Forum: Klatsch und Tratsch
by Jens01,
2. Aug 2021
"das ist einer sehr gute Arbeit" könnte eine Abnahme sein. => Beweisumkehr + Gewährleistungsbeginn
Nach Abnahme kann man sich aber innerhalb der Gewährleistungszeit immer noch die Mängelbeseitigung fordern. Man muss aber den Beweis führen.
Übrigens, das sind dann einfach nur Mängel. "Versteckte Mängel" ist was anderes, sehr kompliziert.
Forum: Klatsch und Tratsch
by Jens01,
2. Aug 2021
Eins kann ich Dir aus Erfahrung sagen:
kühlen Kopf behalten,
sachlich bleiben,
hartnäckig bleiben,
den Rechtsanwälten nicht alles glauben,
auf Dein eigenes Geld aufpassen, was Dein Rechtsanwalt für Dich ausgibt
den RA vorher fragen, was das so für Dich kosten kann (worse case), wenn er Dir eine Stategie vorschlägt
Forum: Klatsch und Tratsch
by Jens01,
2. Aug 2021
Sowas halte ich für Unsinn.
Das ist irgendwie Rache. Die bringt Dir nichts. Kann man sich selbst bei schnell verstricken.
Man klagt nicht wegen Betrugs, sondern man zeigt ihn wegen Betrugs an. Ist ne Straftat.
Ich würde Dir einen Anwalt anraten.
Die Beweisumkehr findet zumeist bei der Abnahme statt.
Es kommt auch auf den Vertrag an. Ist er nach VOB (muß vereinbart werden)?
Manchmal ist...