Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by Rollo62,
20. Aug 2021
Ja, aber wenn die Software mit dem Gerät "verbunden" ist,
also wenn wesentliche Teile der Funktion erst durch die Software erziehlt werden können (was in den Verkaufsunterlagen angepriesen wird), dann ist kostenlose Software + Kauf-Hardware ( als Bundle ) doch wieder mit drin.
Meiner Meinung nach ...
Z.B. Handy bietet Location-Funktion an, die läuft dann nur mit einer Location Software,...
Forum: Softwaretests und Qualitätssicherung
by Rollo62,
20. Aug 2021
Das deutsche Gesetz habe ich jetzt nicht im Detail gecheckt, aber in der EU-Verordnung steht Folgendes:
allerdings auch
Ich würde denken dass man in dem Vertrag sehr klar auf mögliche Kompatibilitätsprobleme hinweisen sollte,
weil dass die Bedingung ist, siehe oben.