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Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

Ein Thema von mlc42 · begonnen am 18. Mär 2024 · letzter Beitrag vom 20. Apr 2024
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Seite 1 von 2  1 2      
mlc42

Registriert seit: 9. Feb 2013
123 Beiträge
 
#1

Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 18. Mär 2024, 18:17
ich wollte meine App mal wieder aktualisieren und bei Apple hochladen.
Da kam eine Frage ob ich Händler wäre, den dann würden meine Kontaktdaten
im Store veröffentlicht sonst nicht.

Apple schickt mir jetzt mails das ich meine Identität etc. nachweisen soll
obwohl ich schon lange im Developerprogramm bin.

Ich weiß jetzt nicht was Apple unter Händler versteht, aber natürlich bin ich
Händler meiner eigenen Apps.

Hat jemand schon Erfahrung damit ? Oder war es ein Fehler Händler anzuclicken.
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Rollo62

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Delphi 12 Athens
 
#2

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 18. Mär 2024, 18:25
Ich fürchte, dass Apple und Google die DSA jetzt nutzen, um alle Einzelentwickler rauszuwerfen.
In den USA ist man als Einzelentwickler quasi nicht existent, wenn man keine Firma besitzt, an der mehrere Personen beteiligt sind.
Siehe DUNS-Nummer, eine Gesellschaft mit einer Person, wie z.B. kleinere Ingenieurbüros in DE, werden dort nur als Einzelperson geführt.
Der Status "Organisation" bleibt verwehrt und damit auch verschiedene technische Möglichkeiten, welche man sonst hätte.
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mlc42

Registriert seit: 9. Feb 2013
123 Beiträge
 
#3

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 18. Mär 2024, 19:50
Eine DUNS Nummer muss man ja bereits für Google haben. Die war auch relativ leicht zu bekommen.
Apple hat meine sogar gefunden aber das genügt denen wohl nicht.
Mal sehen wie es weiter geht.
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Rollo62

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3.908 Beiträge
 
Delphi 12 Athens
 
#4

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 19. Mär 2024, 08:16
Es gibt DUNS für quasi Einzelfirmen und DUNS für richtige Organisationen.
Die DUNS bekommst Du, das stimmt, aber Google/Apple machen da Unterschiede auf welche Teile man in deren Ökosystem zugreifen darf.
Insbesondere Financial usw. wird da meiner Meinung nach beschränkt.
Es gab vor ein paar Monaten eine Info dazu, ich habe das aber noch nicht im Detail gecheckt, was genau die Änderungen und Nachteile sind.
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Benutzerbild von Harry Stahl
Harry Stahl

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Delphi 11 Alexandria
 
#5

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 21. Mär 2024, 20:16
Ich habe jetzt auch eine Mail von Apple bekommen, um diese Frage zu klären.

In der Mail gab es einen Link wo die Thematik ein wenig erläutert wird:
https://developer.apple.com/help/app...ce-information

Unter der Überschrift "How to know if you're a trader" wird die Frage näher erläutert. Nach kurzer Recherche passt der Text auf Art. 3 Nr. 3 f) des DSA (https://eur-lex.europa.eu/legal-cont...LEX:32022R2065).

Dort ist allerdings eine "Unternehmereigenschaft" definiert. Insofern verunsichert mich im Moment ein wenig, dass Apple von "Händler" spricht, das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als ein Unternehmer (OK, ein Unternehmer kann auch Händler sein, muss aber nicht).

Bist Du da schon ein wenig weiter gekommen?

Edit: Mal in die englische Version reingesehen. Dort steht "trader".

Also wenn man nicht nur einen reinen verwaltenden Account hat, sondern letztlich der verantwortliche Unternehmer ist, dann wird man wohl "Händler" angeben müssen, egal ob "Individual" oder "Organization".

Man muss letztlich auch seine Unternehmereigenschaft nachweisen Sie Nr. 8:

"Follow the instructions to upload your documentation. You’ll need to provide a current document that verifies your business name and address. Acceptable documents include business or legal records."

Eine aktuelle Gewerbebescheinigung dürfte da sicher ausreichen, schön wäre aber auch, wenn was anderes ginge ("business records" - was könnte das sein?).
Außerdem muss mann dann auch noch für jede App eine Kontakt-Information angeben, die dann neben der App angezeigt wird.

Geändert von Harry Stahl (21. Mär 2024 um 21:37 Uhr)
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Rollo62

Registriert seit: 15. Mär 2007
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Delphi 12 Athens
 
#6

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 22. Mär 2024, 06:47
Dort ist allerdings eine "Unternehmereigenschaft" definiert. Insofern verunsichert mich im Moment ein wenig, dass Apple von "Händler" spricht, das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als ein Unternehmer (OK, ein Unternehmer kann auch Händler sein, muss aber nicht).

...

Man muss letztlich auch seine Unternehmereigenschaft nachweisen Sie Nr. 8:
Das Problem liegt meiner Meinung nach daran, dass es in den USA anscheinend solche Rechtsformen wie Freiberufler, GbR usw. nicht gibt.
Für viele Unternehmensformen in De gibt es keine Eintragung in ein Handelsregister oder ähnliches.
Wenn das der Fall ist, dann kann man den Amerikanern nicht eindeutig nachweisen, dass man eine Firma hat.
DUNS Hin oder Her, das macht keinen Unterschied.

Vielleicht kennt jemand ja eine Methode, wie man zum Beispiel eine GbR oder andere "Ich-AG"-Unternehmensformen in den USA vollwertig anerkennen lässt.
Mir ist da nichts bekannt, ich denke, es hat was mit deren Rechts- und Haftungssystem zu tun.
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mlc42

Registriert seit: 9. Feb 2013
123 Beiträge
 
#7

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 22. Mär 2024, 19:40
Ich habe Gestern eine Email von einem Björn von Apple Deutschland bekommen
das ich einen Firmenbogen mit der Erklärung, das ich berechtigt bin alle
für das Developerprogramm notwendigen Dinge zu tun, senden soll. Was immer das sein mag.
Ich hab mir das dann selbst bestätigt und hingeschickt.

Heute kam dann noch eine Mail, diesmal in Englisch, das ich ein Händler bin
und weitere Scritte folgen. Das begründen sie mit dem Digtial Service Act der EU.


Auf meine Frage ob das auch für kostenlose Apps gilt kam die Anwort das wäre auch
ein Verkauf nur eben für 0 €.


Schaun wir mal wie es weiter geht.
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mlc42

Registriert seit: 9. Feb 2013
123 Beiträge
 
#8

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 22. Mär 2024, 20:37
ging schneller als gedacht

Nachricht von Apple

We successfully verified your trader contact information for the Digital Services Act compliance. Your information is now live on the App Store in the European Union.
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Benutzerbild von Harry Stahl
Harry Stahl

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2.479 Beiträge
 
Delphi 11 Alexandria
 
#9

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 24. Mär 2024, 21:30
Und was hast Du letztlich benutzt, um Deinen Trader Status nachzuweisen? Nur diesen ausgefüllten Firmenbogen, ohne sonstige Unterlagen beizufügen?

Geändert von Harry Stahl (24. Mär 2024 um 21:32 Uhr)
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mlc42

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123 Beiträge
 
#10

AW: Apple Einrichtung zum Digital Services Act (DSA).

  Alt 27. Mär 2024, 08:46
Die wollten diverse Nachweise haben.

Zunächst kamen auf der Appleseite nach dem ich angegeben habe Händler zu sein einige Abfragen.

Handelsregisterauszug
Nachweis das ich Besitzer der Emailadresse bin (hab ich dann eine Kopie des Auftrags an meinen Provider genommen)
Nachweis das der Telefonanschluss mir gehört (Hab ich dann eine Kopie des Telefonvetrags geschickt)
und einen Blanko Firmenbogen




Danach kam dann eine Email das ich das nochmal auf einem Firmenbogen bestätigen soll.
In der Mail stand meine DUNS Nummer. Die hat Apple tatsächlich selbst rausgefunden.
Ich hatte die vor einiger Zeit schon wegen der Google Aufforderung beantragt.



Hab das dann so gemacht

Firmenbogen mit folgender Bemerkung


Hiermit bestätige ich, .. (Geschäftsführer Bereich Software) das ich rechtlich bevollmächtigt bin, für die .. GmbH alle rechtsverbindlichen Vereinbarungen in Bezug auf das Apple Developer Program einzugehen.


Die (.. GmbH) beabsichtigt, Apps als Händler für Kunden in der Europäischen Union (EU) anzubieten.

Die Größe meiner Badehose musste ich nicht angeben - immerhin
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