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Freie (Open Source) Softwarelizenzen für eigene Projekte

Ein Tutorial von implementation · begonnen am 9. Apr 2012 · letzter Beitrag vom 12. Apr 2012
Antwort Antwort
Seite 7 von 7   « Erste     567
Benutzerbild von implementation
implementation
Registriert seit: 5. Mai 2008
Immer wieder steht man bei seinen Projekten vor der Frage, welche Lizenz(en) man denn verwenden solle. Das Angebot ist groß und unübersichtlich, nicht selten dauert es eine Weile, bis man die "Richtige" gefunden hat, insbesondere beim ersten Mal. Ich werde im Folgenden versuchen, einige freie Lizenzen (OpenSource-Lizenzen) übersichtlich darzustellen.

Disclaimer: Weder bin ich Anwalt, noch habe ich Jura studiert! Die folgende Übersicht ist lediglich ein Produkt umfassender Recherche, ohne Garantie auf Richtigkeit!

Inhalt:
  • Definitionen und Richtlinien
  • Lizenzen ohne Copyleft
  • Lizenzen mit Copyleft
  • Lizenzen für Dokumentationen
  • Frequently Asked Questions
  • Copyleft - Freiheitseinschränkung?
  • Quellen

0. Definitionen der Begriffe "freie Software" und "Open Source"

Wann ist eine Software eigentlich frei? Wann ist sie Open Source? Dafür sind im Laufe der Zeit verschiedene Definitionen zustande gekommen. Auf die verbreitetsten drei werde ich im Folgenden eingehen.

0.1 Die "Free Software Definition" (FSD)

Die Free Software Definition[1] ist die erste gebräuchliche Definition. Sie wurde 1986 von Richard Matthew Stallman geschrieben und umfasste damals zwei Punkte:
  • Die Freiheit, ein Programm zu kopieren, und an einen Nachbarn weiterzugeben, damit er es genauso nutzen kann.
  • Die Freiheit, ein Programm verändern zu können, damit der Nutzer es kontrollieren kann, statt anders rum. Dies impliziert, dass der Nutzer Zugang zum Quellcode haben muss

Die moderne Free Software Definition umfasst vier Punkte:
  • Freiheit 0: Die Freiheit, das Programm zu jedem Zweck zu nutzen.
  • Freiheit 1: Die Freiheit, die Funktionsweise des Programms nachzuvollziehen.
  • Freiheit 2: Die Freiheit, Kopien des Programms weiterzugeben.
  • Freiheit 3: Die Freiheit, das Programm zu verbessern und auch diese verbesserte Version weiterzugeben.

Schon von Anfang an betont Stallman, "free" beziehe sich auf die Freiheiten und nicht auf den Preis. Freie Software muss nach seiner Definition nicht kostenlos sein. Er selbst brachte eine lange Zeit seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Emacs auf.

0.2 Die "Debian Free Software Guidelines" (DFSG)

Angelehnt an die FSD formulierte das Debian-Projekt (eine GNU/Linux-Distribution) 1997 einige Richtlinien[2], nach denen entschieden wird, ob eine Software frei ist. Sie sind um einiges umfangreicher:
  • Das Programm muss freie weitergegeben werden können (sowohl in Binär- als auch in Quellcode-Form)
  • Der Quellcode muss offengelegt werden.
  • Die Lizenz muss erlauben, dass abgewandelte Versionen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden darf.
  • Keine Diskriminierung gegenüber Einzelpersonen oder Personengruppen
  • Keine Einschränkung des Einsatzbereichs
  • Jeder Empfänger des Programms bekomt die verbundenen Rechte automatisch, ohne die Lizenz erst separat anfordern zu müssen.
  • Die Lizenz darf nicht davon abhängen, ob das Programm als Teil der Debian-Distribution weitergegeben wird oder nicht.
  • Die Lizenz darf andere Programme nicht einschränken.
Als Beispiele werden explizit die GPL, die BSD-Lizenz und Perl's Artistic License genannt.

0.3 Die "Open Source Definition" (OSD)

Wenig später spaltete sich von der Freie-Software-Bewegung die Open-Source-Bewegung ab, die mit "Open Source" einen Begriff einführte, der weniger die ideologischen Elemente freier Software beschreiben sollte, als mehr direkt auf die Offenlegung des Quelltexts anspielt. Dazu gründete man die Open Source Initiative (OSI), die die DFSG in etwas abgeänderter Version als Open Source Definition[3] übernahm. Debian-spezifische Formulierungen wurden verallgemeinert und "Free Software" durch "Open Source" ersetzt. Da sie nahezu identisch zur DFSG ist, führe ich sie nicht weiter aus - allerdings sollte man im Hinterkopf behalten, dass die OSI einige Lizenzen weniger streng auslegt als das Debian-Projekt, weshalb einige Lizenzen von der OSI akzeptiert werden, von Debian jedoch nicht.

1. Lizenzen mit Copyleft

Was bedeutet "Copyleft"? Copyleft[4][5] ist die Anforderung an abgeleitete Werke, der gleichen (/kompatiblen/neueren/strikteren) Lizenz zu unterliegen, wie das Ursprungswerk. Es kann unterschiedlich "stark" sein, wie an den folgenden Lizenzen erkenntlich ist.

GNU General Public License Version 2 (GPLv2) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1991
Herausgeber: Free Software Foundation
Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken.
Lizenztext: auf gnu.org

GNU General Public License Version 3 (GPLv3) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Copyleft: Viral, erstreckt sich über das gesamte Programm, bei Bibliotheken auch auf alle Programme, die diese Bibliothek statisch oder dynamisch einlinken.
Besonderheiten:
  • Ausdrückliches Verbot von Tivoisierung.
  • DRM ("Digital Restrictions Management") darf gebrochen werden, ohne gegen den Digital Millenium Copyright Act (DMCA) zu verstoßen.
Lizenztext: auf gnu.org

Affero General Public License Versionen 1 und 2 (AGPL) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2002
Herausgeber: Affero Inc.
Aufbauend auf der GPLv2
Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc.

GNU Affero General Public License Version 3 (AGPLv3) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv3
Zusätzliche Klauseln: Der Quelltext muss auch allen Benutzern im Netzwerk verfügbar gemacht werden, bspw. bei CMS auf Webseiten etc.
Lizenztext: auf gnu.org

GNU Library General Public License Version 2.0 [FSD/DFSG/OSD]
GNU Lesser General Public License Version 2.1 [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1991
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv2
Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird.
Lizenztext (2.0): auf gnu.org
Lizenztext (2.1): auf gnu.org
Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ)
Aber: Manche Projekte (z.B. FreePascal) benutzen eine veränderte Version, bei der du genau das nicht musst.

GNU Lesser General Public License Version 3 [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2007
Herausgeber: Free Software Foundation
Aufbauend auf der GPLv3
Erlaubt jedoch, dass proprietäre Software gegen den unter der LGPL stehenden Code statisch oder dynamisch gelinkt wird.
Lizenztext: auf gnu.org
Achtung bei statischem Linken: Hier greift zwar nicht das Copyleft, aber du musst dennoch die ungelinkten Objektdateien mitliefern[6] (siehe auch FAQ)

Mozilla Public License Version 1.1 (MPLv1.1) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 1998
Herausgeber: Mozilla Foundation
Inkompatibel zur GPL! Wenn Kompatibilität gewünscht, wird auf Version 2.0 oder eine Duallizenzierung verwiesen.
Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden.
Lizenztext: auf mozilla.org

Mozilla Public License Version 2.0 (MPLv2.0) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2012
Herausgeber: Mozilla Foundation
Kompatibel zur GPL, im Gegensatz zum Vorgänger.
Copyleft: Schwach, erstreckt sich nur auf die lizenzierte Quelldatei und kann problemlos mit proprietärem Code gemischt werden.
Lizenztext: auf mozilla.org

Common Development and Distribution License (CDDL) [FSD/OSD]
Erscheinungsjahr: 2004
Herausgeber: Sun Microsystems
Aufbauend auf MPLv1.1, nicht GPL-kompatibel!
Ergänzt, dass Lizenzen erlischen, wenn der Lizenznehmer gegen den Lizenzgeber wegen Patentverletzungen klagt.
DFSG-Kompatibilität ungeklärt.

Eclipse Public License (EPL) / Common Public License (CPL) [FSD/DFSG/OSD]
Erscheinungsjahr: 2001 (CPL) / 2004 (EPL)
Herausgeber: IBM (CPL) / Eclipse Foundation (EPL)
Inkompatibel zur GPL!
Die CPL wird als ersetzte Lizenz geführt, IBM und Eclipse haben sich darauf geeinigt, dass die EPL die CPL ablöst. Grundsätzliche Änderungen gibt es keine.
Copyleft: Schwach, nur innerhalb eines "Moduls"
Lizenztext (EPL): auf eclipse.org

2. Lizenzen ohne Copyleft

Originale BSD-Lizenz (4 Klauseln) [FSD/DFSG/?]
Enthält eine umstrittene "Werbeklausel", daher von der OSI nicht aufgenommen und nicht mit der GPL kompatibel.

Modifizierte/neue BSD-Lizenz (3 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD]
FreeBSD-Lizenz (2 Klauseln) [FSD/DFSG/OSD]
X11-Lizenz (nahezu identisch) [FSD/DFSG/OSD]
Beliebteste Non-Copyleft-Lizenzen, GPL-kompatibel

Boost Software License [FSD/DFSG/OSD]
GPL-kompatibel
Lizenztext: auf boost.org

Apache License 1.0 [FSD/?/?]
GPL-inkompatibel aufgrund Werbeklausel
Lizenztext: auf apache.org

Apache License 1.1 [FSD/?/OSD]
GPL-inkompatibel aufgrund des strengen Verbots der Nutzung von Apache-bezogenen Namen
Lizenztext: auf apache.org

Apache License 2.0 [FSD/DFSG/OSD]
Kompatibel zur GPLv3, nicht jedoch zur GPLv2.
Lizenztext: auf apache.org

Do What The Fuck You Want To Public License (WTFPL) [FSD/DFSG/OSD]
Eine Public-Domain-Lizenz. Null Einschränkungen.
Lizenztext: WTFPL

3. Lizenzen für Dokumentationen

GNU Free Documentation License (GFDL)
Primär innerhalb des GNU-Projekts verwendet, früher auch von der Wikipedia.
Copyleft-behaftet.
Erlaubt invariant sections, weshalb viele GFDL-Werke nicht vom Debian-Projekt als frei anerkannt werden.
Lizenztext: auf gnu.org

FreeBSD Documentation License
Vom der FreeBSD-Distribution verwendet.
Ohne Copyleft, kompatibel mit der GFDL.
Lizenztext: auf freebsd.org

Creative-Commons-Lizenzen
Eine ganze Reihe von Lizenzen werden von der Creative-Commons-Gemeinschaft veröffentlicht.
Die Lizenzen lassen sich nahezu beliebig aus folgenden Modulen zusammensetzen:
  • BY - Namensnennung
  • SA - Share Alike (Copyleft)
  • ND - No Derivative (keine Ableitungen)
  • NC - Non-Commercial (keine kommerzielle Nutzung)
Im aktuellen Lizenzensatz ist Namensnennung immer vorgesehen und kann nicht abgewählt werden.
Es ist nicht empfohlen, die Lizenzen für Software zu verwenden.[7][8]

4. Frequently Asked Questions
  • Darf ich freie Software verkaufen?
    Ja, auch zu jedem Preis! "Free" bezieht sich auf die Freiheiten, nicht auf die Kosten. Der Verkauf kann eine gute Möglichkeit darstellen, die Entwicklungskosten aufzubringen.[9][10]
  • Ich habe ein GPL-Programm mit ein paar Erweiterungen versehen, die ich aber nur selbst nutze. Muss ich sie veröffentlichen?
    Nein, die GPL zwingt nicht zur Veröffentlichung. Aber wenn du dich dafür entscheidest, beachte auch das Copyleft!
  • Ich habe eine GPL-Bibliothek und möchte eine proprietäre Software schreiben, die darauf aufbaut.
    Gib's auf - das Copyleft umfasst sowohl statische als auch dynamische Bindungen. Es wäre allerhöchstens möglich, ein zweites Programm zu schreiben, das die Bibliothek einbindet und die Funktionen über IPC zur Verfügung stellt. Aber das ist dann sehr grenzwertig und interpretationsabhängig. Eine Ausnahme liegt vor, wenn es sich bei der GPL-Bibliothek um einen Betriebssystemkern handelt (Danke an franktron und JamesTKirk)
  • Ich habe eine LGPL-Bibliothek, die ich statisch einbinde. Gilt hier das Copyleft?
    Nein, aber bei statischer Bindung musst du dennoch dem Nutzer die Möglichkeit geben, die Bibliothek durch eine veränderte Version zu ersetzen. In der Praxis heißt das, dass du deine ungelinkten Objektdateien mitgeben musst, damit der Nutzer sie gegen seine veränderte Bibliothek linken kann. Dieser Sachverhalt besteht nicht bei dynamischer Bindung (DLLs). [6]
  • Ich möchte in ein GPL-Programm Quelltext einbinden, der mit einer anderen Copyleft-Lizenz versehen ist. Welche Bedingungen habe ich zu erfüllen?
    Zuerst solltest du sicherstellen, dass alle verwendeten Lizenzen kompatibel sind. In der Regel gilt für das Gesamtprogramm dann die strikteste Lizenz. Das ist meistens die GPL, nur die AGPL ist noch strikter.
  • Kann ich ein Programm unter einer der Creative-Commons-Lizenzen veröffentlichen?
    Die Verwendung der CC-Lizenzen für Software ist NICHT empfohlen! (Danke an BUG) [7][8]
  • An wen kann ich mich wenden, wenn die Lizenz gebrochen wird?
    Hilfe gibt's u.A. von Harald Welte und dem Software Freedom Law Center (Danke an Assarbad)
  • Sind die Lizenzen auch für andere Werke als Software anwendbar?
    Nicht jede, aber der überwiegende Teil schon. Selbst die GPL spricht nur von "work" und explizit nicht von "program" oder "software", und der Begriff des Quellcodes wird auf allgemeiner Ebene formuliert. Dies ist in anderen Lizenzen ähnlich gehandhabt. So bringt es immer wieder Verwunderung, wenn Bilder unter die GPL gestellt werden, aber an sich ist das problemlos möglich.
  • Darf ich "obfuscated code" unter freie Lizenzen stellen?
    Das kommt darauf an, wie dort der Begriff "Quellcode" definiert wird. Ich bediene mich mal wieder der GPLv2 und v3 als Beispiel: "The source code for a work means the preferred form of the work for making modifications to it.".
    Da dies auf obfuszierten Code nicht zutrifft, kann dieser nicht als Quellcode angesehen werden, obwohl der Compiler daraus das gleiche erzeugt wie aus dem eigentlichen.

5. Ist das Copyleft nicht eine Freiheitseinschränkung?

Nicht selten kriegen sich innerhalb beider Bewegungen Entwickler darüber in die Haare, ob ein starkes Copyleft (insbesondere die GPL/AGPL) nicht eine Freiheitseinschränkung sei.

Standpunkt Pro-Permissive/Contra-Viral
Ich möchte, dass jeder meinen Code nutzen kann. Egal ob für freie Software oder für proprietäre.

Argumentation der FSF (Pro-Viral/Contra-Permissive)
Ohne Copyleft könnte jeder die Software in proprietäre Lizenzen überführen. Das GNU-Projekt zielt aber darauf ab, dass jeder die vier Freiheiten bekommt. Hätten die Distributionen jedoch die Möglichkeit, die Software proprietär zu verbreiten, würden die Freiheiten nicht bei den Nutzern ankommen.[11][4]

Argumentationsgang von Torvalds (Pro-Viral/Contra-Permissive) (halb Zitat, halb nach Sinn wiedergegeben)
Ich will, dass jeder mit der Software machen kann, was er will. Ein verrückter Wissenschaftler könnte sie benutzen, um die Weltherrschaft zu übernehmen (Haie mit Laserkanonen auf dem Kopf!!!!) Aber dann möchte ich, dass er mir auch etwas dafür zurückgibt. Ich gab ihnen den Quellcode meiner Software, dann wünsche ich mir auch den der Erweiterungen. Danach können sie meinetwegen die Welt erobern, ich mag Laserhaie.[12]

Weiterer Pro-Viral-Contra-Permissive-Standpunkt
Manchmal arbeite ich an freier Software, und manchmal an proprietärer Software ‑ aber wenn ich an proprietärer Software arbeite, erwarte ich, dass man mich dafür bezahlt. Ohne Copyleft würde ich indirekt an proprietärer Software mitarbeiten.[11]

6. Quellen

[1] http://www.gnu.org/philosophy/free-sw.html
[2] http://www.debian.org/social_contract#guidelines
[3] http://www.opensource.org/docs/osd
[4] http://www.gnu.org/copyleft/copyleft.de.html
[5] http://www.opensource.org/faq#copyleft
[6] http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_Les...Public_License
[7] http://wiki.creativecommons.org/FAQ#...to_software.3F
[8] http://de.creativecommons.org/faqs/#...heinen_antwort
[9] http://www.gnu.org/philosophy/selling.de.htm
[10] http://www.opensource.org/faq#commercial
[11] http://www.gnu.org/philosophy/pragmatic.de.html
[12] http://en.wikiquote.org/wiki/Linus_Torvalds#2006

Weiterlesen:
Zum Schluss möchte ich zum wiederholten Male darauf verweisen, dass kein Anspruch auf Richtigkeit besteht!
Verbesserungs- und Ergänzugsvorschläge sind gern willkommen.
Falls ich irgendwo falschen Nonsens schreibe, weist mich bitte, bitte darauf hin, dann wird's korrigiert.

Im Zweifel: Einfach mal in den Lizenztext schauen, so schwer sind die gar nicht

Geändert von implementation ( 3. Mär 2014 um 16:00 Uhr) Grund: FreePascal-Ausnahme hinzugefügt
 
Benutzerbild von implementation
implementation

 
FreePascal / Lazarus
 
#61
  Alt 11. Apr 2012, 22:56
Kein juristischer Laie hat auch nur annähernd die Kompetenz, eine "wasserdichte" Lizenz zu erstellen.
Aber andere haben dies beseits mit juristischem Beistand getan und stellen die Lizenz auch für andere zur Verfügung. Was spricht dagegen, sie zu verwenden?

Zitat:
Neulich nahm ich - ich glaube, es war im Delphiforum - zum ersten Male eine Lizenz wahr, die englisch und etwas vulgär war, aber so sinngemäß heißt: Macht, zum Teufel, damit, was ihr wollt. Diese sprach mir aus der Seele.
Das dürfte die WTFPL gewesen sein. Danke, ich werde sie oben noch ergänzen.
Marvin
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Benutzerbild von jaenicke
jaenicke

 
Delphi 11 Alexandria
 
#62
  Alt 11. Apr 2012, 23:19
Hinzu kommt, daß (fast?) jeder auch Ideen und Quelltexte ("Codeschnipsel") anderer benutzt. Wie will man fremde Quelltexte juristisch sauber in eine eigene Lizenz unterbringen, und ist allein dieses Ansinnen nicht ein wenig anmaßend?
Bei den entsprechenden Codeschnippseln aus z.B. Foren steht bei mir dann natürlich die Quelle stets dabei, egal ob ich solche Quelltexte beruflich oder privat nutze. Beispiel:
Delphi-Quellcode:
// von: negaH - http://www.delphipraxis.net/6620-delay-revisited.html
procedure Delay(Milliseconds: Integer);
...
Und wenn bei Units aus dem Internet die Lizenz mal unklar ist, benutze ich sie nicht und schreibe es lieber selbst, ganz einfach.
Sebastian Jänicke
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Delphi-Laie

 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#63
  Alt 11. Apr 2012, 23:26
Kein juristischer Laie hat auch nur annähernd die Kompetenz, eine "wasserdichte" Lizenz zu erstellen.
Aber andere haben dies beseits mit juristischem Beistand getan und stellen die Lizenz auch für andere zur Verfügung. Was spricht dagegen, sie zu verwenden?
Was spricht dafür, sich damit zu beschäftigen?

Dagegen spricht, daß man sich damit zeit- und gedankenintensiv beschäftigen muß, um sich ein halbwegs klares Urteil als juristisch Ungebildeter ansatzweise zu erlauben, ob das überhaupt sinnvoll und rechtlich sicher ist. Unkritisches, ungeprüftes, gar ungelesenes Übernehmen kann mehr Schaden als Nutzen anrichten. Etwas unkritisch von anderen vorgesetztes zu übernehmen, mag ich schon lang nicht mehr, und je mehr man sich dann damit beschäftigt, desto böser kann das Erwachen werden. Wir hatten dazu eine private Diskussion über ein anderes Thema - erinnerst Du Dich?

Geändert von Delphi-Laie (11. Apr 2012 um 23:44 Uhr)
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Delphi-Laie

 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#64
  Alt 11. Apr 2012, 23:38
Das dürfte die WTFPL gewesen sein. Danke, ich werde sie oben noch ergänzen.
Merkst Du denn nicht, daß diese "Lizenz" nichts anderes als eine Verballhornung, eine Karikierung dieses Lizenzierungsunwesens ist?

Lizenz ist n.m.W. eine vertraglich (!) vereinbarte Genehmigung. Ob ein solcher Vertrag überhaupt zustande kommt, wenn man anonym etwas z.B. hier veröffentlicht und wenn - noch anonymer, weil nicht nachvollziehbar - welche diese Programme wieder kopieren ("herunterladen"), halte ich für fraglich. Anonyme Lizenzen nach dem "Gießkannenprinzip"? Gibt es so etwas wirklich?

Welche Lizenz liegt überhaupt vor - oder liegt überhaupt eine vor - wenn man darob schweigt, wie die allermeisten es tun?

Und warum wird hier ständig von Copyleft gesprochen? Das ist keine seriöse Bezeichnung, geschweige denn, ein Terminus. Ist das eine Verballhornung, oder soll das "juristisch sicher" sein, um nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz zu kollidieren? Das Rechtsberatungsgesetz, zu dem ich wegen dessen Historie ohnehin eine ablehnende Haltung habe (ich nehme es nicht einmal ernst), kann man schon damit aushebeln, indem man rechtliche Aussagen als nicht rechtlich fundiert bezeichnet ("keine juristische Ausbildung genossen").

Geändert von Delphi-Laie (12. Apr 2012 um 00:00 Uhr)
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Benutzerbild von Assarbad
Assarbad
 
#65
  Alt 12. Apr 2012, 01:47
Sagt mal, warum laßt Ihr Euch das Leben so schwermachen und Euer Denken "verjustifizieren" und damit m.E. verbiegen?
Lies die MIT-Lizenz und dann bspw. die GPL. Die eine ist verklausuliert (GPL), die andere kannst du nach zwei Schuljahren Englischunterricht verstehen.

Neulich nahm ich - ich glaube, es war im Delphiforum - zum ersten Male eine Lizenz wahr, die englisch und etwas vulgär war, aber so sinngemäß heißt: Macht, zum Teufel, damit, was ihr wollt. Diese sprach mir aus der Seele.
WTFPL

Nein, ich weigere mich, meine Konzetration auf so etwas in meinen Augen völlig nutzloses und überflüssiges (solang man nicht kommzeriellen Zwängen unterliegt) ablenken zu lassen. Ich werde nicht den Hobbyjuristen zu spielen auch nur versuchen.
Tja, Pech - so sehr deine Aussage dem gesunden Menschenverstand entspricht, so sehr ist sie leider auch eine Milchmädchenrechnung. Justiz hatte seit ihrer Erfindung noch nie etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun. Denn ohne Lizenz kann keiner rechtlich abgesichert deinen Code benutzen, ob er nun quelloffen ist oder nicht. Das ist gerade das Problem. Deshalb ist es wichtig sie zu verstehen und das zu verstehen was dahinter steckt.
(NB: "klauen" können die von deinem Code noch immer. Wird nur keiner der noch alle Sinne beisammen hat machen, weil sie sich damit einem Risiko aussetzen.)

Merkst Du denn nicht, daß diese "Lizenz" nichts anderes als eine Verballhornung, eine Karikierung dieses Lizenzierungsunwesens ist?
Ist der Begriff Copyleft auch. Und dennoch handelt es sich um einen handfesten Begriff mit handfesten rechtlichen Konsequenzen.

Lizenz ist n.m.W. eine vertraglich (!) vereinbarte Genehmigung. Ob ein solcher Vertrag überhaupt zustande kommt, wenn man anonym etwas z.B. hier veröffentlicht und wenn - noch anonymer, weil nicht nachvollziehbar - welche diese Programme wieder kopieren ("herunterladen"), halte ich für fraglich. Anonyme Lizenzen nach dem "Gießkannenprinzip"? Gibt es so etwas wirklich?
Anonym? Wo lebst du?

Und warum wird hier ständig von Copyleft gesprochen? Das ist keine seriöse Bezeichnung, geschweige denn, ein Terminus. Ist das eine Verballhornung, oder soll das "juristisch sicher" sein, um nicht mit dem Rechtsberatungsgesetz zu kollidieren?
Quark. Lies dich bitte erstmal schlau bevor du derlei Kommentare losläßt.

Was spricht dafür, sich damit zu beschäftigen?
Vor allem die Tatsache, daß niemand deinen Code benutzen kann, wenn du keine Lizenz dafür angibst. Aber bitte, du magst ruhig deinen Code so veröffentlichen wie du das willst. Niemand hier schreibt dir etwas vor. Nur genutzt wird dein Code nicht werden, zumindest nicht für ernsthafte Zwecke, da er nicht automatisch gemeinfrei ist (zumal das Konzept "Public Domain" nur im angelsächsischen Sprachraum existiert). Eine kurze und einfache Lizenz ist daher allemal keiner Lizenz vorzuziehen, wenn man denn möchte, daß der eigene Code benutzt wird. Und ja, selbst die WTFPL ist eine ernsthafte Lizenz im rechtlichen Sinn und meines Wissens nach kompatibel zur GPL und OSI-approved.
Oliver

Geändert von Assarbad (12. Apr 2012 um 01:55 Uhr)
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Delphi-Laie

 
Delphi 10.1 Berlin Starter
 
#66
  Alt 12. Apr 2012, 15:00
Hallo Assarbad, vielen Dank für Deine Mühe und auch, daß Du mir vom "gesunden Menschenverstand" her gesehen recht gibst (was aber nicht nötig gewesen wäre)!

Meine Quelltexte sind - wie garantiert die vieler anderer auch - zu einem erheblichen Teil Collagen gefundener Quelltexte - sei es in Pascal, sei es in anderen Programmiersprachen. Schon zu entscheiden, was die nötige Schöpfungshöhe erreicht, damit es urheberrechtlich geschützt ist und ggf. irgendwelche Lizenzen greifen, ist insofern müßig, als daß man sich nicht sicher sein kann, daß ein Richter es doch anders sähe. Hinzu kommt, das fremde Quelltexte gar nicht mal so selten "unsauber" oder gar fehlerhaft sind, sie müssen also angepaßt, vereinfacht oder erweitert und auch hin und wieder korrigiert werden. Wer hat nun woran welches Urheberrecht? Der eine am Original, der andere an der Adaptation oder gar Korrektur? Das ganze ziseliert letztlich ins Lächerliche.

Wenn ich hier - und vermutlich denken etliche andere auch so - die Quelltexte den Compilaten in den Projekt(datei)en beilege und das Wort Lizenz nicht einmal verwende, so ist das zwar kein explizites Einverständnis, diese zu verwenden, jedoch ein Indiz in diese Richtung, weil es sich faktisch nicht verhindern läßt. Das dürfte wohl jedem klar sein.

Nichtdestoweniger bin ich dankbar dafür, von anderen so partizipieren zu können (schmarotzen will ich nicht schreiben) und halte es für ein Gebot des Anstandes und der Aufrichtigkeit, wenigstens etwas von den Vorteilen, die man hier schöpfen kann, der Gemeinschaft zurückzugeben.

Ob irgendjemand irgendetwas meiner Quelltext benutzt, ist mir deshalb nicht mal "Jacke wie Hose", sondern ich befürworte es sogar, weil es letztlich der Verbreitung der Programmiererei nützt.

Ergänzung: Irgendeine Internetseite im Wikipediastil ist kein Beweis für die Seriösität eines Wortes. Was bitte soll ein "Copyleft" sein? Ein Kopierlinks? Ist das ein juritischer Terminus, der im BRD-Rechtssystem definiert und kodifiziert ist?

Geändert von Delphi-Laie (12. Apr 2012 um 16:39 Uhr)
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creed steiger
 
#67
  Alt 12. Apr 2012, 19:00
Ergänzung: Irgendeine Internetseite im Wikipediastil ist kein Beweis für die Seriösität eines Wortes. Was bitte soll ein "Copyleft" sein? Ein Kopierlinks? Ist das ein juritischer Terminus, der im BRD-Rechtssystem definiert und kodifiziert ist?
Copyleft
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Copyleft

im Zusammenhang mit GPL und rechtlicher Gültigkeit
http://www.heise.de/newsticker/meldu...PL-164927.html

und nochwas von der Bitkom dazu:

http://www.bitkom.org/files/document...ersion_1.0.pdf

Edit:das mit dem Kopierlinks find ich ein bissl daneben,der Begriff kommt halt aus einem anderen Kontext/Rechtssystem.Allerdings sollte man in Hinsicht auf globalisierte Märkte ernsthaft ein bissl über den deutschen Tellerrand hinausgucken,anstatt einen Begriff ins lächerliche zu ziehen.

Geändert von creed steiger (12. Apr 2012 um 19:12 Uhr)
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