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Internetseiten auslesen & Copyright

Ein Thema von Monday · begonnen am 8. Mär 2014 · letzter Beitrag vom 10. Mär 2014
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Monday

Registriert seit: 24. Aug 2012
103 Beiträge
 
FreePascal / Lazarus
 
#1

Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 19:13
Hallo,

ich habe eine ungewöhnliche Frage... Von verschiedenen Internetseiten möchte ich verschiedene Informationen sammeln und zusammenfassen. Bisher habe ich das per Hand gemacht (mühselig), möchte das aber nun per Software erledigen lassen. Da das dann alles so enorm einfach ist, würde ich die Software dann auch gerne anderen zur Verfügung stellen. Nun die Frage.

Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?

Lg
Monday
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Benutzerbild von Sir Rufo
Sir Rufo

Registriert seit: 5. Jan 2005
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Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#2

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:06
  1. Das automatische Auslesen kann schon ein Verstoss sein
  2. Ob die Verbreitung des so ausgelesenen Inhalts rechtlich in Ordnung ist, kann dir nur der Betreiber der Seite bzw./und/oder der Urheber des Inhalts sagen

Warum geht man davon aus, dass im Internet es anders ist als im wahren Leben?
Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf.
Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen).

PS

Bevor die Frage aufkommt "Das sind aber ganz viele, muss ich da alle fragen? " -> JA
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
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Popov
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#3

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:15
Kommt drauf an was du damit machst. Ist die Seite legal, kannst du sie auslesen wie du willst, soweit das nicht gegen AGBs verstößt.

Wenn du das allerdings weiter gibst, bekommst du Probleme. Du darfst zitieren, aber was ein Zitat ist, dass muss u. U. geklärt werden. Siehe Google, die ebenfalls Seiten liest und eigentlich nur kleine Leseproben den Nutzern gibt. Egal wo, Google verliert eigentlich überall gegen die Rechteinhaber. Somit hat selbst Google Probleme mit zitieren.
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Insider2004
(Gast)

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#4

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:16
Für dich privat kannst du machen was du willst. Die Weitergabe von fremden Inhalten ist verboten, da du nicht der Urheber bist. Warum jetzt google nicht im Gefängnis sitzt, kann ich dir nicht sagen. Wahrscheinlich, weil das Amis sind...
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Perlsau
(Gast)

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#5

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:46
Wenn mir die Birnen von Nachbars Baum gefallen, dann frage ich den Nachbarn ob ich eine haben darf. Ich frage dafür nicht den Friseur, den Pastor, den Polizisten, den anderen Nachbarn, den Onkel der Tante mit den zwei Hunden und auch nicht den Sack Reis in China (den hat es eh gerade umgehauen).
Dir ist aber schon klar, daß der Vergleich schwer hinkt? Denn erstens ist die Birne weg, wenn ich sie pflücke, das Dokument, das ich mir herunterlade, jedoch nicht, weil es sich um eine Kopie handelt, die der Urheber bzw. Rechteinhaber freiwillig zur Verfügung stellt. Und zweitens erinnert ein entsprechendes Copyright lediglich daran, daß dieses Dokument nicht von jedem veröffentlicht werden darf. Doch das will der TE ja auch gar nicht. Er will lediglich Informationen, die er aus dem Internet recherchiert, sammeln und ablegen. Oder glaubst du etwa, man kann juristisch durchsetzen, daß Informationen zwar gelesen, aber weder gemerkt noch notiert werden dürfen? Die Art der Notierung ist letztlich meine Privatsache, ebenso die Art, wie ich diese Informationen sammle. Du kannst weder durchsetzen noch überprüfen, ob die Einträge in meiner Datenbank von Hand oder durch eine Software erfolgt sind. Du weißt aber z.B. ganz genau, daß die Einträge in den Datenbanken von Suchmaschinen zu 99,99 Prozent automatisch erfolgt sind, völlig unabhängig von irgendwelchen Wünschen der Seitenbetreiber oder Rechteinhaber.

Das Urheberrecht dient dazu, Verwertungsrechte zu schützen. Eine Verwertung liegt nur dann vor, wenn ich damit einen Mehrwert generiere, den ich dann einstecke und der eigentlich dem Urheber zustünde. Meine private Datensammlung (z.B. die unzähligen Bookmarks in meinem Browser) stellt jedoch keine Verwertung in diesem Sinne dar. Nicht wenige dieser Bookmarks hab ich ebenfalls auf automatische Weise erzeugt, was man den einzelnen Einträgen jedoch nicht ansieht. Du glaubst doch jetzt nicht etwa, daß es sich hier um kostenpflichtige oder genehmigungsbedürftige Einträge handelt? Muß ich jetzt mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme meines Computers rechnen?
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p80286

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FreePascal / Lazarus
 
#6

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 20:56
Wenn ich diese Daten (Teile der Internetseiten) automatisch auslese und weiterverarbeite, wie sieht es dann mit den Copyright aus? Verletze ich diese dann (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)?
Also wenn ich das richtig verstehe, willst Du eine Software erstellen (bzw. hast Du erstellt), die Inhalte aus verschiedenen Seiten ausliest.

Wenn Du diese Software nicht nutzt hast Du mit dem Urheberrecht nichts am Hut. Das ist dann ein Problem derjenigen die Deine Software nutzen und die Ergebnisse als eigene Leistung ausgeben.

Gruß
K-H
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Perlsau
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#7

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 21:02
Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
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Sir Rufo

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Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#8

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 21:17
@Perlsau

Wenn jemand anderer etwas hat, das ich auch haben möchte, dann frage ich den ob ich das auch haben kann. Ob nun Kopie, Original oder was auch immer, es bleibt dabei, dass ich einen Fragesatz bilden muss. Und der Adressat sollte auch klar sein, derjenige in dessen Besitz ich es wähne.

Die Frage vom TE ist insgesamt schwammig und riecht ein wenig nach nicht privater Sammlung (Daten werden weiterverarbeitet, Quellen werden angegeben).

Der TE geht es um Rechtssicherheit und die kann er nun mal nur beim aktuellen Besitzer erfragen. Wenn du ihm die Rechtssicherheit gewährleisten kannst - z.B. bei der rein privaten Nutzung - dann nur zu.

Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
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p80286

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FreePascal / Lazarus
 
#9

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 21:19
Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!

Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
Korrekt ist es den Rechteinhaber zu fragen, das muß nicht der Besitzer der Daten sein.


Gruß
K-H
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R.E.D retired error detector

Geändert von p80286 ( 8. Mär 2014 um 21:22 Uhr)
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Popov
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#10

AW: Internetseiten auslesen & Copyright

  Alt 8. Mär 2014, 21:20
@TE

Ich kann dir den YouTube Kanal der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE empfehlen. Früher habe ich die zwar öfter geguckt als heute, vielleicht weil sie schon fast alles wichtige durch haben, aber trotzdem, wenn es um Medien und Internet geht, muss man die Videos der Kanzlei kennen. Auf jeden Fall gehen die auf solche Fragen wie du sie hast ein, evtl. findest du unter den vielen Videos sogar eines das 100% auf dein Fall zutrift.
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