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Gutschrift/Rechnungskorrektur

Ein Thema von rapante · begonnen am 2. Jul 2015 · letzter Beitrag vom 5. Jul 2015
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bernau

Registriert seit: 1. Dez 2004
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Delphi 12 Athens
 
#1

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 2. Jul 2015, 14:54
Möglicherweise ist so eine Frage in einem Forum für Software-Entwicklung auch nur bedingt gut aufgehoben.
Warum? Ist doch in "Klatsch und Tratsch"? Stört doch sonst keinen. Ich finde solche Threads interessant.
Gerd
Kölner Delphi Usergroup: http://wiki.delphitreff.de
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rapante

Registriert seit: 3. Jun 2009
Ort: OPR
172 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 2. Jul 2015, 15:03
@bernau: Absolut richtig ... und vielleicht stolpert hier ja auch zufällig einer vorbei der die Frage auf meine Antwort weiß

@Daniel
Ich würde ein Bier von dir nicht ablehnen - mich damit in die Sonne setzen und wäre dann auch ganz zahm
Micha
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mquadrat

Registriert seit: 13. Feb 2004
1.113 Beiträge
 
Delphi XE2 Professional
 
#3

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 2. Jul 2015, 15:12
Also ich würde ein Bier nehmen. Auf der anderen Seite wohne ich zwei Minuten vom Weinfest weg Wer möchte ist herzlich eingeladen vorbeizukommen.

@mm1256: Schrieb ich doch, dass das die Vorgabe für die umsatzsteuerliche Gutschrift ist. Die Frage, ob eine kaufmännische Gutschrift (korrektur/Storno) automatisch zur umsatzsteurlichen wird, wenn der Begriff Gutschrift verwendet wird, wird im verlinkten Schreiben verneint. Damit darf ich dann auch Gutschrift auf die Korrektur schreiben, ohne dass es eine Folge hat. Oder habe ich jetzt deinen Einwand nicht verstanden? Direkt steht das nirgendwo, aber es lässt sich aus den anderen Infos schließen.
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mm1256

Registriert seit: 10. Feb 2014
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642 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#4

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 2. Jul 2015, 16:49
@mquadrat gerade die Frage, ob ein §14c angewendet werden kann ist - übrigens auch aus Sicht meines Steuerberaters - nicht hinreichend geklärt, wenn der Begriff "Gutschrift" bei einer kaufmännischen Gutschrift verwendet wird.

@all: Das große Problem dabei ist, dass man bei den Gesetzestexten sehr weitreichende Querverbindungen zu anderen Gesetzen beachten muss. Durch den entstehenden Interpretationsspielraum bleiben selbst für Fachleute (Steuerberater) manchmal Zweifel, wie denn nun ein Gesetz umgesetzt werden soll bzw. muss. Das BMF versucht dann diese Ungereimtheiten durch Rundschreiben an die OFD's aufzuklären. Einige vorangegangene Links beziehen sich dann auf diese Rundschreiben. Bis die Empfänger den Inhalt in die Praxis umsetzen (OFD's, Betriebsprüfer) vergeht wieder Zeit, in der sich auch schon wieder Neuerungen/Änderungen oder neue Interpretationen ergeben können. Hinzu kommen dann noch die unterschiedlichen Umsetzungen in den Bundesländern.

Somit ist es nur eine logische Schlussfolgerung, dass die Betriebsprüfer (die ja bei den Ländern angestellt sind) zwangsläufig einem gewissen Handlungsspielraum unterliegen. Und genau das ist das ursächliche Problem für unsere Anwender/Kunden. Woraus sich aber wiederum die Verantwortung des Herstellers ableitet, seine Software so zu gestalten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Die grundlegende Frage (und auch das Problem des TE) ist dann, welche Informationen im WEB sind noch aktuell. Selbst so einfache Fragen wie Plus- oder Minus-Beträge ist schwierig.

Die Folgen fehlerhafter bzw. unvollständiger Belege können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema auch in einem öffentlich zugänglichen Klatsch-und-Tratsch-Thread mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte. Aus diesem Grund halte ich mich auch mit Links zum Thema (worüber ich weiter vorne kritisiert worden bin) weitgehend zurück.

Worüber aber man vorzüglich und ohne weitreichende Folgen diskutieren kann, ist die Frage, wie wir Entwickler die Gesetze in der Software umsetzen? Ich habe das Thema Stornierung beispielsweise so gelöst:

1. Kompletter Storno einer Rechnung: Hierzu wird ein einfacher Stornobeleg mit allen Angaben des zu stornierenden Beleges erstellt. Auch, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde wird angegeben, Stichwort Ust nach vereinnahmten und vereinbarten Entgelten. Die Bezeichnung dieses Stornobeleges habe ich durch den Anwender frei definierbar gemacht. Er kann die Bezeichnung des Beleges frei wählen: Storno-Rechnung, Rechnungs-Stornierung...oder was auch immer. In Bezug auf das Thema dieses Threads: Der Benutzer kann einstellen, ob die Beträge positiv oder negativ ausgewiesen werden. Das ist letztendlich nur eine einfache Formularangelegenheit. Intern arbeite ich immer mit "minus".

2. Teilweiser Storno einer Rechnung: Erforderlich, wenn ein Kunde eine Rechnung teilweise reklamiert. Vorgehensweise wie unter 1) jedoch zusätzlich unter Angabe der zu stornierenden Leistungen/Lieferungen. Anmerkung: Ganz besonders in diesem Fall ist die Verwendung des Begriffes "Gutschrift" sehr umstritten bzw. fragwürdig.

Prinzipiell läuft es also darauf hinaus, dass ich dem Anwender sehr viele Freiheiten und Einstellmöglichkeiten lasse. Somit kann er die Vorgaben seines Steuerberaters flexibel umsetzen, und ich habe einen Großteil der Verantwortung auf den Anwender übertragen. Meine Betriebs-Haftpflicht ist begeistert und ich hab Ruhe. Auch wenn mich mal wieder ein Steuerberater eines Kunden nervt, oder ein Kunde einen Betriebsprüfer im Haus hat.

Ach ja das Bier: Das genehmige ich mir jetzt. Feierabend....
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen

Geändert von mm1256 ( 2. Jul 2015 um 16:50 Uhr) Grund: Das Bier
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Dejan Vu
(Gast)

n/a Beiträge
 
#5

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 3. Jul 2015, 07:05
Ich habe übrigens eine eigene Meinung und kann sowohl zu juristischen als auch zu steuerrechtlichen Dingen meinen Senf dazugeben, ohne mich strafbar zu machen. Wieso sollte für juristische Belange verboten sein, was z.B. bezüglich Hopfenzugabe zur Bierbrauerei erlaubt ist?

Insofern sind alle Hinweise, das man kein Jurist sei, ganz nett, aber selbst wenn man einer wäre, und/oder Quellenangaben zum Erbrechen liefern würde, wäre jegliche Aussage hier nicht mehr als eine persönliche unverbindliche Meinung.

Zitat:
Die Folgen ...können aber durchaus die Existenz gefährden und aus diesem Grund vertrete ich ja die Meinung, dass dieses Thema ... mit gebotener Sorgfalt behandelt werden sollte.
Das gilt für alle Tipps, die direkt oder indirekt zum Leben gehören. Wie z.B. Ausbildung, Karriere, welche Datenbank, welche Architektur, welche Programmiersprache etc. verwendet werden soll usw.

Wieso meint man, das man das nur in juristischen Fragen machen soll?
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mm1256

Registriert seit: 10. Feb 2014
Ort: Wackersdorf, Bayern
642 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#6

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 3. Jul 2015, 09:39
@Dejan Vu: Dein Vergleich hinkt an mehreren Stellen.

Ausbildung: Deine private Entscheidung
Karriere: ebenfalls
Datenbank: Eine Datenbank auszuwechseln ist heutzutage ein Kinderspiel, die richtige Architektur vorausgesetzt

Aber wenn dich deine Kunden verklagen, weil deine Software Mist baut, weil du die gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht vollständig erfüllst, dann ist das eine ganz andere Liga. Dann kann die GMBH-Einlage oder dein Privatvermögen sehr schnell aufgebraucht sein. Du müsstest das doch eigentlich wissen.
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen
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Daniel
(Co-Admin)

Registriert seit: 30. Mai 2002
Ort: Hamburg
13.920 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#7

AW: Gutschrift/Rechnungskorrektur

  Alt 3. Jul 2015, 09:46
Das Nebenthema führt Ihr bitte per PN weiter.
Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Thema.
Daniel R. Wolf
mit Grüßen aus Hamburg
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