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Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

Ein Thema von Overclocker · begonnen am 3. Okt 2010 · letzter Beitrag vom 11. Okt 2010
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p80286

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#1

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 14:20
@DelphiLaie
Ich bin wahrscheinlich weit und breit der einzige, der Delphi "out of the Box" nutzt. Dann sind in meinen Programmen (Exen) immer auch Bestandteile, die von BorEMCodwemauchimmer stammen. Und da vermute ich doch stark, daß man mir den Verkauf (und oder Verbreitung) dieser Programme untersagen kann, wenn ich nicht eine "verkaufsfähige" Version von Delphi erworben habe, und diese natürlich zur Erzeugung der Compilate eingesetzt habe.
Wobei natürlich erst einmal nachgewiesen werden muß, daß die Compilate mit der fraglichen Delphi-Version erstellt wurden.

Gruß
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Delphi-Laie

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#2

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 14:57
@DelphiLaie
Ich bin wahrscheinlich weit und breit der einzige, der Delphi "out of the Box" nutzt. Dann sind in meinen Programmen (Exen) immer auch Bestandteile, die von BorEMCodwemauchimmer stammen. Und da vermute ich doch stark, daß man mir den Verkauf (und oder Verbreitung) dieser Programme untersagen kann, wenn ich nicht eine "verkaufsfähige" Version von Delphi erworben habe, und diese natürlich zur Erzeugung der Compilate eingesetzt habe.
Das ist naheliegend, aber nicht zwingend, denn immerhin haben ja nicht Borland & Co., sondern Du den Löwenanteil an der Erstellung Deines Programmes, unbeschadet natürlich des gewaltigen Aufwandes, eine solche IDE zu erstellen.

Noch einmal, auch wenn es vielen verdammt schwerfallen sollte, das zu verinnerlichen: Es gilt zunächst einmal nur das Urheberrecht als Gesetz. Weitergehende Einschränkungen, sofern überhaupt zulässig, über sog. Lizenzvereinbarungen bedürfen der Vertragsform. Eine "Überraschung" nach dem Kauf ist kein Vertrag bzw. wird den Anforderungen hinsichtlich eines Vertrages nicht gerecht, und das bloße Setzen eines Häkchens wird n.m.W. von der Jurisprudenz tendenziell ziemlich einheitlich nicht als Vertrag gewertet. Schließlich ist es mittlerweile usus, daß Software in bestimmter Weise grob mangelhaft ist und man über diesen Mangel nicht vorab informiert wird, was dem Betruge schon recht nahe kommt. Der Mangel besteht darin, daß sich die Software ohne diese m.E. eindeutig abgepreßte Zustimmung nicht nutzen läßt. Natürlich kann man den - i.d.R. verschwiegenen - Produktmangel beim Softwarehändler geltend machen und die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, nur möchte man i.d.R. die Software ja auch wirklich nutzen, und ein gesetztes Häkchen stellt im späteren Betrieb des Programmes keinen Mangel (mehr) dar.

Natürlich möchten Softwareproduzenten, über das Urheberrecht hinausgehend, daß die Kunden nach ihrer Pfeife tanzen, doch mit abgepreßten "Zustimmungen", die kaum als Vertrag bezeichnet werden können, ist das ein einziges, juristisch höchst angreifbares Schmierentheater.

Etwas anderes ist natürlich eine explizite Lizenzvereinbarung im Rahmen eines sog. Wartungs-/Nutzungsvertrages. Aber auch unter diesen Umständen sind arrogante Herstellergebahren nicht grenzenlos.

Wobei natürlich erst einmal nachgewiesen werden muß, daß die Compilate mit der fraglichen Delphi-Version erstellt wurden.
Borland & Co. werden sich bei kleinen und mittleren Programmen mit überschaubarem Kundenkreis gewiß nicht die Mühe machen, einen gerichtskonsistenten Beweis dafür anzutreten zu versuchen.

Geändert von Delphi-Laie (11. Okt 2010 um 15:00 Uhr)
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Benutzerbild von p80286
p80286

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FreePascal / Lazarus
 
#3

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 15:29
Noch einmal, auch wenn es vielen verdammt schwerfallen sollte, das zu verinnerlichen: Es gilt zunächst einmal nur das Urheberrecht als Gesetz.
Das und nichts anderes hatte ich im Sinn. Der offensichtliche Unterschied bei D2006/TurboDelphi "man kann keine Komponenten von Drittherstellern einbinden" ist eigentlich nur eine Beschränkung des Komforts. Die eigentliche Leistung von BorEmCodirgendwem ist ja die Herstellung der Bibliotheken, die mir (und anderen) das Leben leichter macht, mal abgesehen von der IDE und dem Compiler.

was allerdings den Aufwand des Nachweises von illegal erstellter Software angeht, da möchte ich an Herr von G. erinnern der wohl in der Lage war, sehr effizent "illegales" zu finden, und der Legalität zu ihrem Recht zu verhelfen.

Gruß
K-H
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himitsu

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#4

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 15:31
Wobei natürlich erst einmal nachgewiesen werden muß, daß die Compilate mit der fraglichen Delphi-Version erstellt wurden.
Das ist nicht das Problem.
In der EXE steht drin, mit was sie erstellt wurde.
Man kann die Delphi-Version und den Lizenzlevel (Standard/Personal, Professional, Enterprise oder Architect) auslesen.

Selbst die EXE prüft dieses nach, wenn man z.B. etwas verwendet/einkompiliert hat, welches eine Architect erfordert, dann wird dieses zum Programmstart, bzw. vor dessen Initialisierung/Erstellung geprüft und das Programm mit einer Exception beendet, wenn die Lizenz nicht ausreicht.

Zusätzliche Infos (Lizenzschlüssel, Serial, Lizenzinhaber o.Ä.) scheinen nicht enthalten zu sein.
Ein Therapeut entspricht 1024 Gigapeut.

Geändert von himitsu (11. Okt 2010 um 15:34 Uhr)
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Sir Rufo

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#5

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 16:17
Der Quelltext, sofern man diesen selber geschrieben hat, gehört immer mir selber.

Beim compilieren setze ich aber einen Compiler ein und da gibt es von Emba aktuell z.B. Schulversionen.
Bisher habe ich bei allen Versionen (wenn dem so war) den Hinweis bekommen, dass diese nur für die private und nicht kommerzielle Verwendung eingesetzt werden dürfen.

Siehe dazu auch die aktuellen Urteile bzgl. der Router-Hersteller, die den Source nicht veröffentlicht hatten und per Gericht dazu verdonnert wurden.

Klar schreibe ich das Programm, aber bestes Beispiel sind doch die ganzen Softwarelizenzen (GPL, LGPL, etc.)
Benutze ich Code in meinem Prog, wo die Lizenz mir sagt, dass muss dann OpenSource werden, dann ist das so. Somit kann auch der Hersteller des Compilers dieses durchaus einschränken, weil da zu 100% immer ein kleiner Teil vom Hersteller drin ist.

Fraglich ist aber ob hier der Fall genauso liegt wie bei der OEM-Bundelung von MS (in Deutschland unwirksam) oder die Untersagung des Weiterverkaufs von Software.

Ansonsten würden die ganzen GPL ad absurdum geführt, weil ich immer sagen würde, dass ich das von wem auch immer bekommen habe und da war die Lizenz nicht dabei und damit für mich eben ohne Auswirkung.
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Hisoka

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#6

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 19:23
Ansonsten würden die ganzen GPL ad absurdum geführt, weil ich immer sagen würde, dass ich das von wem auch immer bekommen habe und da war die Lizenz nicht dabei und damit für mich eben ohne Auswirkung.
Ähm, bei der GPL ist immer die Lizenz dabei. Im Quellcode wird immer erwähnt das der Teil unter jener Lizenz steht. Dadurch kannst du dich nicht herausreden. Genauso ist es auch bei der IDE. Dir wird vor dem Einsatz explizit gesagt was du machen darfst. Bei einer OEM Version von Windows wird dir vor dem Kauf nichts gesagt. Denn vor dem Kauf zeigt dir niemand die Lizenzbedingungen und genau daher sind sie ungültig. Denn man darf nach dem Kauf die Rechte des Käufers nicht einschränken. (Dazu kommen aber noch Sonderregelungen)

Dies ist keine Rechtsberatung und daher unverbindlich. Wenn du eine verbindliche Antwort möchtest dann musst du dich an einen Anwalt wenden.
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Sir Rufo

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Delphi 10 Seattle Enterprise
 
#7

AW: Delphi 3 auf Delphi 6 upgraden

  Alt 11. Okt 2010, 21:12
Oh stimmt, hab ganz vergessen dass diese Lizenzbestimmungen in einer Text-Datei fest eingebrannt sind.
(oder war es das DRM im Texteditor, der die Passagen schützt?)
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