Forum: Projektplanung und -Management
by Delphi-Laie,
7. Dez 2016
Eben nicht! Gerade, weil das nicht das gleiche ist, hat es auch unterschiedliche Bezeichnungen.
Ich kenne dann auch noch den "bedingten Vorsatz", der n.m.W. eher zur groben Fahrlässigkeit tendiert.
Ergänzung: Es ist eben doch noch ein feiner Unterschied, ob man ein Haus anzündet oder - ordnungsgemäß gesicherte und betriebene - Kerzen absichtlich darin brennen läßt und es dennoch verläßt.
Forum: Projektplanung und -Management
by Delphi-Laie,
7. Dez 2016
Richtig, dieses Urheberrecht hat man n.m.W. "automatisch" per Gesetz, wenn man sich nicht explizit in dieser Hinsicht äußert.
Forum: Projektplanung und -Management
by Delphi-Laie,
7. Dez 2016
Das wird wohl nur ein Gericht können. Tatsächlich sieht es mit dem Haftungsausschluß dann trüb aus, wenn man vorsätzlich (auch grob fahrlässig? nicht mal das ist n.m.W. definiert) Schadfunktionen implementiert.
Ich verstehe überhaupt nicht, wo das Problem ist. Man muß keine "vorgefertigten" Lizenzen benutzen. Man schreibt als Urheber einfach in sein Programm oder nicht versteckt in...