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Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbreite

Ein Thema von Helld_River · begonnen am 14. Aug 2003 · letzter Beitrag vom 14. Aug 2003
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Helld_River

Registriert seit: 2. Jan 2003
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Delphi 2010 Professional
 
#1

Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbreite

  Alt 14. Aug 2003, 13:00
Hi !
Ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur rechtlichen Situation von Programmen, welche sich selbst verbreiten (ähnlich einem Virus).
Hierbei geht es mir nicht darum, einen Virus zu erstellen, sondern ganz allgemein um die rechtliche Lage.

Kennt sich da jemand damit aus ?

Gruß, Helld !
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Benutzerbild von Coder18
Coder18

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92 Beiträge
 
#2

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 13:13
Hallo!

Meinst du eine Software die sich selber
auf Rechnern installiert ohne das der User
etwas davon mitbekommt, dann bin ich der
Meinung das es nicht rechtens ist!
Das wirksamste Mittel gegen Kopfschmerzen ist die Guillotine.
-
"Der Kunde ist nicht König, sondern Gott. Könige sind Menschen und können daher Fehler machen - ein Gott aber macht keine Fehler" - Der Gründer der Matsushita Electric Industries
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Benutzerbild von hummer
hummer

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Delphi 7 Enterprise
 
#3

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 13:27
Bei Programmen die sich ohne Wissens der User auf den PCs verbreiten würde ich auch sagen, dass das nicht rechtens ist. Welcher Verstoß das jetzt allerdings ist, weiss ich auch nicht.
Manuel
unser Infolehrer -> Wissen ist Macht. Wir wissen nichts. Macht nichts.
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alcaeus

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6.537 Beiträge
 
#4

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 13:50
Der Benutzer muss bei der Installation eines Programms immer einem Vertrag ("EULA") zustimmen. Dieser Vertrag beinhaltet normalerweise auch die Klausel dass die Software auf dem Computer installiert wird. Ist der Vertrag nicht vorhanden und die Software trotzdem installiert, kann der Hersteller des Programms zur Rechenschaft gezogen werden. Bei Freeware ist es aber sehr oft der Fall, dass irgendwo weit unten im Vertrag ein Kapitel ist, das besagt dass so genannte "Third Party Software" (normalerweise SpyWare oder AdWare) mitinstalliert wird. Sieht der Benutzer davon nichts, kann er sich auch nicht dagegen wehren, denn er hat dem Vertrag ja zugestimmt...Also, lieber einen langen Vertrag schreiben als eine lange Gerichtsvorladung zu kriegen
Andreas B.
Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
Ein Portal für Informatik-Studenten: www.infler.de
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Helld_River

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#5

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 15:10
Das würde also letzenendes bedeuten, dass ich den Programmierer eines Virus im Grunde genommen die Arbeitszeit, welche ich damit verbracht habe, den Virus zu entfernen, in Rechnung stellen kann, notfalls gerichtlich.
Immer vorausgesetzt, dass ich ihn kenne bzw. ausfindig machen kann.

Gedankenspiel: Wie sieht es aus, wenn ich einen Virus habe, schreibe dazu ein Programm, welches dem Virus hinterherjagt (sich auf die gleiche Art und Weise verbreitet wie der Virus selbst) und diesen Virus platt macht ? Quasi ein Anti-Virus

nur mal so ein Gedanke.

gruß, Helld
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sakura

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11.412 Beiträge
 
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#6

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 15:14
Egal was der Zweck des Programmes ist, die rechtliche Lage ändert sich dadurch nicht Dein Programm benötigt "teueren" Speicherplatz, Rechnerleistung und Strom -> es verursacht Kosten die der User nicht kontrollieren kann, wenn er von nichts weiß.

......
Daniel W.
Ich bin nicht zurück, ich tue nur so
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#7

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 15:18
1. Wenn du den Virusprogrammierer findest, kannst du ihn evtl. wegen Betriebs- oder Ertragsausfall verklagen. Die Chance den Programmierer zu finden ist sehr klein, auf der anderen Seite bist du sicher nicht der einzige der vom Virus gequält wurde. Die halbe Welt wird con ihm nämlich Geld wollen, und deshalb wirst du nicht viel kriegen...

Wie das ganze aussieht wenn du einen Virus inkl. Antiprogramm machst weiß ich nicht, du kannst das ja einmal versuchen. Wichtig ist nur, dass die Einnahmen vom Virusscan größer sind als die Strafe, und dass keine anderen Virenschutzprogramme den Virus erkennen,ansonsten würden die ja auch Geld verdienen.
Andreas B.
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Helld_River

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136 Beiträge
 
Delphi 2010 Professional
 
#8

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 15:22
Jetzt nur nicht falsch verstehen !!! Ich will keinen Virus schreiben, dazu ein Antiprogramm und dann damit Kohle machen. Es ging lediglich darum, ob es eine rechtliche Hürde gibt, wenn man zu einem bestehenden Virus ein Anti-Virus schreibt. Und dies wurde ja eindeutig bestätigt.

So long, Gruß, Helld
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alcaeus

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6.537 Beiträge
 
#9

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 15:24
Ich vertraue dir, mir ist gleich was andere Leute machen. Kohle zu machen mit Antivirenprogrammen ist ja nicht so blöd, vielleicht engagieren McAfee, Norton etc. ja auch Programmierer, aber das steht hier ja nicht zur Diskussion...
Andreas B.
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Spezi1980

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71 Beiträge
 
Delphi 2005 Personal
 
#10

Re: Rechtliche Lage bei Programmen, welche sich selbst verbr

  Alt 14. Aug 2003, 16:09
Hallo,
es gibt auch einige Viren die als Anti-Viren gedacht sind. (Name fällt mir jetzt keiner ein.) Die Programme sind jedoch auch als Viren eingestuft worden (Rechtlich und auch von vielen Benutzten, denen egal war welchen Zweck sie haben). Des weiteren haben einige dieser Anti-Viren durch Programmierfehler auch Schaden verursacht.
Robert
Codito, ergo sum.
>>I code, therefore I am<<
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