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Z-Bon Frage

Ein Thema von TurboMagic · begonnen am 22. Sep 2023 · letzter Beitrag vom 24. Sep 2023
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TurboMagic

Registriert seit: 28. Feb 2016
Ort: Nordost Baden-Württemberg
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Delphi 12 Athens
 
#1

Z-Bon Frage

  Alt 22. Sep 2023, 18:40
Hallo,

eine Frage zum Z-Bon:
Es müssen ja alle Zahlungen nach Zahlart (und dort nach Ust Sätzen untergliedert)
aufgeschlüsselt auf dem Z-Bon ausgegeben werden.

Gehen wir mal von folgendem Beispiel aus, nur Barzahlung:

Anfangsbestand morgends: 10 €
Einnahme 10 € zu 19% Ust.
Soll Bestand am Abend: 20 €

Problem:
Die Zählung beim Kassensturz ergab 19 €. Nix dran zu rütteln.
Also verbucht die Kasse nach DSFinV-K einen "Beleg" mit einer Position mit
GV-Typ "Differenz Soll/Ist". Betrag: -1 € zu 19% Ust.

Nur was auf dem Z-Bon im Bereich der aufgegliederten Daten auszugeben ist?
10 €, weil lt. Buchungen ja 10 € da sein sollten oder 9 €, weil das ja
das ist, was physisch (abgesehen vom Anfangsbestand 10 €) vorhanden ist.

Ich hab' für solche Details bisher auch noch keine gute Beschreibung irgendwo
gesehen. Gibt's da wirklich nix brauchbares?

Grüße

TurboMagic
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

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Delphi 11 Alexandria
 
#2

AW: Z-Bon Frage

  Alt 23. Sep 2023, 06:21
Dazu hatten wir auch keine definitiven Aussagen gefunden. Rein logisch muss es aber 9€ sein, denn die Differenzbuchung korrigiert ja den Wert.

Definitive Aussagen dazu können nur die Finanzbehörden oder ein Steuerberater machen. Wenn du das schriftlich von einem Steuerberater bekommst, kannst du dich zumindest darauf berufen, falls es jemand anders sieht.

Ich würde es über die Mailadresse zur DSFinV-K (auf der offiziellen Seite dazu) versuchen und das ganze als Frage zur Übereinstimmung von DSFinV-K und Z-Bon verpacken.
Sebastian Jänicke
Alle eigenen Projekte sind eingestellt, ebenso meine Homepage, Downloadlinks usw. im Forum bleiben aktiv!
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TurboMagic

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#3

AW: Z-Bon Frage

  Alt 23. Sep 2023, 17:27
Hallo,

damke für die Tipps! Interessant auch zu erfahren, dass auch die "Profis" auf dem Gebiet
die selben probleme wie ich haben und die selbe Schwierigkeit verlässliche Infos zu bekommen.

Zu deinen Tipps:

1. Habe schon den eigenen Steuerberater befragt, der hat heute geantwortet und meint es müssten 10 € sein.

2. Habe aber auch gleichzeitig eine Anfrage an die Oberfinanzdirektion die für meine Region zuständig ist
geschickt. Für die DSFinV-K fühlt sich ja keiner so richtig zuständig, da die ja noch nicht mal ein
Impresusm hat!

3. Hatte mal schon wegen DSFinV-K mit dem Bundesfinanzministerium Kontakt und habe doch tatsächlich
mitgeteilt bekommen, dass die mir dazu keine Auskunft geben dürfen (ein bisschen was allgemeines
durften sie dann wohl dazu schreiben), ich solle mich an die zuständige Stelle wenden.
Auf Nachfrage wer das sei kam sowas wie "ihr Finanzamt". Nun ja, ob das loikale Finanzamt die
Details der DSFinV-K kennt und versteht?

Grüße
TurboMagic
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jaenicke

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Delphi 11 Alexandria
 
#4

AW: Z-Bon Frage

  Alt 23. Sep 2023, 20:26
Ich bin da ja mittlerweile nach 11 Jahren raus. Seit 2 Jahren bin ich in einer anderen Branche.

Wenn es eine Kassensoftware ist, die verkauft wird, muss auch immer der Kunde selbst mit seinem Steuerberater klären, ob das so passt. Obwohl es schon so viele Regelungen gibt, gibt es Finanzämter, die z.B. auch Vorgaben für die Touch-Bedienung usw. machen. Als Kassenhersteller ist es wichtig, dass man sich darauf berufen kann, dass man das Finanzamt, den Steuerberater usw. angefragt hat und es nach bestem Wissen und Gewissen mit diesen Auskünften umgesetzt hat. Denn etwas anderes kann man nicht machen. Auf diese Weise kann zumindest niemand böse Absicht unterstellen, wenn wirklich etwas nicht passt.

Auf Nachfrage wer das sei kam sowas wie "ihr Finanzamt". Nun ja, ob das loikale Finanzamt die
Details der DSFinV-K kennt und versteht?
Erstens sollten sie es in der entsprechenden Abteilung und zweitens ist das nicht dein Problem. Sie können es ja auch weiterleiten.
Sebastian Jänicke
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Neumann

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#5

AW: Z-Bon Frage

  Alt 24. Sep 2023, 06:02
Wir machen das so:

Ein Z-Bericht enthält erstmal die gebuchten Einnahmen (verkaufte Produkte)

Beispiel 1000 € mit 19% Steuer, 500 € mit 7% nenne ich mal Soll.

Zahlungen 1100 Bar, 400 Karte nenne ich mal Haben.

Die abzuführende Steuer ergibt sich nur aus dem Soll.

Zähldifferenz z.B. 10 € Das Buchen wir als Entnahme aus dem Kassenbuch, keine Steuer da nur Geld.

Damit sind Steuerberater und Finanzämter in der Regel zufrieden.
Ralf
Gruß vom Niederrhein
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TurboMagic

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#6

AW: Z-Bon Frage

  Alt 24. Sep 2023, 08:32
Hallo,

danke für die Hinweise an euch beide.
Eine Bemerkung wirft aber schon die nächste neue Frage auf:
Was hat das Finanzamt an einer Touchbedienung ggf. auszusetzen?

Grüße
TurboMagic
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jaenicke

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Delphi 11 Alexandria
 
#7

AW: Z-Bon Frage

  Alt 24. Sep 2023, 10:50
Was hat das Finanzamt an einer Touchbedienung ggf. auszusetzen?
Grundsätzlich ging es darum, dass die Bediener in einer typischen Filialkette alle Meldungen einfach wegklicken, Hauptsache sie können weiter bedienen. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im/außer Haus oft einfach auf dem Standardwert blieb und somit die Steuer falsch ermittelt wurde. Deshalb wurde dort ein Konzept unter Einbeziehung des Boninhalts entworfen, um eine falsche Erfassung weniger wahrscheinlich zu machen.

Die Geschichte ist noch deutlich länger, aber das kann ich hier im Detail nicht schreiben.
Sebastian Jänicke
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TurboMagic

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#8

AW: Z-Bon Frage

  Alt 24. Sep 2023, 18:53
Danke für diese Geschichte!
Inhaus/außer Haus kenne ich.
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