt zu einem guten Ergebnis
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ‎ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)
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Benutzerbild von stahli
stahli

Registriert seit: 26. Nov 2003
Ort: Halle/Saale
4.360 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#6

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 14:03
Ich würde mich himitsu und Sir Rufo anschließen.
Freischaltung bezahlen lassen und zweite Lizenz anbieten.
Stahli
http://www.StahliSoft.de
---
"Jetzt muss ich seh´n, dass ich kein Denkfehler mach...!?" Dittsche (2004)
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BlueStarHH

Registriert seit: 28. Mär 2005
Ort: Hamburg
868 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#7

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 14:28
Ich würde mich himitsu und Sir Rufo anschließen.
Freischaltung bezahlen lassen und zweite Lizenz anbieten.
Danke an alle für die vielen Rückmeldungen. Genau so habe ich es nun gemacht. Auf Rache war ich nicht aus. Ich wollte nur verhindern, dass er einen ähnliche Masche immer wieder abzieht. Z.B. auch bei euch.
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Darlo

Registriert seit: 28. Jul 2008
Ort: München
1.196 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Enterprise
 
#8

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 19:32
Es ist zwar traurig, aber ich logge den Lizenzmissbrauch nur noch. Mir ist es lieber dass z.b. 10 Lizenzen jedes jahr bezahlt werden, egal ob 15 genutzt werden.
Philip
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Alt 9. Jan 2021, 11:39     Erstellt von Adele73
Dieser Beitrag wurde von Daniel gelöscht. - Grund: Verdacht auf SPAM und den damit verbundenen verschwenderischen Umgang von wertvollen Bits und Bytes
mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#10

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 13:04
Ob die (erste) gekaufte Nutzungslizenz im Falle von Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen verfällt hängt meiner leihenhaften Einschätzung von den AGB's zum Zeitpunkt des Kaufs ab.

Nur wenn eine Vertragsstrafe pro Fall in AGBs schon vereinbart, dann erst nach Zahlung von dieser die Lizenz freischalten. Die 50Eur sonst einfach vergessen und auch den "Kunden" vergessen.


Wir machen es zur Vermeidung solcher "Unklarheiten" anders:
- es gibt nur zeitlich beschränkte quartalsweise Freischaltungen, welche wir idealerweise auch für den "Rollout" von Patches/Updates nutzen
- Vorteile: es gibt regelmäßigen Kundenkontakt und es gibt keine Updatemuffel, welche den Service mit längst behobenen Fehlern nerven
- 1x pro Quartal kann eine neue/zusätzliche Lizenz kostenfrei angefordert werden (z.B. wegen PC Wechsel)
- wem das auf Dauer dennoch "zu blöd" ist. der kann eine spezielle USB Hardware bekommen(kaufen), welche quasi als Hardware-Dongle für die Freischaltung sorgt
- bei "billig" Software muss eine separate "pro Fall" Vertragsstrafe in die AGB. Wegen 50Eur Streitwert bewegt sich kein Anwalt und kein Richter und für den Nachweis eines höheren Schadens wäre man selbst in der Beweispflicht... (Vertragsstrafe immer mindesten 5000Eur oder mehr, denn dann geht es gleich mit 2 Anwälten vor Landgericht mit Minimum 2800 Gesamtverfahrenskosten, man will sich ja nicht um 50..300Eur!)
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