Forum: Klatsch und Tratsch
by jfheins,
22. Apr 2009
Das wird nicht so einfach. §79 Abs. 3 verhindert Änderungen der Paragraphen 1-20 GG und an sich selbst - Rechtswissenschaftler sind sich übrigens einig dass das Wasserdicht ist.
Änderungen an §1-20 können also nur durch wählen einer neuen Verfassung auser Kraft treten (weil dann das gesmate Grundgetz außer Kraft tritt)
Forum: Klatsch und Tratsch
by jfheins,
22. Apr 2009
Ach ja, nochwas (warum das Gesetz wahrscheinlich einkassiert wird):
Nur der Besitz von KiPo ist strafbar. Es reicht zwar aus, wenn der Webbrowser das Bild im Cache (und damit auf der Fesplatte) speichert, aber das bloße Anzeigen und angucken ist nicht strafbar.
Und jetzt bin ich mal gespannt wie dir argumentieren wollen ...
Alles in allem bin ich da zuversichtlich. Auch wenn §5 Abs.2 GG...