Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by jaenicke,
20. Aug 2021
Das dürfte dann wohl nicht mehr erlaubt sein, sonst wäre das Gesetz ja witzlos.
Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by jaenicke,
19. Aug 2021
Es geht um Verbraucherschutz. Und den gibt es nun einmal nur für Verbraucher. Deshalb kann man in gewerblichen Verträgen auch Ausschlussklauseln einfügen, die bei Privatkunden verboten wären.
Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by jaenicke,
19. Aug 2021
Da hast du Recht, danke. Da hatte ich wohl ein falsches Dokument gefunden. Das war deutlich kürzer, vermutlich war es dann nur ein Entwurf.
Juristen.
Nur Juristen kommen auf solche Formulierungen und nur Juristen kommen darauf auch noch das letzte Wörtchen umzudrehen, nur damit der Sinn eines Gesetzes für die Vergehen ihres Mandanten ausgehebelt wird, egal wie schuldig derjenige ist.
Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by jaenicke,
18. Aug 2021
Ich habe mit anderen gerade über das Thema gesprochen. Der Tenor war da, dass die meisten schlicht ihre Software nur noch mit einer Update-Subscription über 5 Jahre anbieten und den Preis dafür als "zwangsweise enthalten aufgrund von Gesetz XY" ausweisen würden. Auf diese Weise gibt es nur ein Softwarepaket, damit niemand sagen kann, dass diese Updates gar nicht wie vorgeschrieben im Produkt...