Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
14. Apr 2013
Du vermischst hier aber gerade Wunschdenken mit Vertragsrecht.
In dem Urteil haben die Richter kein Problem mit dem 6000er Vertrag und den gelieferten 2000, wohl aber mit der 16000er Option.
Wenn dir in einem Vertrag etwas nicht passt, dann schreib es einfach mit rein (Mindestbandbreite).
Wenn der Vertrag vom anderen Vertragspartner aber nicht unterschreibt oder höhere Beiträge verlangt,...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
14. Apr 2013
Liegt keine Zusicherung einer Mindestbandbreite vor (Vertrag), dann genügt jede Bandbreite unterhalb dieses Wertes den Vertragsbedingungen.
Genau aus diesem Grund ist den Verbraucherzentralen auch dieses Urteil so wichtig.
(Gründe siehe meinen vorherigen Beitrag).
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
14. Apr 2013
@Delphi-Laie
Bietet der Provider DSL-Veträge mit bis zu 2000 für 10€ , bis zu 6000 für 15€ und bis zu 16000 für 20€ an und du bestellst einen 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du gute Chancen diesen Vertrag zu kündigen oder auf die günstigere Variante zu wechseln.
Bietet der Provider DSL-Verträge mit bis zu 16000 und bis zu 50000 an und du bestellst den 16000 und bekommst nur...
Forum: Klatsch und Tratsch
by Sir Rufo,
14. Apr 2013
Für ein evtl. ausserordentliches Kündigungsrecht müsste der Provider auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen anbieten.
Auch diese enthalten zwar alle den Passus bis zu, allerdings wird der Kunde benachteiligt, weil er die gleiche Leistung vom Provider günstiger erhalten könnte.
Ein Kontakt zur Verbraucherzentrale ist in diesem Fall wohl ratsam.