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DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

Ein Thema von s.h.a.r.k · begonnen am 12. Apr 2013 · letzter Beitrag vom 26. Apr 2013
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Popov
(Gast)

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#11

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:26
Hier wird es hingegen schwierig. Sooo lang stillgehalten gilt höchstwahrscheinlich als konkludente Zustimmung, auch mit der verminderten Vertragsleistung zufriedenzusein -> Sonderkündigungsrecht verfallen.
Würde ich dem nicht widerspruchslos zustimmen, denn sie kann durchaus 2 Jahre mit dem Produkt zufrieden gewesen sein, ohne jedoch zu wissen, dass die Leistung zu kein ist. Wenn sie also 2 Jahre lang nur Webseiten aufruft, kann ihr gar nicht auffallen, dass die Leitung zu langsam ist. Sie kann auch erst nach 2 Jahren ein Clip von YouTube in HD Qualität aufgerufen haben und erst da festgestellt haben, dass die Leistung nicht erbracht wurde. Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
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sx2008

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#12

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:40
2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.
Das ist doch das entscheidende Argument.
Wenn ein 16MBit Anschluss nur 11 MBit liefert, weil es Probleme mit der Entfernung, der Leitungen oder dem Router gibt, dann ist juristisch nichts zu machen.
Selbst wenn es zeitweise nur 6 MBit statt 16 sind, kann man da relativ wenig machen.

Wenn der Anbieter aber (fahrlässig) eine wesentlich höhere Geschwindigkeit anbietet obwohl er weiss, dass seine Technik diese überhaupt nicht liefern kann, dann besteht eine Vertragsverletzung.
Ich würde eine Nachbesserung mit Fristsetzung (2 Wochen) fordern und falls der Anbieter dem nicht nachkommt die fristlose Kündigung wegen Nichterfüllung des Vertrag schicken.
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cookie22

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#13

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:45
Zitat:
2000 ist schlichtweg eine andere Leistungsklasse als 16000 -> Ein ganz wesentliches Vertragsmerkmal (wenn es denn eines war) nicht erfüllt -> außerordentliches Kündigungsrecht (bis zu dieser Stelle der Informationen). Auch "bis zu" schmälert das nicht, weil es zumindest dann in diese Größenordnung rücken muß.
Delphi-Laie hat Recht, die Abweichung ist einfach zu groß. Ich denke, dass der Anbieter eine Kündigung ohne probleme annehmen würde.
Gruß
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Delphi-Laie

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#14

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 13. Apr 2013, 19:46
Es wäre also zu prüfen ob ein Kunde sofort ermitteln muss ob die Leistung erbracht wird oder der Widerspruch erst ab der Kenntnisnahme gilt.
Nein, das muß "ein Kunde" natürlich nicht. Die Verantwortung, seine Vertragspflichten zu erfüllen, liegen beim jeweiligen Vertragspartner. Wenn man jahrelang "versehentlich" zuwenig bezahlt hat, dann kann sich der DSL-Anbieter ja auch nicht darauf berufen, daß der Kunde seine Zahlung hätte prüfen müssen (insbesondere, wenn Abbuchung vereinbart wurde).

Man kann ja auch immer sich damit "herausreden", daß man gar nicht über die nötigen Fachkenntnisse besitzt, das halbwegs genau zu messen, sodaß die weitgehende Vertragsnichterfüllung dann wirklich ein Zufallsfund ist (kein Streaming in HD-Auflösung o.ä.). Genau ab diesem Zeitpunkt beginnen Mängelrügenpflicht inkl. Fristsetzung und anschließendes Sonderkündigungsrecht zu laufen.
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Sir Rufo

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#15

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 08:11
Für ein evtl. ausserordentliches Kündigungsrecht müsste der Provider auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen anbieten.

Auch diese enthalten zwar alle den Passus bis zu, allerdings wird der Kunde benachteiligt, weil er die gleiche Leistung vom Provider günstiger erhalten könnte.

Ein Kontakt zur Verbraucherzentrale ist in diesem Fall wohl ratsam.
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Delphi-Laie

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#16

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 10:21
Für ein evtl. ausserordentliches Kündigungsrecht müsste der Provider auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen anbieten.
Falsch. Man kündigt nicht nur die Leistung, sondern kann auch den Anbieter insgesamt kündigen. Mir ist nicht bekannt, daß man beim Anbieter bleiben müßte, wenn er die verminderte Leistung "offiziell" anbietet - inoffiziell tut er es durch die verminderte Datendurchsatzrate ohnehin. Und das hat überhaupt nichts mit irgendwelchen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" zu tun, sondern hängt von der Rechtslage ab. (Einseitige) Vertragsnichterfüllung -> (einseitige) Vertragskündigung. Plausible Parallele: Bei groben Mängeln an der Mietsache ist man auch nicht verpflichtet, eine ma(e)ngelfreie Ersatzwohnung des Vermieters zu beziehen, auch wenn diese sogar vergleichbar bis nahezu identisch ist.

Außerdem erscheint mir Dein Satz widersprüchlich: Wäre es nicht plausibel, daß dieses außerordentliche Kündigungsrecht genau und erst dann einsetz, wenn der Provider "auch geringere DSL-Bandbreiten zu günstigeren Konditionen" nicht anbieten (kann)?

Ein Kontakt zur Verbraucherzentrale ist in diesem Fall wohl ratsam.
Schaden kann es nicht, aber ich gebe Brief und Siegel darauf, daß dort nicht groß etwas anderes als in dieser Diskussion thematisiert werden wird.
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#17

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 10:53
@Delphi-Laie

Bietet der Provider DSL-Veträge mit bis zu 2000 für 10€ , bis zu 6000 für 15€ und bis zu 16000 für 20€ an und du bestellst einen 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du gute Chancen diesen Vertrag zu kündigen oder auf die günstigere Variante zu wechseln.

Bietet der Provider DSL-Verträge mit bis zu 16000 und bis zu 50000 an und du bestellst den 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du nur sehr geringe Chancen.

(Immer vorausgesetzt, der Provider sichert keine Mindestbandbreiten zu)

AG Fürth (Bayern) · Urteil vom 7. Mai 2009 · Az. 340 C 3088/08
Hier werden allerdings 2 Sachverhalte (geringe Bandbreite, Telefonanschluss) behandelt.
Die Verbraucherzentralen leiten aus diesem Urteil aber auch genau den von mir oben geschilderten Sachverhalt ab.
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#18

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:00
Bietet der Provider DSL-Verträge mit bis zu 16000 und bis zu 50000 an und du bestellst den 16000 und bekommst nur 4000 geliefert, dann hast du nur sehr geringe Chancen.
Was bedeutet denn "bis zu"?

Daß diese Geschwindigkeit wenigstens gelegentlich annähernd erreicht wird? Dann gebe ich Dir recht.

Wenn allerdings ein Viertel dieses ominösen "bis zu" mehr oder weniger der Maximalwert ist, dann liegt eine wesentliche zugesicherte Produkteigenschaft nicht vor, der Vertrag ist mithin in einem wesentlichen Kriterium nicht erfüllt.

Auch wenn der Provider in seinen Häusern alles technisch mögliche versucht, die Geschwindigkeit zu maximieren und daraus womöglich sein pauschales vollmundiges Versprechen schöpft und formuliert, so ist das nicht genug, denn es hängt vom gesamten Versorgungsnetz, nicht zuletzt von der "letzten Meile" der Telekom ab. Und genau dieser "Flaschenhals" ist längst mit vertretbarem Aufwand meßbar. Ein pauschales "bis zu" entpflichtet den Anbieter bei konkreten Vertragsanfragen nicht, es konkret auch hinsichtlich der Umsetzbarkeit auch zu prüfen. Ansonsten ist das fahrlässig (bei bewußt unterlassenem, obwohl möglichen) Messen sogar m.E. schon ziemlich grob (dreist) fahrlässig.
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#19

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:07
Liegt keine Zusicherung einer Mindestbandbreite vor (Vertrag), dann genügt jede Bandbreite unterhalb dieses Wertes den Vertragsbedingungen.

Genau aus diesem Grund ist den Verbraucherzentralen auch dieses Urteil so wichtig.
(Gründe siehe meinen vorherigen Beitrag).
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Delphi-Laie

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#20

AW: DSL -- Außerordentliches Kündigungsrecht?!

  Alt 14. Apr 2013, 11:17
Liegt keine Zusicherung einer Mindestbandbreite vor (Vertrag), dann genügt jede Bandbreite unterhalb dieses Wertes den Vertragsbedingungen.
Dann muß sich der Provider fragen lassen, warum er mit einem unrealistisch hohen Wert wirbt, den er nicht zu erreichen imstande zu sein ihm bekannt ist oder mit vertretbarem Aufwand nachmessen kann. Das ist eine klare Irreführung, eine Täuschung, womit der Vertrag angefochten werden kann bzw. null und nichtig ist.

Soweit waren wir im übrigen auch schon mal bei der Eisenbahn. Bis vor gar nicht allzulanger Zeit galt allein die Zusicherung, ohne jede Zeitbegrenzung bzw. mittlere Mindestgeschwindigkeitvon A nach B zu befördern, als einzig wesentlicher Vertragsbestandteil. Reichte also Schritt- bzw. Schneckengeschwindigkeit als Vertragserfüllung. Zum Glück wurde die Pflicht der Eisenbahn den heutigen Erfordernissen angepaßt.

Geändert von Delphi-Laie (14. Apr 2013 um 11:20 Uhr)
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