Forum: Klatsch und Tratsch
by devidespe,
24. Mai 2012
Meiner Erfahrung nach hat die Gewerbeanmeldung nichts mit der Einteilung als Gewerbetreibender oder Freiberufler zu tun. Das Finanzamt urteilt über diese Einteilung und als Gewerbetreibender musst Du Gewerbesteuer bezahlen, sobald Du über dem Freibetrag von 24500 Euro bist.
Meiner Berechnung nach zahlst Du als Freiberufler keine Gewerbesteuer, dafür aber mehr Einkommenssteuer. Und zwar so...
Forum: Klatsch und Tratsch
by devidespe,
23. Mai 2012
Das habe ich gerade hinter mir. Da ich "nur" eine Ausbildung zum Fachinformatiker/Systemintegration abgeschlossen habe, stuft mich das Finanzamt nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender ein. Hätte ich studiert, kommt das einer kreativen freiberuflichen Ingenierstätigkeit gleich und ich wäre Freiberufler. Soviel zum Hochschulabschluss...