Forum: Klatsch und Tratsch
by himitsu,
31. Jul 2021
Jupp, da beide Seiten das nicht "können", steht Aussage gegen Aussage,
und da die Beweisplicht beim Verkäufer liegt, hat er die schlechteren Karten,
außer er zaubert doch noch urplötzlich (irgend)einen Vertrag aus dem Hut.
Forum: Klatsch und Tratsch
by himitsu,
31. Jul 2021
Nicht ganz. Er kann ja genauso wenig beweisen, dass er im Recht ist.
Und im Falle eines Fernabsatzvertrages liegt grundsätzlich die Beweispflicht beim Verkäufer (soweit ich zu glauben weiß).
Wenn ihr keinen Durchschlag bekommen habt und er "zufällig" die Unterlagen verbummelt hat .....
Nja, ich könnte mir gut vorstellen, dass es vor Gericht dann eher nach "Vorsatz" ausehn und ihr Recht...