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Zurück Delphi-PRAXiS Softwareentwicklung im Allgemeinen Arbeiten als Freelancer Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

Ein Thema von Orlandot · begonnen am 20. Apr 2017 · letzter Beitrag vom 24. Apr 2017
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Seite 1 von 2  1 2   
Orlandot

Registriert seit: 20. Apr 2017
4 Beiträge
 
#1

Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 14:20
Hallo,

Ich habe eine Software geschrieben, die ich als Freeware anbiete. Nun ist eine Firma an mich herangetreten und möchte weitere Features hinzufügen, und mich dafür bezahlen.

Da ich nicht regelmäßig als Freelancer arbeite, frage ich mich wie ich das regeln soll, ohne ein Gewerbe anzumelden oder sonstigen größeren bürokratischen Aufwand (z.B. wegen Steuern) zu betreiben.

Außerdem wurde ich gefragt was mein Honorar auf Stundenbasis wäre, was angesichts der obigen Unklarheiten schwer einzuschätzen ist.

Ich komme aus Deutschland, die Firma die mich anheuern will aus den USA.

Hätte jemand Tipps wie man mit dieser wahrscheinlich einmaligen Situation am besten umgeht?

Geändert von Orlandot (20. Apr 2017 um 14:34 Uhr)
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nahpets
(Gast)

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#2

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 14:43
Ohne jetzt irgendeine konkrete Ahnung zu haben wäre mein Vorgehen:

'nen Headhunter suchen, der den ganzen Papierkram, das Abrechnen mit dem Kunden ... übernimmt und mich für die Zeit, die ich für die Erledigung der Arbeit benötige, einstellt (mir also einen befristeten Arbeitsvertrag gibt).

Klar, der will dann auch was daran verdienen, dürfte sich aber mit der Abrechnung mit ausländischen Kunden auskennen, ebenso mit angemessenen Stundensätzen und das Gehalt abbrechnen können.
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delphirocks

Registriert seit: 14. Aug 2004
Ort: Salzburg
64 Beiträge
 
#3

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 14:50
Keine Ahnung, wie's in Deutschland ist. In Oesterreich kann man fuer so etwas eine Honorarnote stellen, die dann spaeter bei der Arbeitnehmerveranlangung angegeben und mitversteuert wrid.
Wenn du allerdings aufgrund der Zusatzeinkuenfte in eine hoehere Steuerklasse faellst, kann es sein, dass praktisch nichts uebrigbleibt.

Am besten einfach beim Finanzamt anrufen, die geben da normalerweise Auskunft.
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Benutzerbild von Sherlock
Sherlock

Registriert seit: 10. Jan 2006
Ort: Offenbach
3.753 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#4

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 14:51
Ein Headhunter ist Personalvermittler. Es ist mir noch nie untergekommen, das diese Leute selbst jemanden einstellen, schon gar nicht unter den hier geschilderten Vorbedingungen.

Sherlock
Oliver
Geändert von Sherlock (Morgen um 16:78 Uhr) Grund: Weil ich es kann
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Towmuz

Registriert seit: 21. Sep 2016
Ort: Minden
127 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#5

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 14:59
Gewerbean- und abmeldung ist kein Hexenwerk.
Für den ganzen Bürokratiekot, Steuern usw., gerade wenn dann noch Amis mit dabei sind, da würde ich mal einen Steuerberater fragen (wenn sich das dann noch lohnt).
Thomas
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nahpets
(Gast)

n/a Beiträge
 
#6

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 15:01
@Sherlock

Doch, mich wollte vor Jahren mal der TÜV vorübergehend haben. Die haben einen Headhunter eingeschaltet und der wollte mir dann für die entsprechende Zeit 'nen Arbeitsvertrag geben.

Der Headhunter war ein größeres Unternehmen, das oft Kunden aus dem eigenen "Personalfundus" bediente oder eben nach Personal suchte und einstellte oder Freiberufler vermittelte (ist ca. 10 Jahre her).

Ein ehemaliger Arbeitgeber von mir hat auch Personal vermittelt, teils Freiberufler, aber auch eigenen Angestellte.
Wenn ein Kunde bestimmte Leute für eine längere Zeit brauchte, die aber nicht selbst einstellen wollte, so haben wir die eingestellt. Die meisten wurden dann nach Ablauf der Zeit beim ursprünglichen Kunden, an andere Kunden weitervermittelt.
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Benutzerbild von Nersgatt
Nersgatt

Registriert seit: 12. Sep 2008
Ort: Emlichheim
693 Beiträge
 
Delphi 10.1 Berlin Professional
 
#7

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 20. Apr 2017, 15:26
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Tat kein Hexenwerk, insbesondere wenn man unter die Kleinunternehmerregelung fällt.
Allerdings hab ich keine Ahnung, wie das mit Kunden in den USA liefe. Kann man da einfach ne Rechnung schreiben?

Ich würde, wenn es sich denn lohnt, mich mit einem Steuerberater unterhalten. So eine Beratung für ne Stunde ist durchaus bezahlbar und dann hast Du eine gesicherte Aussage von einem Fachmann.
Jens
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
3.882 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#8

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 22. Apr 2017, 16:57
Ich würde auch einfach mal das Fi anzamt fragen wie sowas gehandhabt wird.
Mehr als Steuern können die nicht wollen.

Gefährlicher wäre wenn dein Arbeitgeber solche Nebentätigkeiten untersagt.

Rollo
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Hobbycoder

Registriert seit: 22. Feb 2017
928 Beiträge
 
#9

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 22. Apr 2017, 22:30
Meines Wissens darf man als Privatperson für einmalige Dienstleistungen auch Rechnungen ausstellen ohne dafür ein Gewerbe anzumelden. Voraussetzung ist aber a) dass man auf diesen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, und b) man die Einnahmen aus diesen Rechnungen als Einnahmen aus Selbstständiger Tätigkeit in einer Steuererklärung angibt, so dass diese in Einkommenssteuer und Sozialabgaben berücksichtigt werden können. Ob sich das unterm Strich für Dich rechnet, hängt von der Höhe der Zahlung ab.

Ein Gewerbe muss (meines Wissens) nur angemeldet werde, wenn man einer regelmäßigen, selbstständigen Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht nachgeht.
Bei zu geringen und zu unregelmäßigen Einnahmen kann das FA einem nämlich später Scheinselbstständigkeit unterstellen und die durch irgendwelche Ausgaben eingesparte MwST nachträglich berechnen.

Die sicherste Auskunft erteilt dir a) ein Steuerberater (wird nicht so viel kosten) und b) das FA (die machen das sogar Umsonst)
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Benutzerbild von Luckie
Luckie

Registriert seit: 29. Mai 2002
37.621 Beiträge
 
Delphi 2006 Professional
 
#10

AW: Einmalig Freelancer für Softwareerweiterung. Geht das ohne Gewerbeanmeldung?

  Alt 23. Apr 2017, 00:32
Die Schule wollte von mir, dass so was:
"Als Privatperson unterliege ich nicht der Umsatzsteuerpflicht.
Die Versteuerung werde ich in eigener Verantwortung vornehmen."
auf die Rechnung schreibe. Natürlich hab eich dann auch keine MwSt ausgezeichnet.

Und es gibt einen Freibetrag. Wenn man darunter fällt, muss man es nicht angeben. Man braucht also auch kein Gewerbe.
Michael
Ein Teil meines Codes würde euch verunsichern.
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