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146 AO Bonpflicht - elektronisch

Ein Thema von noisy_master · begonnen am 30. Dez 2019 · letzter Beitrag vom 26. Jan 2020
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herbstrot

Registriert seit: 20. Sep 2013
Ort: Ostholstein
26 Beiträge
 
Delphi 10.4 Sydney
 
#1

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 31. Dez 2019, 09:39
Moin,

Eine Idee die mir vorschwebt wäre ein Display auf der Kundenseite, auf dem der vollständige Kassenbon nach dem Abkassieren angezeigt wird, zusammen mit einem QR Code (für den Download des Bons)....
Genau soetwas wurde im Regionalprogramm des WDR (aktuelle Stunde 30.12.2019) gezeigt. Dort hat eine Firma eine Lösung entwickelt, die auf einen Bildschirm einen QR-Code zum Abscannen mit dem Handy anzeigt und nach dem Scannen den Bon auf dem Handy zur Verfügung stellt. Da ich nicht weiss ob es gern gesehen wird hier Firmennamen zu nennen, lass ich das mal.
Thoren
Alles wird Gut

Geändert von herbstrot (31. Dez 2019 um 09:58 Uhr)
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Alt 31. Dez 2019, 10:03     Erstellt von Frühlingsrolle
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Gausi

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915 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#3

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 31. Dez 2019, 11:56
QR-Code scannen ist doch schon viel zu viel Aufwand, imho. Wenn, dann per NFC - also Handy in die Nähe des Geräts halten und fertig. Oder halt Zettel ausdrucken lassen und einstecken.

Bin generell kein Freund von Kartenzahlungen beim Einkauf, weil das (bei guten KassiererInnen) deutlich langsamer ist als Bargeld - Karte falsch rum, Karte kann nicht gelesen werden, PIN vertippt, usw. Kann bei Bargeld alles nicht passieren. Hatte letztens einen aber vor mir, der per Handy bezahlt hat - das hat mich von der Handhabung doch überzeugt, und das ging wirklich flott. Handy dranhalten, piep, fertig.

So schnell und einfach sollte das dann auch mit dem elektronischen Kassenbeleg gehen. Die Fummelei mit QR-Code und der Kamera, oder gar mit E-Mail-Zusendung ist doch ne Totgeburt. Besonders für etwas, was der Großteil der Kunden (zumindest beim Bäcker etc.) eh nicht haben will.

Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung. Wenn ein Laden das Kassensystem manipuliert und das Finanzamt bescheißt - warum wird das verhindert, wenn zusätzlich was gedruckt wird? Da kaum ein Kunde die Zettel aufbewahrt, ist die Kontrollmöglichkeit (wie sie z.B. bei analogen Wahlen wichtig ist) doch auch mit Bon nicht gegeben. Es sei denn, es gibt regelmäßige Kontrollkäufe von Finanzbeamten (die den Bon aufbewahren), deren Einkauf bei der Jahresendabrechnung irgendwo auftauchen muss - und wenn nicht, gibt es halt Stress. Aber wird dieser Aufwand tatsächlich betrieben, bzw. lohnt sich das?
Being smart will count for nothing if you don't make the world better. You have to use your smarts to count for something, to serve life, not death.
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jaenicke

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#4

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 31. Dez 2019, 12:50
QR-Code scannen ist doch schon viel zu viel Aufwand, imho. Wenn, dann per NFC - also Handy in die Nähe des Geräts halten und fertig.
Dafür braucht man aber eine extra App (und dann noch womöglich bei jedem Händler eine andere) während die QR-Code Erkennung bei aktuellen Smartphones schon in die Kamera-App integriert ist.

Bin generell kein Freund von Kartenzahlungen beim Einkauf, weil das (bei guten KassiererInnen) deutlich langsamer ist als Bargeld - Karte falsch rum, Karte kann nicht gelesen werden, PIN vertippt, usw. Kann bei Bargeld alles nicht passieren. Hatte letztens einen aber vor mir, der per Handy bezahlt hat - das hat mich von der Handhabung doch überzeugt, und das ging wirklich flott. Handy dranhalten, piep, fertig.
Wenn man kontaktlos zahlt, egal ob mit Karte, Handy oder Smartwatch, ist das immer deutlich schneller als Bargeld, wenn ein gutes Zahlungsterminal verwendet wird. Wenn das gut integriert ist, wird der Bon schon so weit gedruckt bis die Zahlungen kommen und sobald die Zahlung durch ist der Rest. Da dauert die komplette Zahlung inkl. Druck vielleicht 3 Sekunden.
So schnell bist du mit Bargeld nie.
Sebastian Jänicke
AppCentral
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hstreicher

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223 Beiträge
 
Delphi 10.2 Tokyo Professional
 
#5

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 31. Dez 2019, 13:33
Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung.
Der echte Witz an der Sache ist ja, dass das nur gilt wenn man eine Elektronische Kasse hat, aber keine Kassenbonpflicht für "Offene Kassen" existiert, also der oben angesprochene Würstchenverkäufer der das Geld in einen Schuhkarton (Geldkassette)wirft kann weiter ganz ohne arbeiten

die Registrierkassenpflicht für alle war ursprünglich im Gesetz enthalten wurde aber vor der endgültigen Version entfernt
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jfheins

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4.579 Beiträge
 
#6

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 1. Jan 2020, 13:17
Wenn das Finanzamt irgendetwas benötigt sollen sie sich selbst darum kümmern.
tun sie ja - dafür ist der Bon aus steuerlicher Sicht ja da. Für Garantie etc gibt es ja auch Garantiekarten aber die Bons existieren eigentlich nur wegen der Steuer

Wobei mir generell der Sinn nicht klar ist von der neuen Verordnung. Wenn ein Laden das Kassensystem manipuliert und das Finanzamt bescheißt - warum wird das verhindert, wenn zusätzlich was gedruckt wird? Da kaum ein Kunde die Zettel aufbewahrt, ist die Kontrollmöglichkeit (wie sie z.B. bei analogen Wahlen wichtig ist) doch auch mit Bon nicht gegeben. Es sei denn, es gibt regelmäßige Kontrollkäufe von Finanzbeamten (die den Bon aufbewahren), deren Einkauf bei der Jahresendabrechnung irgendwo auftauchen muss - und wenn nicht, gibt es halt Stress. Aber wird dieser Aufwand tatsächlich betrieben, bzw. lohnt sich das?
Empirisch gesehen: Das FA macht ja solche Stichproben und findet dabei immer mal wieder etwas. Aber die Stichprobe ist halt viel zu klein. Die neuen Bons müssen in einer Checksumme alle vorigen Bons einbeziehen, sodass man diese mit vergleichen kann. Hat der Händler die gleiche Transaktion mit einer anderen Checksumme, dann wurde da was manipuliert.

Würde niemand Steuer hinterziehen, dann wäre das alles unnötig
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Rollo62

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#7

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 2. Jan 2020, 12:14
Würde niemand Steuer hinterziehen, dann wäre das alles unnötig
Ja das ist schlimm, wir sind alle kleine Sünderlein.
Da muss man uns am Besten im Voraus masregeln und unter Generalverdacht stellen, bevor überhaupt irgendein ein Verbrechen passiert ist

Ich würde schätzen bei Amazon & Co wären mindestens 10000x mehr Einnahmen zu holen, aus deren ganz legalen Steuerhinterziehungen.
Da hat sich aber noch kein Finanzbeamter rangetraut, der Bäcker ist halt einfacher.
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Uwe Raabe

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Delphi 12 Athens
 
#8

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 2. Jan 2020, 13:35
Ich würde schätzen bei Amazon & Co wären mindestens 10000x mehr Einnahmen zu holen, aus deren ganz legalen Steuerhinterziehungen.
Diesen Faktor wage ich zu bezweifeln:

Steuerbetrug: Streit um die neue Bonpflicht
Zitat:
Hintergrund ist, dass dem Staat durch nicht belegten Bargeldverkehr eine riesige Geldsumme vorenthalten wird. Nach Schätzungen vermeiden Händler bundesweit jährlich rund 10 Milliarden Euro an Mehrwertsteuer.
Börsenblatt: Amazon verdreifacht Gewinn
Zitat:
Im vergangenen Jahr hat Amazon einen Umsatz von 232,9 Milliarden US-Dollar (umgerechnet ca. 203 Mrd. Euro) erzielt, rund 31 Prozent mehr als im Vorjahr. Seinen Netto-Gewinn konnte der Online-Riese dank Nordamerika- und Clouds-Geschäft laut Bilanz von drei auf 10,1 Milliarden Dollar steigern.
Somit entspricht der vermutete Umsatzsteuerausfall in etwa dem 2018er Jahresgewinn von Amazon. Selbst bei Hinzunahme der unter & Co laufenden Firmen, wird es wohl schwierig werden den genannten Faktor zu erreichen.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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Rollo62

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4.240 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#9

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 2. Jan 2020, 15:01
Somit entspricht der vermutete Umsatzsteuerausfall in etwa dem 2018er Jahresgewinn von Amazon. Selbst bei Hinzunahme der unter & Co laufenden Firmen, wird es wohl schwierig werden den genannten Faktor zu erreichen.
Ok, ok, "geschätzter" Faktor von geschätzten Hinterziehungen hin oder her.
Trotzdem ist das mit Kanonen auf Spatzen, statt mit Scharfschützengewehren auf Elefanten
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himitsu

Registriert seit: 11. Okt 2003
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Delphi 12 Athens
 
#10

AW: 146 AO Bonpflicht - elektronisch

  Alt 2. Jan 2020, 15:15
Witzig finde ich ja auch, dass der Dreck "Termopapier" quasi Sondermüll ist und schädlich für die Umwellt, wenn die nach der Ladentür auf dem Boden landen.
Hey, eigentlich muss unten ach mit draufgedruckt werden, dass der Bon in den Restmüll und niemals in die Pappiertone gehört, denn wer weiß denn sowas?
Außerdem sind diese Termozettel nach kurzer Zeit sowieso nicht mehr lesbar.


Ich weiß garnicht wo ... Österreich oder so? ... da gibt es schon länger eine Bonpflicht, wo auch der Kunde "verpflichtet" ist den Bon aus dem Laden mit rauszunehmen, sonst könnte er theoretisch eine strafbare Handlung vornehmen und im Gefängnis laden.

Aber was ich hier nicht verstanden hatte:
Der Dreck soll doch der Vermeidung von Steuerhinterziehung dienen, aber wie soll es helfen, wenn draußen in freier Wildbahn millionen Zettel die Umwelt verschmutzen, wenn doch sowie schon seit längerer Zeit unabhängig intern gespeichert wird?
Auf einer zweiten Rolle innen gedruckt, bzw. elektronisch gespeichert, egal ob der Kunde die Kopie mitnimmt.



Meine Dumme Idee wäre ja gewesen,
* für die Steuerfutzies gibt es die interne Liste (oder ist etwa geplant bei einer Razzia draußen die Kunden zu beläszigen und ihnen die Zettel zu klauen)
* und für den Kunden weiterhin die Wahl zu lassen
** z.B. ein Knopf während dem Einkauf/Scannen für anschließenden Bon
** oder während oder kurz nach dem Einkauf/Scannen das Handy dranhalten und sich den Bon elektronisch darauf übemitteln zu lassen
** und die elektronisch Bezahlenden bekommen sowieso schon was zugeschickt
* ohne den Kassierer unnötig damit zu belästigen (außer bei Kleinen bzw. nicht nachrüstbaren Kassen, wo der Kassierer am Ende "Bon?" frag)



Manchmal fragt man sich ob wirklich alle Kassenentwickler soooo dermaßen dämlich sind.
Oder warum muß ich hier an der Selbstbezahlkasse erst einen Knopf drücken, wenn ich Flaschenbons oder Rabatmarken einscannen will?
Echt mal, entweder ich halte sowas vor dem Beahlen ein oder nicht. (einfach davor halten und schon ist klar, dass ich es will)
Genauso am Anfang die Frage, ob man in die eigene Tasche einkauft. (also ob das automatische Gewichtzählen des Gescannten bei 0 beginnt oder mit Offset des Beutels oder Rucksacks ... ich stell das Ding drauf und scanne danach das Erste)
Und nun geht es hier genauso irre weiter.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu ( 2. Jan 2020 um 15:23 Uhr)
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